Martina Tegtmeier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Laut Schätzungen des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend erleiden jährlich etwa 90.000 Frauen eine Fehlgeburt in Deutschland. Rund 6.000 dieser Fälle betreffen Schwangerschaften zwischen der 13. und 24. Woche, also jenem Zeitraum, für den nun neue Schutzfristen greifen werden. Etwa jede dritte Frau, das wurde bereits mehrfach gesagt, in Deutschland macht im Laufe ihres Lebens die Erfahrung einer Fehlgeburt. Zum Glück gehöre ich nicht zu diesen Frauen, aber ich kenne durchaus einige Frauen in meiner näheren Umgebung, die tatsächlich eine Fehlgeburt in den frühen ersten Wochen erlitten haben. Und an dieser Stelle möchte ich auch einmal Verallgemeinerungen, wie Frauen mit einem Thema umgehen, zurückweisen. Das ist doch sehr unterschiedlich. Deswegen ist es auch sehr wichtig, dass diese neuen Regelungen ein Angebot darstellen und eine Frau trotz alledem sagen kann, ich nehme das nicht in Anspruch, sondern ich will trotzdem lieber arbeiten, weil ich halt solche betreffenden Dinge anders verarbeite. Zurzeit ist es ja so, dass eine Fehlgeburt definiert ist als das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft vor der 24. Schwangerschaftswoche. Medizinisch spricht man von einem Schwangerschaftsverlust erst, wenn das Kind weniger als 500 Gramm wiegt oder keine Lebenszeichen zeigt. Bislang wurden Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, mutterschutzrechtlich weitgehend unberücksichtigt, sofern die Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche eintrat. Ich habe mich, ehrlich gesagt, tatsächlich gefragt, warum jetzt ausgerechnet die 13. Woche, und anders als Frau Federau glaube ich nicht unbedingt, dass man in der 13. Woche sich mehr auf das Kind freut oder das mehr verinnerlicht hat als in der 12. Woche oder in einer Woche später. Aber tatsächlich soll es so sein, dass die meisten Schwangerschaftsbeschwerden eben in den ersten 12/13 Wochen auftreten und dann auch wesentlich weniger Fehlgeburten stattfinden und deswegen eine gewisse Umstellung auch erfolgt. Und ein Embryo in der 13. Woche ist ungefähr fünf bis sieben Zentimeter groß und wiegt 20 Gramm. In der 15. – also von Beginn der Eibefruchtung bis dahin geht es relativ langsam und danach ist das Wachstum tatsächlich beschleunigter –, in der 15. Schwangerschaftswoche sprechen wir schon von zehn Zentimetern und immerhin 50 bis 90 Gramm. Deswegen glaube ich auch nicht, dass die Belastung der Frauen, was die körperliche Seite angeht, so schwer wiegt wie die seelische Seite. Also die psychische Belastung, denke ich, ist wesentlich größer. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und es nützt auch gar nichts, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern nur mit ein/zwei Fällen wahrscheinlich für diesen Zeitraum überhaupt rechnen müssen, weil jeder Fall kann natürlich für die betroffene Person auch sehr, sehr schwierig sein. Nun soll bereits ab der 13. Woche bis zu zwei Wochen Mutterschutz gewährt werden, wenn die Frau das so möchte. Sie kann natürlich auch, kann natürlich auch sein, dass die ein bis zwei Fälle, die bei uns hier in diesem, in dieser Regelungslücke auftreten, die Verarbeitung anders bewältigen möchten. Zurzeit, also für diese Zeit kann sich die Frau das, also generell würde ein Beschäftigungsverbot sogar bestehen, aber die Frau kann sagen, sie möchte das nicht in Anspruch nehmen, und dann ist das auch so zu gewährleisten. Also Betroffene haben einen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen und der Arbeitgeber erhält über das Umlageverfahren eine hundertprozentige Erstattung der Aufwendungen. Wie das mit unseren Beamtinnen besteht, haben wir jetzt mehrfach gehört. Ich will aber noch mal auf das Familienstartzeitgesetz kommen. Ich teile die Einschätzung von Frau Berg nicht, weil hier geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, und Deutschland ist zur Umsetzung dieser Richtlinie verpflichtet und hätte das eigentlich bereits bis zum Jahr 2022 tun müssen. Und auch jetzt gibt es dazu ein Gesetz, es gibt dazu einen Gesetzentwurf, (Zuruf von Christiane Berg, CDU) der aber angeblich in der Ressortan… oder in der Ressortbearbeitung ist. Und deswegen kann ich mir nicht vorstellen, dass es dieses Gesetz nicht geben wird bei uns. Ich gehe eher davon aus, dass es das geben wird. Zurzeit hat nur die gebärende Mutter nach der Geburt Anspruch auf eine bezahlte Freistellung, und damit soll auch der Partner für eine gewisse Zeit einen unbezahlten Urlaub, nein, eine bezahlte Auszeit erhalten können. Aber wann genau das Gesetzgebungsverfahren natürlich abgeschlossen ist, kann man nicht sagen. Das zieht sich ja wirklich schon lange Zeit da hin. Die auf Bundesebene bereits beschlossenen Mutterschutzregeln und die kurzfristig hoffentlich zu erwartende Übertragung der EU-Richtlinie zum Familienstart in Bundesrecht sind bedeutende familienrechtliche Maßnahmen, die natürlich auch unseren Landesbeamtinnen zugutekommen sollen. Aber entgegen der Behauptung, dass sich hier, dass hier zögernd gearbeitet wird, muss ich sagen, im aktuellen Entwurf unseres Gesetzes ist bereits vorgesehen, auf die Rechtsvorschriften des Bundes hinzuweisen und diese auch auf unsere Beamtinnen zu übertragen. Und das wurde auch schon richtig gesagt, wie die Zeitschiene da aussieht und dass eine kurzfristige Änderung der Mutterschutzlandesverordnung, die mit Inkrafttreten des Änderungsgesetzes aufgehoben werden soll, aufgrund des erheblichen Umsetzungsaufwands keine Beschleunigung bedeuten würde. Also von daher werden wir Ihren Antrag ablehnen. Mich wundert nur, dass hier – ich weiß gar nicht, ob ich das schon mal erlebt habe –, dass in diesem Antrag keine Personengruppe ausgeschlossen wurde, die davon keine Nutznießung haben sollte. Also das ist eine neue Qualität. (Jens-Holger Schneider, AfD: Lassen Sie es doch einfach sein!) Vielen Dank dafür und vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
