Constanze Oehlrich
Danke, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD seit dem 2. Mai 2025 aufgrund der die Menschenwürde missachtenden extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Die AfD hat sich hiergegen mit einem Eilantrag und einem Klageverfahren zur Wehr gesetzt. Im Eilverfahren hat das Bundesamt eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Das ändert aber nichts am Ergebnis. (Jens-Holger Schneider, AfD: Das sehen wir dann.) Der Verfassungsschutz hat aus seiner Sicht genügend Argumente (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD zusammengetragen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Das ist ja lächerlich.) Er macht für die Dauer (Zurufe von Jens-Holger Schneider, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD – Glocke der Präsidentin) des Verfahrens hiervon lediglich keinen Gebrauch. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie bringen die Begriffe durcheinander! Konzentrieren Sie sich mal! – Zuruf von Michael Meister, AfD) Die Mitgliedschaft in der AfD begründet den Anfangsverdacht eines Dienstpflichtenverstoßes. Das hat die Innenministerkonferenz bereits im Jahr 2020 festgestellt. Gegen Beamt/-innen auf Lebenszeit sind daher nun von Amts wegen Disziplinarverfahren einzuleiten. (Jens-Holger Schneider, AfD: Einzelfallprüfung.) Auch kann damit die erstmalige Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder auch auf Probe abgelehnt werden, sodass AfD-Mitgliedern der Zugang zum öffentlichen Dienst verwehrt bleibt. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Zudem wäre auch die Übernahme in den Richterdienst nach Paragraf 9 Nummer 2 des Deutschen Richtergesetzes ausgeschlossen. Waffenrechtliche Erlaubnisse wiederum knüpfen an das Kriterium der Zuverlässigkeit an. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen nach Paragraf 5 Waffengesetz Personen in der Regel nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren Bestrebungen einzelverfolgt haben, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, oder Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat. Jetzt meine Frage an die Landesregierung: Welche Konsequenzen hat die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für beamten- und waffenrechtliche Entscheidungen in Mecklenburg-Vorpommern?
