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Wolfgang Waldmüller

CDU 10.04.2025 Sitzungen 8/103

Nein, momentan nicht, weil sonst meine Redezeit weg ist. Das Zweite, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Extra Zeit!) das Zweite, was wir haben: Wo kann man jetzt steuern, damit man das auf die Reihe kriegt? Haben wir auch schon mal besprochen, wenn wir reden über den Redispatchvorbehalt. Aktuell werden Anlagen sehenden Auges in überlastete Netze gebaut mit voller EEG-Vergütung und werden dann abgeregelt. Und das ist in der Praxis einfach vollkommen ineffizient und von den Bürgern werden die Kosten geschultert. Das wird zu Recht kritisiert. Und wir fordern das seit Langem, und das wissen Sie – Sie haben uns ja am Anfang dafür belächelt –, seit Langem die Einführung eines Redispatchvorbehalts. Und dieses Steuerungsinstrument würde dann dazu führen, dass neue E-Anlagen in bewusst überlasteten Netzregionen, die da gebaut werden sollen, für abgeregelten Strom eben keine Vergütung mehr erhalten, bis eben der nötige Netzausbau dann vorgenommen wurde. Das schafft klare Anreize zur Standortwahl und auch zur Netzverfügbarkeit. Im Ergebnis hätten wir weniger Abregelung, mehr Effizienz, eine regional ausgewogene Verteilung. Wir brauchen auch mehr Planungssicherheit für die Netzbetreiber. Meine Zeit wird ein bisschen arg kurz. (Heiterkeit und Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Redispatchkosten in der Höhe von mehreren Millionen müssten von Verteilnetzbetreibern aus der Unternehmenssubstanz getragen werden. Das ist das, was die Bundesnetzagentur momentan fordert, die Redispatchkosten als beeinflussbare Kosteneffizienzvergleich der Verteilnetzbetreiber zu werten. Und das führt eben dazu, dass sie das selbst bezahlen müssen, weil sie überhaupt kein Geld mehr haben, um überhaupt den Netzausbau dann eben weiterzuführen. Und das führt eben auch dazu, das ist, ich sage mal, das ist kontraproduktiv. (Der Abgeordnete Hannes Damm bittet um das Wort für eine Anfrage.)

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