Constanze Oehlrich
Danke schön, Frau Präsidentin! Herr Minister, Verwaltungsgerichte sind an die Einschätzung des Bundesamtes nicht gebunden. Sie prüfen inzident die Verfassungsfeindlichkeit der Vereinigung, um die es geht, wenn Sie über die Entlassung eines Beamten oder einer Beamtin zu entscheiden haben. Das nur als Anmerkung zu Ihrer Antwort eben. Jetzt meine Nachfrage zum Thema Waffenrecht. Am 8. Mai fand zum Thema „Waffenrechtliche Entscheidungen“ eine bundesweite Schalte statt. Was wurde besprochen und wie wird sich das auf den Vollzug des Waffenrechts in Mecklenburg-Vorpommern auswirken?
