Jeannine Rösler
Nein, eine Zwischenfrage nicht. (Marc Reinhardt, CDU: Siehste!) Wir plädieren, (Julian Barlen, SPD: Sie können ja eine Kurzintervention einreichen.) wir plädieren für eine pädagogisch begleitete Nutzung digitaler Medien im Unterricht, halten aber die uneingeschränkte private Nutzung von Smartwatches, privaten Tablets und Smartphones im Schulbetrieb für nicht richtig, weil ständige Erreichbarkeit und digitale Dauerreize Konzentration, Lernprozesse und das soziale Miteinander erwiesenermaßen beeinträchtigen. Aber wer glaubt, ein schulisches Verbot allein reiche aus, verkennt die Dimension. Verbote ohne Aufklärung sind zahnlos, sie verlagern das Problem, anstatt es zu lösen. Auch das haben Vorrednerinnen und Vorredner schon betont. Wenn wir Kindern und Jugendlichen das Smartphone verbieten, ohne sie aufzuklären, holen sie das Versäumte später nach, oft heimlich, unkontrolliert und ohne jede Reflexion. Daher ist es ja so wichtig und richtig zu erklären, wie soziale Medien funktionieren, wie Cybermobbing entsteht und wie man sich schützt. Die Bildungsministerin hat bereits über die Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte wie Handys, Tablets und Smartwatches an Schulen berichtet und über den breiten Beteiligungsprozess gemeinsam mit dem Landesschülerrat, dem Landeselternrat und den Schulleitungsvereinigungen. Wichtig ist dabei, viele Schulen im Land verfügen bereits über verbindliche Regelungen. Diese Erfahrungen werden gebündelt und in den Empfehlungen verankert. Sie lassen sich in Hausordnungen und Medienbildungskonzepte integrieren, um Klarheit und pädagogische Orientierung zu schaffen. Und die Beteiligten sind sich einig: Ein pauschales Verbot ist nicht der richtige Weg! (Torsten Renz, CDU: Kommen Sie überhaupt zur Anhörung?) Tobias Lankow vom Landeselternrat sagt dazu, dass wir mit unseren Schulkonferenzen bereits über ein demokratisches Instrument der Selbstbestimmung verfügen, und gleichzeitig gibt eine Empfehlung den Schulen durchaus mehr Sicherheit und Unterstützung. Die Bildungsministerin selbst verweist auf bereits vorhandene Strukturen. Alle Schulen in M-V verfügen über Medienbildungskonzepte, alle Schulträger über Medienbildungspläne. Der fächerübergreifende Rahmenplan Digitale Kompetenzen ist in die Fachcurricula integriert, das Unterrichtsfach Informatik und Medienbildung ab Klasse 5 bundesweit vorbildlich. Dies zeigt, wir stehen eben nicht am Anfang, wir haben längst begonnen. Und so zeigen viele Schulen, dass Smartphones im Unterricht sinnvoll eingesetzt werden können – für Recherche, Dokumentation, Sprachprojekte, digitales Lernen. Ein Blick in andere Bundesländer und europäische Nachbarstaaten zeigt, es gibt ganz unterschiedliche Wege im Umgang mit Smartphones – der Kollege Butzki hat es hier auch beschrieben –, und etliche davon haben aber auch erkannt, dass Verbote allein eben nicht genügen. Die Kultusministerkonferenz hat hierzu eine klare Position: Es braucht keine bundesweiten Verbote, sondern vor Ort begründete Entscheidungen. Wir unterstützen das! (Torsten Renz, CDU: Wo gibt es denn so einen Beschluss?) Sehr geehrte Damen und Herren, Kinder müssen auf eine digitale Zukunft vorbereitet werden. Dafür brauchen Sie Regeln und Unterstützung, keine Symbolpolitik. Wir als Linksfraktion wollen keine reinen Handyverbote, sondern klare, altersdifferenzierte Regelungen, die Kinder und Jugendliche Schritt für Schritt in den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Geräten einführen. Medienkompetenz, meine Damen und Herren, fällt nicht vom Himmel, sie braucht selbstverständlich Beteiligung, Schutz- und Erprobungsräume. Meine Damen und Herren, was wir brauchen, ist eine Schule, die mit der digitalen Welt nicht hadert, sondern sie gestaltet. Digitale Medien sind nicht das Problem. Das Problem ist der unkritische oder unbegleitete Umgang mit ihnen. Und bei allem Respekt vor der politischen Initiative, die hier vorgelegt wurde, eines ist klar, wir sollten heute – das ist auch schon betont worden, insbesondere vom Kollegen Peters – keine vorschnellen Beschlüsse fassen, ohne zuvor die Expertise der Fachwelt zu hören, und diese ist ja bereits geplant am 8. Mai im Bildungsausschuss. Und es geht dabei nicht nur um technische Fragen oder Detailregelungen, es geht um Grundsatzfragen: Wie schützen wir Kinder vor den Risiken digitaler Dauerverfügbarkeit, ohne sie von der digitalen Welt auszuschließen? Wie schaffen wir Schutzräume in der Schule, ohne autoritär zu agieren? Wie sieht ein pädagogisch verantwortlicher Umgang mit Smartphones aus, differenziert nach Alter, Schulform, Unterrichtsfach, Auswirkungen auf verschiedene Regelungsmodelle, auf benachteiligte Kinder, auf Inklusion, auf Chancengleichheit, und wie stellen wir sicher, dass Regelungen auch im Alltag funktionieren, rechtssicher, praktisch mit tragfähiger Akzeptanz in der Schulgemeinschaft? Diese Fragen kann man nicht pauschal beantworten und schon gar nicht auf Basis eines Fraktionsantrags mit einem Totalverbot bis zur Klasse 6. Deshalb ist es richtig, dass im Rahmen der Anhörung hier alle ihre Perspektive einbringen. Nur so entsteht ein Bild, das der Realität in ihrer Komplexität gerecht wird. Wir lehnen deshalb die Anträge heute ab, nicht, weil wir das Problem leugnen, sondern weil wir es ernst nehmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
