Petra Federau
Guten Morgen, Herr Minister! Meine Frage, oder es geht letztendlich darum: Zum 1. Juni tritt eine wichtige Änderung im Bereich des Mutterschutzgesetzes in Kraft, wonach Frauen, die ab der dritten Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, nun auch einen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz erhalten, um den Verlust auch verarbeiten zu können. (Beifall Sandy van Baal, FDP) Eine wirklich gute Sache, ja. Laut Medienberichterstattung erklärt eine Sprecherin des Innenministeriums, dass die Übernahme dieser Regelung bereits im aktuellen Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesdisziplinargesetzes angestoßen wurde und damit die Regelungen des Bundes auch im Land gelten würden. Meine Frage dazu lautet nun: Auf welche Art und Weise ist sichergestellt, dass die Umsetzung der neuen Mutterschutzregelung über die Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesdisziplinargesetzes sowie die Aufhebung der landeseigenen Mutterschutzverordnung rechtzeitig zum 1. Juni 25 erfolgt, sodass Beamtinnen im Landesdienst nicht schlechtergestellt sind?
