René Domke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, für den Titel der Aussprache wurden starke Worte gewählt, und ich habe so den Eindruck, es geht gar nicht so in die Richtung, die Sie beabsichtigt hatten, meine Damen und Herren der AfD. (Heiterkeit bei Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja.) Es gibt aber eine Menge zu sagen, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) und ich will vielleicht noch mal einen ganz anderen Aspekt hier mit hineinbringen, der gerade die FDP beschäftigt hat. Vertrauen ist kein Selbstzweck. Es ist die Grundlage demokratischen Gemeinwesens. Vertrauen ist das Bindeglied jeglicher demokratischen Legitimation. Es ist die Übereinkunft zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat, dass Regeln gelten, dass Zusagen zählen – das gilt auch für die CDU – und dass politische Macht an Recht und Gesetz gebunden ist. Es ist genau dieses Vertrauen, das die neue Bundesregierung stark strapaziert hat, aus meiner Sicht überstrapaziert hat, bevor sie überhaupt zu regieren beginnt. In jedem neuen Gesetzgebungsverfahren hier bei uns im Landtag wie auch im Bundestag stehen wir immer wieder vor drei Fragen: Erstens. Was darf man tun? Diese Frage wird im Zweifel ja nicht von uns selbst beantwortet. Wir leben in einem Rechtsstaat, wir leben in einer Gewaltenteilung. Das können und müssen im Zweifel Gerichte klären. Aber die Verfassungsmäßigkeit von Vorhaben ist eben auch keine Frage des politischen Geschmacks. Was rechtlich gerade noch zulässig ist, ist nicht automatisch gut oder sinnvoll. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Richtig!) Zweitens. Was muss man tun? Hier gilt es, alternativlose Vorhaben, die schon allein aufgrund politischer Verantwortung umzusetzen sind, von parteipolitischen Wünschen und Vereinbarungen abzugrenzen. Und drittens. Was sollte man tun? Und das ist der Kern unserer Aufgabe als Gesetzgeber. Was wir hier beschließen, hat Konsequenzen, meine Damen und Herren, nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftlich. Wir tragen Verantwortung über den reinen Gesetzestext hinaus. Daher muss jede – jede! – Entscheidung gut abgewogen sein. Wenn heute von zerstörtem Vertrauen die Rede ist, dann lohnt sich auch ein Blick auf unsere Landesverfassung. Wer ist in der Verantwortung, diese zu ändern? Die Landesregierung? Der Bundestag? Oder vielleicht doch wir, der Landtag? Und ich habe das Gefühl, diese Frage wird hier im Saal unterschiedlich beantwortet, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) vor allem auf der Regierungsbank. Daher fordere ich Sie auf, stellen Sie einen Antrag auf Normenkontrolle! Bringen Sie die Sache vor das Bundesverfassungsgericht! Ich fordere Sie ausdrücklich auf, meine Damen und Herren der Landesregierung! Das ist die naheliegendste Möglichkeit, das Vertrauen wiederherzustellen. Die Landesregierung wird unsere Kritik verächtlich abtun. Das sind wir gewohnt. Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, (Zuruf von Christian Winter, SPD) das darf uns nicht davon abhalten, diese grundsätzliche Frage einmal zu klären, wie gehen wir eigentlich mit unserer eigenen Verfassung um. Auch wenn das Landesverfassungsgericht unseren Eilantrag zurückwies, bleibt für uns die Frage der Verfassungsorgantreue immer noch offen. Wenn die Vertreter der Landesregierung einfach mal so einem Bundesgesetz zustimmen, einem Bundesgesetz zustimmen, das wesentliche Teile unserer Landesverfassung außer Kraft setzt, und so tut, als wenn es den Landesgesetzgeber überhaupt nichts anginge, dann sollte das überprüft werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg – ich nenne mal den, weil der am ausführlichsten war in seiner Urteilsbegründung – hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Frage, ob und inwieweit das Abstimmungsverhalten einer Landesregierung im Bundesrat der landesverfassungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs bislang ungeklärt ist. Zwar hat der Verfassungsgerichtshof auch klargestellt, dass die Stimmabgabe im Bundesrat, jedenfalls im Grundsatz, in die ausschließliche Zuständigkeit der Landesregierung fällt (so weit d’accord) und der Landtag der Landesregierung insoweit keine rechtlich verbindlichen Vorgaben machen kann (auch in Ordnung), er hat auch noch mal ausgeführt, dass der Bundesrat ein Verfassungsorgan des Bundes ist (auch klar) und dass er nur aus Mitgliedern der Landesregierung besteht, nicht aus den Ländern gebildet wird, also nicht aus Vertretern zum Beispiel des Landtages, jedoch ist bundesverfassungsgerichtlich oder bundesverfassungsrechtlich ebenso anerkannt – und darauf kommt es mir an –, dass die Vertreter im Bundesrat nach Landesrecht von der Landesregierung weisungsabhängig sein können und der Landtag von der Regierung nach Landesverfassungsrecht auch Rechenschaft über ihr Abstimmverhalten im Bundesrat einfordern kann. Meine Damen und Herren, und unsere Landesregierung hat den Landtag komplett ignoriert, und dagegen wenden wir uns! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Das ist auch eine Frage von zerstörtem Vertrauen. Im Übrigen ist Politik eben nicht nur dann gut, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) wenn sie gerade noch verfassungsmäßig ist oder verfassungsrechtlich zulässig ist, sie ist dann gut, wenn sie nachvollziehbar ist, wenn sie verantwortungsvoll ist, wenn sie zuverlässig ist und wenn sie konsequent ist. Und deshalb ist es nicht nur unser Recht, sondern unser parlamentarischer Auftrag, rechtlich zweifelhafte Entscheidungen durch Gerichte überprüfen zu lassen. Und davon machen wir Gebrauch. Das ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern es ist ein Zeichen von Rechtsstaatlichkeit. Vertrauen entsteht eben nicht nur durch schöne Worte, sondern durch verlässliches Handeln, durch das Einhalten von Regeln, auch dann, wenn es unbequem ist. Und genau deshalb sagen wir heute klar, Vertrauen wurde beschädigt. Es sind andere Dinge angekündigt worden. Sie sind auf fragwürdige Art und Weise zustande gekommen. Wir wollen es rechtlich überprüfen lassen. Das bitte ich auch nicht als Kritik immer nur zu verstehen, sondern es ist ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit, diese nicht geklärte Frage einmal klären zu lassen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und wir wollen eben nicht, wir wollen eben nicht, aus welcher Motivation auch immer, dass man sich über den Rechtsstaat hinwegsetzt. – Meine Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Thomas de Jesus Fernandes, AfD)
