Henning Foerster
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Manche Dinge, die wir im Bundestagswahlkampf im Zuge der Sondierung sowie am Rande der Koalitionsverhandlungen aus Berlin zu hören bekamen, klangen aus der Perspektive der Beschäftigten eher ernüchternd. Insbesondere von Unionspolitikern gab es schwer verdauliche Forderungen. So sollten ein Karenztag im Krankheitsfall eingeführt und Feiertage gestrichen, die tägliche Höchstarbeitszeit abgeschafft, steuerliche Anreize für mehr Überstunden geschaffen und das Bürgergeld zu einer neuen Grundsicherung auf Hartz-IV-Niveau umetikettiert werden. Und als ich meiner Fraktion den Titel für die Aussprache vorschlug und am ersten Redeskript gearbeitet habe, da bin ich noch davon ausgegangen, dass wir hier beraten, während man in Berlin noch verhandelt. Nun kam es anders und wir reden heute konkret über den seit gestern vorliegenden Koalitionsvertrag. (Torsten Renz, CDU: Müssen Sie das denn auch bei der SPD anmelden, die Aussprache?) Mit Blick auf den Titel der Aussprache zeigt dieser ein ambivalentes Bild. (Torsten Renz, CDU: Mussten Sie die anmelden, die Aussprache, bei der SPD?) Natürlich nicht! Soweit ich es überblicke, (Heiterkeit und Zuruf von Torsten Renz, CDU) bleibt es im Fall einer Erkrankung bei der Lohnfortzahlung ab dem ersten Tag. Das ist gut so, denn die Entgeltfortzahlung ist ein soziales Schutzrecht, das ja nicht vom Himmel gefallen ist. Für Arbeiter trat das Gesetz zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, anders als bei Angestellten, erst 1970 in Kraft. Vorangegangen waren seit Mitte der 50er-Jahre Streiks erheblichen Ausmaßes. Vom Tisch ist auch die Debatte zur Streichung von Feiertagen. Offenbar hat Volkes Stimme, eingefangen zuletzt unter anderem in einer repräsentativen Forsa-Umfrage, Wirkung gezeigt. Demnach lehnt es eine Mehrheit von 65 Prozent der Deutschen rigoros ab, zur Steigerung der Wirtschaftsleistung einen gesetzlichen Feiertag zu streichen. Nur etwa 32 Prozent sind dafür. Zudem gab es auch massive Proteste der großen Kirchen, die bei der Union intervenierten und sie an ihr Versprechen im Wahlprogramm erinnerten, insbesondere keine christlichen Feiertage zu streichen. Zuletzt hatte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz noch einmal davor gewarnt, mit einer solchen Maßnahme die Staatsfinanzen stabilisieren zu wollen. In den Koalitionsvertrag geschafft hat es hingegen die Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit. Im Koalitionsvertrag Bund wird das damit begründet, dass sich die Arbeitswelt verändert habe und mehr Flexibilität gewünscht sei. Modern ist an der Idee wenig, tatsächlich scheint es eher zurück Richtung Vergangenheit zu gehen. Zur Erinnerung, zu Zeiten der industriellen Revolution waren tägliche Arbeitszeiten von 12 bis 14 Stunden keine Seltenheit. Mit dem Slogan „8 Stunden Arbeit, 8 Stunden Freizeit und Erholung und 8 Stunden Schlaf“ griff erstmals Robert Owen, ein Unternehmer aus Wales, die Idee des 8-Stunden-Tages auf. Dieser entwickelte sich in den Folgejahren zur zentralen Forderung der Arbeiterbewegung und nach der Novemberrevolution 1918 lenkten die Arbeitgeber ein. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Aus Angst, ihre Fabriken könnten verstaatlicht werden, stimmten sie der Verkürzung der Arbeitszeit auf acht Stunden bei vollem Lohnausgleich zu. So wurde der 8-Stunden-Tag in Deutschland 1918 zunächst für Arbeiter und 1919 dann auch für Angestellte eingeführt. Die Unternehmen profitierten erheblich davon, da durch verkürzte Arbeitszeiten die Produktivität signifikant stieg. Ab 1956 warb dann der DGB unter dem Motto „Samstags gehört Vati mir“ für die Einführung der 5-Tage- beziehungsweise der 40-Stunden-Woche. Daraufhin setzte sich das arbeitsfreie Wochenende durch. Und 1994 trat schließlich das Arbeitszeitgesetz in Kraft. Europäisches Recht wurde umgesetzt und der 8-Stunden-Tag an den sechs Werktagen pro Woche mit einigen Einschränkungen festgeschrieben. Bedeutet das nun, dass Beschäftigte nach genau acht Stunden ihre Arbeit beenden müssen? Nein, denn schon heute lässt das Arbeitszeitgesetz hier umfangreichen Spielraum zu. So kann die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Bei entsprechendem Ausgleich kann also täglich bis zu zehn Stunden an sechs Werktagen gearbeitet werden. Durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Tarifparteien oder durch Ausnahmegenehmigungen kann dieser Rahmen sogar noch erweitert werden. Und nun soll die tägliche Höchstarbeitszeit also abgeschafft und durch eine Wochenarbeitszeit ersetzt werden. Ist das wirklich klug? Ich sage Nein und stütze mich dabei auf die Expertise der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. (Der Abgeordnete Torsten Renz bittet um das Wort für eine Anfrage.) Diese sieht im 8-Stunden-Tag das zentrale Element des deutschen Arbeitsschutzes, und sie hat gute Argumente.
