Dr. Heiko Geue
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Domke, es ist so, nach wie vor habe ich da keine anderen Informationen, als dass der Bund berechtigt ist, dieses Sondervermögen einzurichten, dass er das auch vorhat über die 500 Milliarden für die zehn Jahre beziehungsweise zwölf, damit der Mittelabfluss auch gewährleistet ist, und dass der Bund auch die Zins- und Tilgungslast tragen wird. Dazu habe ich keine anderen Informationen, auch nach der Lektüre des seit gestern vorliegenden Koalitionsvertrages keine anderen, wobei ich jetzt nicht behaupten würde, alle 140 Seiten bis ins Detail schon bis in die Fußnoten gelesen zu haben. Aber ich habe keine anderen Informationen. Das war uns auch wichtig, auch in den Sondierungen war es den Ländern wichtig, dass da eine klare Regelung ist. Noch mal, der Bund nimmt die Schulden auf für das Sondervermögen. Er wird also die Zins- und Tilgungslast tragen. Davon gehe ich aus. Anders ist es bei der Verschuldungsmöglichkeit der 0,35 Prozent. Da haben Sie jetzt nicht nachgefragt, aber ich will es noch mal betonen: Das, was das Land selber in dem Bereich an Schulden aufnehmen kann, da ist es auch mit Zins- und Tilgungslast verbunden. Und deswegen habe ich das ja auch schon hier gesagt, ich will das gerne noch mal betonen, aus meiner Sicht, aus Landessicht ist ganz klar, das Sondervermögen des Bundes steht im Vordergrund, bevor wir eigene Verschuldungsmöglichkeiten im Land nutzen sollten. Insgesamt sollten wir versuchen, immer den Landeshaushalt ohne Neuverschuldung aufzustellen. Angesichts der aktuellen Situation, Sie kriegen es ja gerade mit mit dem Zollchaos, und was das an Belastungen für die Wirtschaft bedeutet, kann ich das auch nicht versprechen. Für die aktuelle Situation aber prinzipiell, Sondervermögen ist gut für Investitionen, und ich habe keine Informationen, dass das Land dadurch belastet wird.
