Christiane Berg
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche heute in Vertretung für meinen erkrankten Kollegen Franz-Robert Liskow. Gute Besserung! Und ich glaube, er hätte eigene Erfahrungen zum Thema Elterngeld noch mit beisteuern können, aber das ist eine andere Sache, da komme ich noch drauf. Nun zum Tagesordnungspunkt: Er behandelt in der Sache ein wichtiges Thema, mein Vorredner ist schon ausführlich darauf eingegangen. Es war die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die mit ihrem Antrag Ende letzten Jahres dafür gesorgt hat, dass endlich Bewegung in diese Sache kam, nachdem die Ampelregierung es nicht geschafft hatte, einen gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt umzusetzen. Anfang dieses Jahres gelang es dann, mit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eine Einigung zu erzielen, aber ohne den Druck von CDU und CSU wären wir wohl bis heute nicht sehr viel weiter. Meine Damen und Herren, ich muss aber gestehen, dass es mir nach den Ausführungen unseres Ministers nicht einleuchtet, warum die Landesregierung es nicht geschafft hat, diese Gesetzesänderung rechtzeitig im Landesbeamtengesetz nachzuzeichnen. Wenn man bedenkt, wie schnell das Parlament zeitweise auf Wunsch der Regierung schon gearbeitet hat, dann verwundert es doch, dass so eine verhältnismäßig einfache Änderung, verhältnismäßig einfache Änderung nicht schneller möglich gewesen sein soll. Aber sei es, wie es sei, mit diesem Antrag wird es auch nicht schneller gehen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Doch, haben wir ja gesehen.) Und, meine Damen und Herren, eines vorweg, wir werden den Antrag ablehnen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Auch aus Überzeugung?) und dies vor allem wegen der Forderung in Ziffer 4. Und diese Forderung nach einer Familienstartzeit klingt natürlich erst einmal nach einer guten Sache, ein zehntägiger Vaterschaftsurlaub für berufstätige Väter nach der Geburt eines Kindes mit Vergütungsanspruch mindestens in Höhe des Krankengeldes. Wer könnte etwas dagegen haben? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie!) Zumal, es wurde schon erwähnt, die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben die Einführung eines solchen Vaterschaftsurlaubs vorsieht, aber, meine Dame und meine Herren von der AfD, diese Forderung ist so ein bisschen typisch für Sie. Auf der einen Seite wollen Sie Unternehmen entlasten und die Staatsquote verringern, aber wenn es dann um solch populäre Forderungen geht, da sind Sie ganz vorn dabei, (Petra Federau, AfD: Weil wir Familienpartei sind.) so ein bisschen, was kostet das, was kostet die Welt. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Denn wer müsste einen solchen Vaterschaftsurlaub bezahlen? Die Arbeitgeber, die in Deutschland im Vergleich, im globalen Vergleich ohnehin schon extrem hohe Lohnzusatzkosten zahlen, und der Vaterschaftsurlaub müsste wie der Mutterschutz von den Unternehmen per Umlage finanziert werden. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Insgesamt würde es die Unternehmen gut eine halbe Milliarde Euro im Jahr kosten. Nun könnte man sagen, das ist ein verkraftbarer Betrag, (Petra Federau, AfD: Das ist das Beamtengesetz.) aber das ist er angesichts der ohnehin schon relativ schlechten Wettbewerbssituation der deutschen Unternehmen nicht. Und es wäre eine weitere Belastung der Wirtschaft, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und die gilt es zu vermeiden. Abgesehen davon gibt es mit dem Elterngeld auch für Väter bereits eine Möglichkeit, nach der Geburt eines Kindes zu Hause zu bleiben, ohne ganz auf das Einkommen verzichten zu müssen. Ein steigender Teil der Väter nimmt dies in Anspruch beziehungsweise mit einem Monat Elterngeld direkt nach der Geburt. Und das Elterngeld, was 2007 das Erziehungsgeld ersetzte, ist inzwischen ein echtes Erfolgsmodell auch für Väter. Deren Beteiligung ist stetig gewachsen, und während das Erziehungsgeld zu damaligen Zeiten nur etwa 3 Prozent der Väter in Anspruch genommen haben, lag die Väterbeteiligung beim Elterngeld für die im Jahr 2021, das sind die letzten Zahlen, geborenen Kinder bereits bei 46,2 Prozent, das ist ein sehr guter Wert, und beim Spitzenreiter Sachsen sogar 56,3 Prozent. Ja, es ist noch Luft nach oben, meine Herren Väter, und es gibt gleichzeitig auch rechtlich keine Notwendigkeit, eine Familienstartzeit einzuführen. Erst kürzlich hat das Landgericht Berlin entschieden, dass die bestehenden Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld ausreichen, um den Anforderungen der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie zu entsprechen. Insofern sollten wir daran arbeiten, die bestehenden Instrumente noch erfolgreicher zu machen, anstatt neue Belastungen für Unternehmen und Arbeitgeber zu schaffen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
