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Thomas de Jesus Fernandes

AfD 25.06.2025 Sitzungen 8/108

Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrtes Präsidium! Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neufassung des Einrichtungenqualitätsgesetzes wird beabsichtigt, ein landeseigenes Regelwerk zu schaffen, das künftig Qualitätsstandards, Prüfpflichten und Aufsichtsmechanismen für Wohnräume und Angebote für pflegebedürftige Volljährige und volljährige Menschen mit Behinderung festlegt. Das Ziel, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen oder älterer Menschen in sozialen Wohneinrichtungen zu verbessern, ist selbstverständlich ein wichtiges Anliegen. Die AfD-Fraktion steht dem Grundgedanken einer verbindlichen Qualitätsorientierung in sensiblen Wohnformen grundsätzlich offen gegenüber. Aber nicht jeder Gesetzestext, der sich Qualitätsverbesserung auf die Fahne schreibt, erfüllt diesen Anspruch auch. Im Gegenteil, der vorliegende Entwurf wirft aus unserer Sicht eine Reihe kritischer Fragen auf, sowohl hinsichtlich seiner praktischen Umsetzbarkeit als auch hinsichtlich der Eingriffe in die Selbstständigkeit der freien Träger. Der Entwurf sieht regelmäßige, mindestens jährliche Qualitätsprüfungen durch die obere Landesbehörde vor, samt schriftlichem Transparenzbericht und Einrichtungsbewertung. Das klingt auf dem Papier gut, aber in der Realität kleiner Träger, gemeinnütziger Vereine oder kirchlicher Organisationen kann das schnell zu einem neuen Bürokratiemonster werden. Wer in sozialen Einrichtungen tätig ist, der weiß, diese Träger kämpfen schon heute mit dem Fachkräftemangel, mit Finanzierungslücken und mit zunehmender Reglementierung. Wenn sie nun zusätzlich neue Prüfstandards und Beitragspflichten, Mitwirkungsverfahren und Dokumentationsauflagen schaffen, führt das eben nicht automatisch zu besserer Betreuung, sondern zu mehr Akten, mehr Papier, mehr Stress und letztlich – und das ist entscheidend – zu viel weniger Zeit am Menschen. Die Frage muss also erlaubt sein: Wollen Sie wirklich die Lebensqualität der Bewohner verbessern oder lediglich neue Kontrollmechanismen etablieren? Ein besonders kritischer Punkt aus unserer Sicht ist die zunehmende Einflussnahme des Staates auf innere Abläufe der Träger. Das Gesetz legt fest, dass fachliche Standards verbindlich einzuhalten sind. Doch diese Standards werden im Gesetz nicht konkretisiert, sondern auf nachgelagerte Verwaltungsvorgaben verwiesen. Was bedeutet das konkret? Das bedeutet, künftig entscheidet nicht mehr der Träger selbst, ob seine pädagogische, pflegerische oder betreuende Arbeit fachlich angemessen ist, sondern ein Landesbeamter oder ein Leitfaden aus der Ministerialbürokratie. Das ist ein schleichender Eingriff in die geschützte Trägerfreiheit, insbesondere bei kirchlichen oder weltanschaulich gebundenen Einrichtungen. Die Pluralität der Soziallandschaft ist ein Wert und keine Störung. Sie darf nicht durch zentrale Steuerung von oben ersetzt werden. Im Gesetzentwurf ist die Rede von einer Stärkung der Bewohnerrechte über Mitwirkungsrechte, Beteiligungen an Qualitätsprozessen und Beschwerdemechanismen. Auch hier sind die Ziele nachvollziehbar. Es bleibt aber offen, wie diese Rechte konkret ausgestaltet werden, wie sie im Alltag gelebt werden können und was passiert, wenn Träger oder Bewohner mit Vorgaben überfordert sind. Die Frage ist nicht, sollen Bewohner ein Mitspracherecht haben, natürlich sollen sie das, die Frage ist, wird dieses Recht hier sinnvoll und verhältnismäßig umgesetzt oder zu einer juristisch diffusen Dauerbaustelle. Ein Gesetz, das sich in unkonkreten Verfahrensnormen verliert, hilft niemandem, weder Bewohnern noch Trägern. Die Landesregierung lobt sich im Vorblatt des Entwurfs dafür, dass dieses Gesetz keine zusätzlichen Haushaltsmittel des Landes erfordert. Das ist zwar haushaltstechnisch bequem, aber es bedeutet nichts anderes, als dass der Aufwand für die Umsetzung, die Kontrolle der Qualitätssicherung vollständig auf die Einrichtung abgewälzt wird und dann eben wieder doch auf die Betroffenen. Das betrifft sowohl personelle Ressourcen als auch Fortbildung, Dokumentation, Evaluation und Rechtsberatung. Daher frage ich: Wie sollen kleinere, ohnehin unterfinanzierte Einrichtungen all das stemmen? Und was sagen Sie den Trägern, wenn sie morgen ihre Tür schließen müssen, weil sie mit Ihrem neuen Gesetz nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können? Meine Damen und Herren, dieser Entwurf behauptet, Qualität sichern zu wollen, liefert aber in Wahrheit zusätzliche Bürokratie, erweiterte Beitragspflichten und eine staatliche Einflussnahme auf Träger, die bisher selbstbestimmt gearbeitet haben. Was hier auf den Weg gebracht wird, ist ein Gesetz, das sich technokratisch Qualitätssicherung nennt, das aber in der Praxis neue Hürden schafft, neue Unsicherheiten erzeugt und letztlich an Menschen vorbeigehen kann, denen wir wirklich helfen wollten. Die AfD-Fraktion wird diesen Gesetzentwurf im Ausschuss begleiten, aber mit Skepsis und Nachdruck und mit einer klaren Erwartung, dass aus einem Kontrollgesetz kein Verhinderungsgesetz wird. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Alle Reden von Thomas de Jesus Fernandes Protokoll ↗