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Prof. Dr. Robert Northoff

SPD 11.04.2025 Sitzungen 8/104

Ich würde gerne einmal im Zusammenhang berichten dürfen. Wir können gerne uns weiter unterhalten. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Artikel 3: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Gleichstellung der Frau haben wir schon gehört. Gleichstellung von Menschen unterschiedlicher Herkunft – pausenloses Bashing von Migrantinnen und Migranten. Das ist nicht in diesem Artikel geregelt. Artikel 16a, das Asylrecht für politisch Verfolgte, etwas, das haben wir schon gehört – und ich bin auch Herrn Ehlers dankbar, Sie haben nämlich vieles sozusagen von dem pointiert, was ich auch so sehe wie Sie und die anderen Kolleginnen auch –, man kann das natürlich anders organisieren, (Horst Förster, AfD: Man biedert sich jetzt an, so allmählich, ne?!) den Artikel 16a. Darüber kann man reden, (Sebastian Ehlers, CDU: Das tut Ihnen weh, wenn Sie Widerspruch kriegen. Das sind Sie nicht gewohnt, Herr Förster.) aber dem Grunde nach anfassen darf man diesen Artikel nicht. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU – Glocke der Vizepräsidentin) Das wäre nicht in Ordnung. (Zurufe von Ann Christin von Allwörden, CDU, und Sebastian Ehlers, CDU) Kommen wir jetzt zu einem ganz wichtigen Artikel. Der ist auch vom Ewigkeitsgebot umfasst, nämlich Artikel 20 und 20a, auf jeden Fall 20, die Grundfesten unseres staatlichen Systems: Demokratie, Sozialstaat, Föderalismus und – für mich auch relativ wichtig, nicht relativ, auch wichtig – der Rechtsstaat. Wesentliches Merkmal des Rechtsstaats ist die Gewaltenteilung. Das verlangt unabhängige Richter. Man sieht, dass autokratische Präsidenten, mit denen die AfD sympathisiert, da rücksichtslos die Axt an die Grundfesten legen. (Heiterkeit bei Horst Förster, AfD) Da können Sie nach Argentinien gucken, können Sie in die USA gucken, können Sie in andere Länder gucken. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Und ich hoffe, Herr Förster, auch wir sind uns heute darüber einig, dass das nicht in Ordnung ist und dass das Grundgesetz der Maßstab bleibt für unser Tun. (Der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes bittet um das Wort für eine Anfrage.) Ich fasse zus... (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Schon fertig? – Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) Ich würde wirklich gerne im Zusammenhang berichten dürfen. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Im Grundgesetz ist also so viel Gutes drin, und mehr noch, Artikel 79 Grundgesetz klärt in Absatz 3, dass die Grundsätze in Artikel 1 und 20 nicht geändert werden sollen. Aber ich will gerne auch auf das eingehen, was Herr Förster pointiert hat. Sie haken sich ja bei der Schuldenbremse ein, und ich will von vornherein durchaus einräumen, darüber kann man diskutieren, das ist klar, dazu kann man auch unterschiedliche Meinungen haben, auch das ist klar. Aber dazu haben ja die finanzpolitischen Sprecher – ich danke dem Finanzminister – ja schon einiges ausgeführt. Ich kann mich daher mal auf die rechtliche Perspektive konzentrieren, auch wenn ich nicht in alle Details gehen kann. Worum geht es? Die Schuldenbremse wird in Deutschland als Regelung bezeichnet, die durch die Föderalismuskommission Anfang 2009 eingeführt worden ist. (René Domke, FDP: Aus gutem Grund! Aus gutem Grund!) Es geht um die Staatsverschuldung Deutschlands und die Begrenzung in dem Zusammenhang. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Es gibt verbindliche Vorgaben für den Haushalt. Es ist auch geregelt in Artikel 109, Artikel 115, auch in der Landesverfassung später dann teilweise. Es geht also darum, eine von der Konjunktur unabhängige staatliche Neuverschuldung zu beschränken. Wie wir alle wissen, haben sich im März CDU, CSU, SPD und auch mit Unterstützung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf eine Reform dieser Schuldenbremse im Grundgesetz geeinigt. Was da in dem Einigungsprozess passiert ist, muss ich hier vielleicht nicht groß wiederholen, das ist bekannt. Der militärische Bereich soll nur bis ein Prozent berücksichtigt werden. Es gibt ein schuldenfinanziertes „Sondervermögen“ – ich setze das mal bewusst in Anführungsstriche – (Zuruf von Petra Federau, AfD) in Höhe von 500 Milliarden. Davon sollen die Länder auch etwas erhalten. Die Bundesländer dürfen Kredite aufnehmen. Wir können dazu aber auch feststellen, dass der Bundesrat dem zugestimmt hat. (Rainer Albrecht, SPD: Genau!) Die Frage, die Sie sich nun stellen, ist: Ist durch dieses Vorgehen unser Grundgesetz gefährdet? Um die Antwort vorwegzunehmen: Nein. Das macht auch schon die historische Einordnung deutlich. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hatten 1949 andere Sorgen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hier steht was von „Vertrauen“.) Die haben sich nämlich gar nicht mal um Kreditfinanzierung oder solche Sachen Gedanken gemacht. Sie haben nur geregelt, dass Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbstständig sind, voneinander unabhängig. Die Vorschriften zur Schuldenbremse sind 2009 erst eingefügt worden. Es handelt sich dabei eben nicht um die Grundfesten unseres Grundgesetzes, sondern um eine politisch diskutierte und gewollte Entscheidung mit einer Neuregelung, die man aber auch heute dann politisch diskutieren und wieder neu regeln kann. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Gucken wir uns die Kritik kurz an, erst rechtlich und dann vielleicht auch gerne noch mal, weil Sie den Exkurs ja vor allem auch politisch noch gemacht haben, politisch: Kritisiert wurde teilweise, dass der Katalog an ausgenommenen Ausgaben zu breit gewählt sei, es sei alles zu ungenau definiert. Ich denke, diese Kritik haben diejenigen, die das letztlich dann veranlasst haben, aufgenommen und die jetzt gewählten Formulierungen kann man gut vertreten. Kritisiert wurde, dass die Haushaltsautonomie der Länder tangiert sei. Auch dieses Argument ist, glaube ich, nicht haltbar. Der Bundesrat ist doch beteiligt worden, und dieses Sondervermögen in der Größenordnung von 100 Milliarden, glaube ich, zeigt es auch. (René Domke, FDP: Dann kann man es auch lassen mit der Landesverfassung.) Dann gibt es die Besorgnis, dass das Sondervermögen einfach in den normalen Haushalt eingespeist wird und dort verschwindet. Insofern ist es aber ausdrücklich in 143h geregelt, dass es sich hier um Gelder für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur handeln muss. Kommen wir dann noch zur Generationengerechtigkeit: Ja, es ist ein wichtiges Argument. Artikel 20 betont auch die Verantwortung für die künftigen Generationen, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Ja, auch unsere Kinder haben einen Anspruch darauf, eine solide Infrastruktur und einen Haushalt ohne zu große Überschuldung zu bekommen. Insofern haben wir aber ja mit der Festlegung auf die Infrastruktur einen richtigen Weg eingeschlagen. Manche Personen nennen das die goldene Regel der Finanzpolitik, nach der eine Erhöhung der öffentlichen Neuverschuldung in dem Maße erfolgen kann, als danach sächliche Gegenwerte und Verbesserungen in der Infrastruktur eben entstehen. (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Oder mit anderen Worten, nicht der Konsum sozusagen darf das Ziel sein, sondern ein Mehrwert durch eine verbesserte Infrastruktur. Und genauso ist es ja geplant. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Aber ich will jetzt gerne auch noch mal – zugegebenermaßen konnte ich das erst der Diskussion jetzt so weit entnehmen – auf die Aspekte kurz eingehen, die Sie ja auch betont haben in dem Zusammenhang, ist das ein Machtmissbrauch des Parlaments in dem Zusammenhang. Und Herr Domke hat gesagt, es ist ein Vertrauensverlust. Und ich kann nicht darüber bestimmen, wie groß Ihr Vertrauen ist, Herr Domke, mein Vertrauen, (René Domke, FDP: Inzwischen nicht mehr so doll.) mein Vertrauen ist nicht gestört worden, sondern was das Vertrauen betrifft, bin ich extrem dankbar dafür, dass sich Deutschland in einer schwierigen Zeit auch international als handlungsfähig erwiesen hat. So muss das auch sein, weil die Weimarer Demokratie leider in dem Zusammenhang nicht so verteidigungsfähig war. Und deswegen ist mir das wichtig, dass das so ist. (René Domke, FDP: Was machen Sie, wenn die Wachstumsprognosen nicht eintreten?) Mein Vertrauen jedenfalls ist nicht gestärkt worden, nicht gestört worden, es ist dadurch gestärkt worden, dass wir handlungsfähig waren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir können uns das auch natürlich rechtlich angucken. Das ist ja schon mehrfach gesagt worden, das Verfassungsgericht hat das für zulässig erklärt. Und, Herr Förster, ich glaube, wir beide wollen jetzt keine zu große Kritik am Bundesverfassungsgericht machen. Man muss ja nicht alles immer gut finden. Aber sie haben sich in der Situation entschieden, und ich glaube, dass das richtig ist in dem Zusammenhang. (Der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes bittet um das Wort für eine Anfrage.) Ich würde gerne einmal im Zusammenhang berichten. Ich höre Ihnen gleich gerne zu. (Heiterkeit bei Petra Federau, AfD) Also die nächste Frage, die sich stellt hier: Ist das missbräuchlich? Und ich glaube, es ist eben nicht missbräuchlich. Es geht ja wirklich um das, was ich vorhin auch schon gesagt habe, nämlich, sind wir in einer schwierigen Situation, ... (Philipp da Cunha, SPD: Robert, eine Minute noch!) Ja. ... konstruktiv in der Situation, das zu schaffen. (Petra Federau, AfD: Wir sind in der Situation, dass die Bürger kein Vertrauen mehr in Sie haben.) Okay, kommen wir jetzt noch zur Frage sozusagen der Investitionen in die, (Zuruf von Petra Federau, AfD) in das Militär. Zwei große Wege: Der eine Weg ist Frieden schaffen ohne Waffen. Aber nach 22 müssen wir erkennen, dass Russland hier anders unterwegs ist, und nachdem wir wissen, was der amerikanische Präsident macht, (Zuruf von René Domke, FDP) wissen wir, dass das auch nicht weitergeht in dem Zusammenhang. (Horst Förster, AfD: Das ist doch nicht in Stein gemeißelt, wenn der ...) Wir brauchen – und das ist auch mein letzter Satz, liebes Präsidium –, wir brauchen ein verteidigungsfähiges Europa. (Der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes bittet um das Wort für eine Anfrage.) Dafür brauchen wir ein starkes Europa in dem Zusammenhang, was sich auch verteidigen kann. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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