Beate Schlupp
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf den Drucksachen 8/5066, 8/5067 und 8/5072 liegen Ihnen Dringlichkeitsanträge der Fraktion der AfD und der Fraktion der CDU vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diese Anträge erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung können diese Vorlagen beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden. Ich rufe zunächst auf den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5066. Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte schön, Herr Fraktionsvorsitzender! Nikolaus Kramer , AfD (zur Geschäftsordnung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank! Ja, die Dringlichkeit ergibt sich einfach aus dem zeitlichen Ablauf der letzten Tage. Vergangene Woche Donnerstag wurde dort im Innenausschuss, in einem nicht öffentlichen Innenausschuss unter Verschlusssache berichtet zu den Vorgängen. Dann, am Montag, gab es dementsprechend die Berichterstattung. Auch heute gibt es wieder Berichterstattung dazu. Das Innenministerium äußert sich zu diesem Hackerangriff, dass unverzüglich dort reagiert worden ist. Unverzüglich bedeutet, ohne schuldhafte Verzögerung. Uns stellt sich die Frage, warum dauert es neun Tage, bis erste Hinweise vom BSI kommen, bis das Innenministerium reagiert. Deswegen fordern wir mit diesem Dringlichkeitsantrag die Einsetzung eines Sonderermittlers, und deswegen dieser Dringlichkeitsantrag, weil er eben dringlich ist und wir nicht warten können bis zum nächsten Plenum. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
