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Ann Christin von Allwörden

CDU 10.04.2025 Sitzungen 8/103

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahr 2024 sind in Mecklenburg-Vorpommern 93 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen. Bei einer insgesamt gesunkenen Zahl an Verkehrsunfällen – im Jahr 2024 gab es 55.108 Unfälle, das sind 530 weniger als 2023 – ist die Zahl der Verkehrstoten allerdings deutlich gestiegen. Ich würde Ihnen an dieser Stelle auch gerne noch mal die Zahlen nennen: 2023 waren es 57, was auch schon viel ist und weit weg von einer Vision Zero, aber im Jahr 2024 ist die Zahl angestiegen auf 93 Verkehrstote. Ich finde das besorgniserregend, und eine der Hauptursachen für die Unfälle waren zu geringer Abstand, überhöhte Geschwindigkeit und auch Ablenkung. Nach einer vorläufigen polizeilichen Statistik der Polizeipräsidien in Rostock und Neubrandenburg sind bereits im Januar 2025 erneut weitere fünf Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen. Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern hat ihre Anstrengungen in der Verkehrssicherheitsarbeit unter anderem mit den themenorientierten Verkehrskontrollen der Kampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“ deutlich verstärkt. Sie intensiviert auch die Kontrollen im Land, um Unfälle durch Vorfahrtsverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen, technische Mängel und auch im Zusammenhang mit dem Konsum von Drogen und Alkohol zu verhindern. Dazu fand in der letzten Märzwoche unter Führung der Polizeiinspektion Güstrow die erste Aktionswoche „Drogenerkennung im Straßenverkehr“, die sogenannte DiS-Woche statt. Dazu trafen sich landeseigene und länderübergreifende Einsatzkräfte der Polizei, die sich auf die Erkennung von Verkehrsdelikten unter Einfluss von Drogen und Alkohol spezialisiert haben. Ein solches Format gab es in Mecklenburg-Vorpommern bislang nicht. Am 25., 26. und 27. März wurden insgesamt 1.864 Fahrzeuge und 1.990 Personen überprüft. Insgesamt wurden 73 Blutprobenentnahmen durchgeführt und zwölf Führerscheine sichergestellt. Neben 20 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten wurden auch 20 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Fahrens unter Einfluss von Betäubungsmitteln eingeleitet. Davon, und jetzt hören Sie genau zu – und ich möchte das mal so sagen, wie Herr Backhaus das immer sagt, nehmen Sie das bitte mal zur Kenntnis –, davon 26 wegen der Einnahme von Cannabis und 5 Verfahren wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss eingeleitet. Ich will damit sagen, deutlich mehr unter Cannabiseinfluss. Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern hat in ihrer Pressemitteilung vom 28. März 2025 dazu bekannt gegeben, dass sie auch zukünftig ihre Maßnahmen zur Bekämpfung von Verkehrsdelikten unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, Medikamenten und Alkohol fortsetzen wird, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und deren Verhalten nachhaltig positiv zu beeinflussen. Für diese und alle weiteren notwendigen polizeilichen Maßnahmen zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit unseres Landes bedarf es einer angemessenen Personal- und Sachausstattung der Landespolizei. Deshalb fordern wir die Landesregierung mit unserem Antrag auf, die Landespolizei durch eine bessere personelle und sachliche Ausstattung bei den Aufgaben der Verkehrsüberwachung, Verkehrssicherung und vor allem auch der Prävention in ihren polizeilichen Maßnahmen zu unterstützen, um die Zahl der durch Verkehrsunfälle Getöteten und Schwerverletzten deutlich zu reduzieren. Dieses soll insbesondere durch die Beschaffung von Mess- und Vortestgeräten zur Feststellung und Messung von Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr und für eine effiziente Kontrolle von Personen und Fahrzeugen geschehen. Notwendig ist insbesondere die ausreichende Ausstattung mit technischen Geräten zur rechtssicheren Substanzkontrolle beziehungsweise Stoffbestimmung, leistungsfähige Konsum- beziehungsweise Berauschtheitstests, unter anderem Speicheltests und treffgenaue Cut-off-Werte für Konsumdelikte. Die Vertreter der Polizeikräfte fordern in diesem Zusammenhang insbesondere die mit finanziellen Mitteln geförderte Erforschung, die bundesweite Standardisierung und die koordinierte Einführung und flächendeckende Beschaffung von speziellen Cannabisvortests, die in der Lage sind, besonders in Bezug auf den Straßenverkehr erst bei den strafbewehrten Konzentrationen von 3,5 Nanogramm je Liter im Blut anzuschlagen. Polizei, und das ist ganz entscheidend, darf sich nicht aus der Prävention zurückziehen. Das hat sie über Jahre leider getan. Ich halte es für ein Problem. Ich hätte jetzt gerne noch eine Gelegenheit genutzt, jemand anderem zu danken, das würde ich dann nachher aber in der Aussprache tun.

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