David Wulff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema „Akzeptanz beim Ausbau der erneuerbaren Energien, auch bei der Windkraft“ ist natürlich ein sehr zentrales, und wir haben hier unterschiedliche Lösungsansätze. Den Ansatz der GRÜNEN hier, den würde ich als überlegenswert betiteln. Wir werden uns enthalten bei dem Antrag, aber durchaus sinnvoll wäre es, das vielleicht noch mal im Ausschuss näher zu diskutieren, um da vielleicht noch mal die Rahmenbedingungen zu erhalten. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Der letzte Versuch der Landesregierung, bei einer Bürgerbeteiligung irgendwie hier etwas hinzubekommen, das war auch ein Rohrkrepierer. Das habe ich an der Stelle auch schon häufiger gesagt. Es ist irgendwie immer eine nette Idee mit einer direkten finanziellen Beteiligung, wenn man dann aber vergisst, wie denn die Regulierung für Finanzprodukte aussieht, dann macht das natürlich in der bürokratischen Welt, in der wir leben, viel aus, sodass es am Ende nicht funktioniert hat. Da wurde aber auch zumindest bundesseitig schon mal mit anderen Mitteln irgendwie nachgesteuert. Die Förderung des Genehmigungsrisikos hier vorzunehmen, das kann durchaus hilfreich sein, lässt aber dann am Ende außer Acht, wenn Sie denn jetzt sagen, Herr Damm, also wenn das Projekt genehmigt wird, dann muss das Geld auch entsprechend zurückgezahlt werden, so weit fair, dann muss ich aber auch so weit zu Ende denken, dass dann natürlich auch das Gesamtprojekt eine eigene Finanzierung haben muss. Das erfolgt dann durch entsprechende Banken und Co. Aber auch hier ist ein Eigenanteil auch immer zu bringen, und auch der muss am Ende wieder aufgebracht werden können. Und das ist, glaube ich, hier eher das größere Problem, dass es tatsächlich umgesetzt werden kann, je nachdem, wie das Ganze ausgestaltet wird. Ich will es nicht komplett in den Skat drücken, aber ich sage, das ist etwas, was man bedenken muss an der Stelle. Ich glaube, hilfreicher wäre es, gerade die Distanzregelung für den Eigenverbrauch im EEG, die auf unmittelbare räumliche Nähe abstellt, zu streichen. Denn das ist so eng gefasst, dass, selbst wenn ich jetzt meine Dorfgemeinschaft habe und ein Windrad, was ich sehe, vielleicht irgendwie 100 Meter über dieser starren Distanzregelung ist, ich nicht mehr vernünftig anzapfen kann für den Eigenverbrauch und dadurch halt in die kompletten Regularien mit reinfalle. Wenn wir das wegbekommen würden im EEG, dann wäre uns hier in Mecklenburg-Vorpommern, wo ja mittlerweile wirklich fast jedes Dorf ein eigenes Windrad hat, extrem geholfen, weil wir dann selber rangehen können, weil wir dann selber mit dem Strom was anfangen können, ob über Elektrolyse, ob über entsprechende Nahwärmenetze und Wärmespeicher der Stelle. Da, glaube ich, haben wir einen sinnvolleren Ansatz, der deutlich bürokratieärmer ist und auch kein Eigenkapital der Bürgerinnen und Bürger erfordert an der Stelle. Also lassen Sie uns lieber vielleicht mal in diese Richtung überlegen! Wir enthalten uns bei dem Antrag. – Danke sehr! (Beifall Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos)
