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Horst Förster

AfD 11.04.2025 Sitzungen 8/104

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die 30 Tage zwischen der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar und dessen Konstituierung am 25. März werden in die Geschichte eingehen als eine Phase beispiellosen Machtmissbrauchs eines abgewählten Parlaments und eines beispiellosen Vertrauensbruchs gegenüber dem Wähler sowie eines ebenso beispiellosen respektlosen Umgangs mit unserem Grundgesetz. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Bereits neun Tage nach der Wahl wurde bekannt, dass sich Merz im Rahmen von Sondierungsgesprächen mit der SPD über eine Änderung der Finanzverfassung geeinigt hatte. Damit fiel Merz seinen eigenen Wählern in den Rücken, indem er sein vor der Wahl lautstark verkündetes Versprechen, dass es mit ihm keine Lockerung der Schuldenbremse geben würde, brach und genau das Gegenteil tat. Ganz offensichtlich steht für Merz das unbedingte Streben, mithilfe der SPD zum Kanzler gewählt zu werden, so im Vordergrund, dass er dem alles andere unterordnet. Was in den Sondierungsgesprächen beschlossen und in dem vom Bundespräsidenten aufgelösten und abgewählten Bundestag brutal durchgezogen wurde, ist zwar legal, aber zutiefst undemokratisch, denn, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) denn mit der fadenscheinigen Begründung, die Weltlage habe sich über Nacht geändert und Eile sei geboten, wurde eine Sondersitzung des alten Bundestags einberufen. Der einzig wahre Grund war der, dass der neue Bundestag, bei dem es für die beabsichtigten Verfassungsänderungen keine Mehrheit gibt, umgangen werden sollte. Das Bundesverfassungsgericht hat dies zwar für zulässig erachtet und dies damit begründet, dass der alte Bundestag bis zur Konstituierung des neuen in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt sei, dem kann man formal folgen, mit der sich aufdrängenden Frage eines Missbrauchs hat sich das Verfassungsgericht aber nicht befasst. Das ist kaum zu verstehen, denn der abgewählte Bundestag hat hier eine formale Rechtsposition ausgenutzt, um den eigentlich demokratisch zur Entscheidung berufenen neuen Bundestag nicht zum Zuge kommen zu lassen. Das mag legal sein, ist aber in höchstem Maße undemokratisch und missbräuchlich und im Übrigen ein Schlag ins Gesicht des Wählers. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das Verfassungsgericht hat allerdings darauf hingewiesen, dass der neue Bundestag seine Konstituierung hätte vorziehen können. Dazu hätte ein Drittel der Mitglieder des Bundestags die Einberufung beantragen müssen. Die Bundestagspräsidentin wäre dann zur Einberufung verpflichtet gewesen, ohne Wenn und Aber. AfD und LINKE verfügen über eine entsprechende Mehrheit und hätten somit den Schuldendeal noch verhindern können. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Genau!) DIE LINKE, die insbesondere die komplette Bereichsausnahme von Rüstungsmaßnahmen aus der Schuldenbremse entschieden ablehnt, hat sich einem Einberufungsantrag jedoch verweigert, (Jens-Holger Schneider, AfD: Richtig!) und dies mit der abenteuerlichen Begründung, man hebele ein demokratisch fragwürdiges Verfahren nicht aus, indem man mit der AfD zusammenarbeite. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Noch überzeugender kann man die eigene Unglaubwürdigkeit und sein gestörtes Demokratieverständnis nicht präsentieren, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) denn es ging hier nicht um Zusammenarbeit, sondern um die Geltendmachung geschäftsordnungsmäßiger Rechte der Mitglieder des Bundestags auf dessen Einberufung. Dazu passt allerdings, dass DIE LINKE in der MV-Koalition entgegen ihrer sonst zur Schau getragenen Ablehnung der Rüstungsmilliarden (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) grünes Licht für die Abstimmung im Bundesrat gegeben hat. Merz vor der Wahl und nach der Wahl, das sind zwei Gesichter, die Welten trennen. Vor der Wahl hat Merz eine Reform der Schuldenbremse kategorisch ausgeschlossen. Nach der Wahl einigt sich die Union mit der SPD auf Schulden von über 1.000 Milliarden. Das ist so krass, dass diese Kehrtwende niemandem zu vermitteln ist. Die Wähler fühlen sich getäuscht und nicht ernst genommen. Viele sprechen von Wahlbetrug. Es wurde Vertrauen zerstört. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wie hier ein Wahlgewinner im Bunde mit einem Wahlverlierer und einem abgewählten Bundestag den neuen Bundestag ausgetrickst und schwerwiegende Verfassungsänderungen in einem einmaligen Eiltempo durch die Ausschüsse und das Parlament gejagt hat, das wirkt wie ein Putsch. Wie soll man das Prozedere anders beschreiben, wenn bei so einem wichtigen Thema zwei Tage nach der Ersten Lesung an einem Samstag bis kurz vor Mittag die von den GRÜNEN in den Sondierungsgesprächen noch durchgedrückten Änderungsanträge zur Klimapolitik mit völlig neuen Aspekten und schwer durchschaubarer Tragweite vorgelegt werden und die Abgeordneten dann die gegenüber der Ersten Lesung stark veränderten Anträge ohne Gelegenheit zu einer vertieften Prüfung sofort am nächsten Tag, einem Sonntag, in den Ausschüssen abschließend beraten müssen, und das auch noch erstmals nur online. Die Zweite Lesung erfolgte dann zwei Tage später. Damit war Merz und Co der den neuen Bundestag ausgrenzende Coup gelungen. Meine Damen und Herren, der alte Bundestag hat in einer Paketlösung, die ausschloss, dass in getrennten Abstimmungen entschieden wurde, die Bereichsausnahme von allen Rüstungsausgaben von über einem Prozent des Bruttoinlandprodukts aus der Schuldenbremse sowie mit Artikel 143h Grundgesetz das Sondervermögen Infrastruktur von 500 Milliarden beschlossen. Das ist eine gewaltige Neuverschuldung von zusammen mindestens 1.000 Milliarden zulasten künftiger Generationen. Zudem gelang es den GRÜNEN, für ihre Zustimmung 100 Milliarden Euro für zusätzlichen Klimaschutz abzuzweigen sowie das Klimaneutralitätsziel für 2045 in die Verfassung zu schreiben. Inwieweit hieraus verfassungsrechtliche Verpflichtungen zur Klimapolitik erwachsen, ist derzeit unter Verfassungsrechtlern noch völlig offen. Mit anderen Worten, das Klimaneutralitätsziel kann erhebliche negative Auswirkungen auf andere wichtige Investitionen haben. Diese Grundgesetzänderungen von gigantischem Ausmaß wurden nicht nach einer tiefgründigen Prüfung und einem breiten Diskurs beschlossen, sondern aus dem Sondierungsgerangel heraus durch Ausschüsse und Parlament geradezu durchgepeitscht, weil – und hier wird der Missbrauch ganz deutlich – dieses unwürdige Spiel vor der Konstituierung des neuen Bundestags abgeschlossen sein musste. Geht man so mit einer Verfassung um? Das Grundgesetz heißt aufgrund seines nach Artikel 146 immer noch bestehenden Vorläufigkeitscharakters „Grundgesetz“ und nicht „Verfassung“, hat aber unbestritten Verfassungsrang. Eine Verfassung ist auf Dauer angelegt und sollte nur bei wirklicher Notwendigkeit und nur nach einer sorgfältigen Prüfung und hinreichender Beratung im Parlament geändert werden. Davon kann hier keine Rede sein. Ganz deutlich wird das daran, wie die GRÜNEN ihre Machtposition ausgespielt und die Klimaneutralität 2045 ins Grundgesetz gebracht haben. Hier sieht man einen getriebenen Merz, der um seiner Kanzlerschaft willen auch Verfassungsänderungen akzeptiert, deren Tragweite er sich vermutlich gar nicht bewusst ist. Meine Damen und Herren, 500 Milliarden kreditfinanziertes Sondervermögen oder besser Sonderschulden für Infrastrukturmaßnahmen – konkret werden von unserer Ministerpräsidentin mit Blick auf den erhofften Geldregen aus Berlin Krankenhäuser, Schulen, Sanierung von Straßen und Brücken genannt, alles Maßnahmen der ganz normalen Unterhaltung, nicht die Folgen eines Tsunamis. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Das alles muss grundsätzlich mit regulären Haushaltsmitteln bewältigt werden. Hier findet eine Lastenverschiebung auf künftige Generationen im ungeahnten Ausmaß statt. Die SPD freut sich natürlich über das Sondervermögen, denn sonst müsste sie ihr Scheitern hier zugeben. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Die Ministerpräsidentin muss jetzt nicht den Offenbarungseid leisten. Die zusätzlichen Mittel für Infrastrukturmaßnahmen führen für sie auch zu rettenden Entlastungen an anderer Stelle des Haushalts. Die Ministerpräsidentin wird weiterhin mit der kostenfreien Kita punkten wollen. Sie sollte dann aber auch erzählen, (Thomas Krüger, SPD: Es ist eine Maßnahme für die Familien.) dass die Kinder der Eltern, die jetzt, (Thomas Krüger, SPD: Nehmen Sie das doch einfach mal zur Kenntnis!) dass die Kinder der Eltern, (Thomas Krüger, SPD: Familien in Mecklenburg-Vorpommern profitieren davon.) die jetzt in den Genuss der kostenfreien Kita kommen, (Thomas Krüger, SPD: Meine Güte! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) später die Millionen aufgetürmter Schulden bezahlen müssen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Meine Damen und Herren, noch ein Wort zu den unbegrenzten Rüstungsausgaben. Es ist eine Kriegsfinanzierung ohne Krieg, der allerdings in einer wachsenden Kriegsrhetorik geradezu herbeigeredet wird. Anstatt Hunderte Milliarden für die Rüstung auszugeben, sollten alle Kräfte darauf konzentriert werden, mit diplomatischen Mitteln dafür zu sorgen, dass es nicht zu einem Krieg kommen kann. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Christian Winter, SPD) Eine Befriedung, eine Befriedung muss möglich sein, denn niemand, auch Russland nicht, kann ein Interesse an einem Dritten Weltkrieg haben. Deshalb sagen wir ganz klar: Reden statt Rüsten, Diplomatie statt Blutvergießen! (Zuruf von Christian Winter, SPD) Krieg ist keine Alternative. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Jens-Holger Schneider, AfD: So ist es. – Zuruf von Christian Winter, SPD) Meine Damen und Herren, was in Berlin vereinbart wurde, ist das versprochene „Kein Weiter so!“, eben nur ohne das „K“. Man spricht bereits von einer Marienkäferkoalition, viel Rot mit wenigen schwarzen Pünktchen. (Thomas Krüger, SPD: Ach Gotting!) Die erhoffte Wende kann und wird es nur mit der AfD geben. (Thomas Krüger, SPD: Ach nee!) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

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