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Petra Federau

AfD 15.05.2025 Sitzungen 8/106

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute sprechen wir über ein Thema, das Empathie verlangt und politisches Handeln. Es geht um den Mutterschutz nach Fehlgeburten. Jede dritte Frau in Deutschland erleidet im Laufe ihres Lebens eine Fehlgeburt. Besonders schwerwiegend sind die physischen und sowie seelischen Folgen ab etwa der 13. Schwangerschaftswoche, einem Zeitpunkt, ab dem viele Frauen bereits mit der Schwangerschaft tief verbunden sind. Der Bundestag hat deshalb Ende Januar 2025 beschlossen, was viele lange gefordert haben. Ab dem 1. Juni 2025 gilt ein gesetzlicher Mutterschutz auch für Frauen, die ihr Kind ab der 13. Schwangerschaftswoche verlieren. Erstmals wird eine gestaffelte Schutzfrist eingeführt, die den besonderen Belastungen dieser Frauen gerecht wird. Auch die Gewerkschaft der Polizei spricht in diesem Zusammenhang von einer längst überfälligen Anpassung. Es ist ein überfälliger Schritt, den wir von der AfD ausdrücklich begrüßen. Denn dass Frauen künftig Anspruch auf Mutterschutz haben, ist Ausdruck von Menschlichkeit und Respekt vor dem erlittenen Verlust. Doch diese Neuregelung ab dem 1. Juni wird nicht für alle gelten. Während Tarifbeschäftigte, Bundesbeamtinnen und Soldatinnen ab Juni gesetzlich geschützt sind, sind es Landesbeamtinnen in Mecklenburg-Vorpommern nicht, denn hier gilt noch die Mutterschutzverordnung Mecklenburg-Vorpommerns aus dem Jahr 1994 und diese kennt keinerlei Schutzregelung bei einer Fehlgeburt. Die Gewerkschaft der Polizei und unsere AfD-Fraktion mahnten deshalb bereits im März, diese Verordnung dementsprechend anzupassen. Doch während der Bund vorangeht, verharrt die Landesregierung M-V im Zögern, denn die Landesbeamtinnen in Mecklenburg-Vorpommern ist keine, denn für Landesbeamtinnen in Mecklenburg-Vorpommern ist keine fristgerechte Umsetzung gesichert. Auf Nachfrage hat das Innenministerium erklärt, dass die Übernahme der Bundesregelung zwar im Entwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und Landesdisziplinargesetzes enthalten sei, dieser Entwurf, den wir hier aber noch nicht kennen, sieht vor, künftig alle für Bundesbeamtinnen geltenden Vorschriften auch auf das Land zu übertragen. Das ist ja grundsätzlich begrüßenswert, aber nicht ausreichend, denn auf meine Nachfrage an das Innenministerium im vergangenen Plenum erfolgt die Umsetzung erst mit mehreren Monaten Verzögerung vermutlich im Herbst 2025. Damit hängt Mecklenburg-Vorpommern hinterher und benachteiligt seine eigenen Beamtinnen. Wie gesagt, es ist eine dynamische Verweisung auf das Bundesrecht im Landesbeamtengesetz geplant, aber laut Innenministerium wohl nicht vor Herbst 2025 hier realisierbar. Das bedeutet, Frauen im Landesdienst in Mecklenburg-Vorpommern bleiben ohne rechtlichen Schutz, während Bundesbeamtinnen und Tarifbeschäftigte ihn dann längst erhalten. Das ist eine klare Benachteiligung unserer Landesbeamtinnen und ein politisches Armutszeugnis. Es war spätestens seit Januar bekannt, dass die Bundesregelung zum 1. Juni in Kraft tritt, also genug Zeit, um zu handeln. Wir fordern deshalb mit unserem Antrag die zügige Umsetzung der Bundesregelung im Landesrecht zum 1. Juni, zum Beispiel durch eine Übergangsregelung über eine Änderung der bestehenden Mutterschutzverordnung hier in Mecklenburg-Vorpommern sowie eine rechtssichere Verankerung im Landesbeamtengesetz durch die dynamische Verweisung. In einem weiteren Schritt fordern wir die Einführung einer Familienstartzeit für Landesbeamte, wie sie die Polizeigewerkschaft fordert und wie sie CDU und SPD auf Bundesebene bereits zugesagt haben. Meine Damen und Herren, wer von Gleichstellung und familienfreundlicher Verwaltung redet, muss das auch praktisch umsetzen. Ich sagte es, der Mutterschutz tritt zum 1. Juni 2025 in Kraft. Wenn wir hier im Land nicht rasch handeln, entsteht eine Schutzlücke, eine Lücke ausgerechnet für Frauen, die in einer schweren Lebenslage Hilfe bräuchten. Noch ist Zeit zum Handeln. Nutzen Sie diese endlich! Stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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