Jacqueline Bernhardt
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute behandeln wir aufgrund mehrerer Anträge die Situation des Hilfe- und Beratungsnetzes, ein Thema, das in seiner Tragweite nicht zu unterschätzen ist. Es geht um die Unterstützung und Schutz von Menschen, die Opfer von häuslicher oder sexualisierter Gewalt sowie von Menschenhandel oder Zwangsheirat geworden sind. Gewalt in jeglicher Form hinterlässt tiefe Spuren, nicht nur körperliche, sondern eben auch seelische. Für viele Betroffene ist der Weg hinaus aus der Gewalt ein schwieriger und oft langwieriger Prozess. Und genau hier kommt das Beratungs- und Hilfenetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ins Spiel. Das Beratungs- und Hilfenetz ist für viele Betroffene eine unverzichtbare Stütze auf ihrem Weg zu einem Leben ohne Gewalt. Es bietet nicht nur kurzfristige Hilfe in akuten Krisensituationen, sondern auch langfristige Unterstützung, um den Betroffenen Stabilität und auch Perspektiven zu geben. In Mecklenburg-Vorpommern wird in neun Frauenhäusern gewaltbetroffenen Frauen und Kindern zu jeder Tages- und Nachtzeit Zuflucht geboten. Acht Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt und sechs Beratungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt stehen zur Verfügung. In fünf Interventionsstellen wird eine kurzfristige Beratung in der Krise geboten und durch rechtliche Unterstützung die Sicherheit erhöht. Zusätzlich hält Mecklenburg-Vorpommern Täter/-innenberatung in Güstrow, Greifswald und Stralsund vor und eine landesweite Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratungen. Seit Mai 2024 hat die staatliche Koordinierungsstelle auf Landesebene zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufgenommen. Dieses Hilfe- und Beratungsnetz wird bisher von uns gemeinsam mit den Kommunen und mit den Trägern finanziell getragen. Wir als Land bauen unsere finanzielle Unterstützung stetig aus. Wir sparen nicht, Frau Becker-Hornickel, da möchte ich ganz entschieden dagegensprechen. So förderte die Landesregierung beispielsweise zu Beginn meiner Amtszeit 2021 das Hilfe- und Beratungsnetz noch mit 2,52 Millionen Euro. Im Jahr 2024 hat das Land insgesamt 2,8 Millionen Euro für das Hilfe- und Beratungsnetz bereitgestellt, ein Anstieg von mehr als 318.000 Euro in meiner Amtszeit, also mehr als ein Zehntel. In Zeiten von angespannter Haushaltslage ist das eben keine Selbstverständlichkeit. Für das Haushaltsjahr 2025 haben wir die Mittel fortlaufend dynamisiert, sodass dann insgesamt 2,9 Millionen Euro zur Verfügung stehen werden, in Stellen Konkret bedeutet das beispielsweise ausgedrückt hatten wir 2023 noch 54,27 bewilligte Vollzeitäquivalente, 2024 waren es rund 64,53 Äquivalente. Dieser Anstieg zeigt deutlich, wir nehmen unsere Verantwortung für die Menschen ernst und setzen uns dafür ein, dass die Träger der Einrichtungen Planungssicherheit und eine solide Basis für ihre wichtige Arbeit haben. Darüber hinaus haben wir als Haushaltsgesetzgeber im Doppelhaushalt 2022/23 insgesamt 100.000 Euro für eine unabhängige Evaluation des Dritten Landesaktionsplans zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt bereitgestellt. Die Ergebnisse dieser Evaluation, die im April letzten Jahres vorgestellt wurden, waren für uns kein Schlusspunkt, so wie oft angenommen, sondern ein Ausgangspunkt für weiteres Handeln. Unter anderem wurde in der Evaluation festgestellt, dass in Mecklenburg-Vorpommern 2022 306 Frauen in Frauenhäusern nicht aufgenommen werden konnten. Erstens ist es mir wichtig zu betonen, dass jede Frau, jede von Gewalt betroffene Person Hilfe und Unterstützung im Hilfe- und Beratungsnetz erhielt und erhält. Zweitens gehört der Ehrlichkeit halber dazu, dass zu diesen Personen ein Drittel aus anderen Bundesländern bei der Belegung von Frauenhäusern mitbesteht. Das ist zum einen darauf zurückzuführen, dass Wegweisungen in bestimmten akuten Situationen notwendig sind und deshalb Frauen in Mecklenburg-Vorpommern in den Frauenhäusern Schutz suchen. Zum anderen liegt es aber auch an den mangelnden Platzkapazitäten ganz deutschlandweit. Deshalb, drittens, es ist kein MV-typisches Problem, sondern in dem Bericht des Expertenausschusses GREVIO zur Umsetzung der Istanbul-Konvention aus dem Jahr 2022 ist nachzulesen, dass kein Bundesland in Deutschland die Empfehlung der Istanbul-Konvention erfüllt. Deshalb ist es laut GREVIO auch so wichtig, eine dauerhafte und bundesweite Lösung zu finden. Und ich bin froh, dass wir das mit dem Gewalthilfegesetz tatsächlich dann gefunden haben. Obwohl diese Ergebnisse der Evaluation mitten im laufenden Haushaltsjahr 2024 präsentiert wurden, haben wir schnell reagiert und Sofortmaßnahmen erlassen, um den ersten Handlungsempfehlungen Rechnung zu tragen und auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Hilfe- und Beratungsnetz zu signalisieren, dass wir ihre Situation sehen und dass wir ihnen helfen wollen. So konnte im letzten Quartal des Jahres 2024 ein neuer Schritt gewagt werden. Wir haben eine Vertrauensanwältin für den Bereich Umgangs- und Sorgerecht sowie Asyl- und Aufenthaltsrecht eingesetzt. Die Aufgabe der Vertrauensanwältin ist es, mit einer Erstberatung für die Mitarbeitenden des Hilfe- und Beratungsnetzes Orientierung zu juristischen Fragen zu geben, aber auch zu ganz praktischen Herausforderungen, die sich im Alltag mit der Beratung stellen. Und ich freue mich, sagen zu können, dass dieses Angebot auf großen Zuspruch gestoßen ist, sodass wir uns entschieden haben, dieses Angebot auch weiter fortzuführen. Eine weitere Sofortmaßnahme betraf die Verlagerung von Gewalthandlungen in den digitalen Raum. Auch das erleben wir immer mehr, dass immer mehr im digitalen Raum die digitale Gewalt insbesondere gegen Frauen zunimmt. Und um diesem Wandel zu begegnen, setzen wir auf gezielte Fort- und Weiterbildung. So haben wir im Rahmen der Anti-Gewalt-Woche mit dem Innenministerium im Jahr 2024 die Interdisziplinäre Opferschutztagung unter das Motto gestellt: „Der Feind in meiner Tasche – Herausforderungen im Umgang mit Cyberstalking“. Daher haben wir auch die Schulungsangebote für die Mitarbeitenden des Hilfe- und Beratungsnetzes im Bereich Cyberstalking geschaffen, sodass auch hier die Mitarbeitenden geschult werden. Unser Ziel ist es, nicht nur auf neue Formen der Gewalt zu reagieren, sondern zu versuchen, immer einen Schritt voraus zu sein. Natürlich ist es immer unser Ziel gewesen, dass aus dieser Evaluation heraus die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention entwickelt wird, so, wie Sie es auch in Nummer 422 unseres Koalitionsvertrages finden, wo es heißt, dass wir „den Dritten Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Kinder zu einer Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention … weiterentwickeln“ werden. Die Arbeiten dazu laufen in der Leitstelle auf Hochtouren. Bis Ende des Jahres sollen die Arbeiten mit den Experten aus dem Hilfe- und Beratungsnetz abgeschlossen und Ihnen 2026 vorgelegt werden. Insofern haben wir ohnehin geplant, sehr geehrte Damen und Herren der FDP, diese Strategie Ihnen vorzulegen. Und natürlich ist es Ihr gutes Recht, dass wir Ihnen über die Maßnahmen der Koordinierungsstelle Bericht erstatten, aber, liebe Damen und Herren der FDP, bitte im zuständigen Ausschuss, und das ist der Ausschuss für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, kurz Rechtsausschuss, und nicht, wie von Ihnen gefordert, im Sozialausschuss. Auf die weiteren Forderungen, die Sie in dem Antrag erhalten haben, möchte ich gerne konkret eingehen. Eine weitere Forderung ist die Beteiligung des Landes an den im Gewalthilfegesetz des Bundes vorgesehenen Maßnahmen. Sehr geehrte Damen und Herren, das Land, die Kommunen und auch die Träger haben sich in der Vergangenheit – und tun es immer noch – immer an der Finanzierung des Hilfe- und Beratungsnetzes beteiligt. Ich habe Ihnen am Anfang dargestellt, wie sich die Landesbeteiligung beispielsweise stetig erhöht hat. Jetzt wird sich durch das Gewalthilfegesetz endlich auch der Bund seiner Verantwortung bewusst, und dafür war ich wirklich sehr dankbar, dass das noch unter der Bundesfamilienministerin Frau Paus zustande gekommen ist. Wir haben wirklich sehr lange daran gesessen, dieses Gewalthilfegesetz gemeinsam mit den Ländern und dem Bund auf den Weg zu bringen. Und dass das zum Schluss noch geklappt hat, fand ich, war ein wirklich großer Meilenstein, da jetzt endlich auch der Rechtsanspruch auf Unterstützung, auf Beratung eben in diesem Bundesgesetz verstetigt wird, reingeschrieben wird. Und ich bin auch froh, dass mit diesem Gewalthilfegesetz der Bund sich auch an der Finanzierung beteiligt. Das war längst überfällig. Der Schutz von Frauen und ihren Kindern vor häuslicher Gewalt ist Aufgabe auf allen staatlichen Ebenen. Und das hat eben nun auch der Bund erkannt. Wir begrüßen daher die finanzielle Beteiligung des Bundes. Gleichzeitig geht der nun anstehende Ausbau des Netzes, der erfolgen wird, mit erheblichen finanziellen Belastungen einher. Und auch das wird uns dank der Bundesbeteiligung gelingen, diese ab 2027, denn ab dann sind wir Länder in der Sicherstellungsverantwortung, das dann hinzubekommen. Aber diese Finanzierung war bisher beschränkt im Gewalthilfegesetz des Bundes auf die Jahre bis 2036. Ich werde mich auch weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Bund seiner finanziellen Verantwortung den Ländern gegenüber auch nach dem Jahr 2036 nachkommen wird und der Bund eine dauerhafte Beteiligung an der Finanzierung der Beratungs- und Hilfestrukturen verankert, ebenso, wie es der Antrag von SPD und LINKEN vorsieht. Jetzt muss ich mich ein wenig sputen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Sie hatten weiterhin gefordert in Ihren Anträgen, dass wir ein Monitoringsystem beziehungsweise eine Evaluation auf den Weg bringen. Wie gesagt, die Evaluation liegt vor. Sie haben sie selber als Haushaltsgesetzgeber bewilligt, und diese lag letztes Jahr vor. Zu dieser Evaluierung kommen jährliche Statistiken zum Hilfe- und Beratungsnetz, indem beispielsweise die Beratungsstellen jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht vorlegen, welcher weiter Aufschluss über die besonderen Bedürfnisse und Tätigkeiten einer jeden Einrichtung gibt. Auf nationaler und internationaler Ebene überwacht GREVIO die Umsetzung der Istanbul-Konvention, fragt auch da aktuelle Daten ab und veröffentlicht Berichte zum Umsetzungsstand. Aber auch hier wird das neue Gewalthilfegesetz im Bereich Statistiken sehr weit vorangetrieben werden. Es sieht umfangreiche Pflichten zur Erhebung von Zahlen, Daten und Fakten für das Hilfe- und Beratungsnetz vor. Dies reicht aus unserer Sicht aus, und von daher würden wir diesen Punkt als erfüllt ansehen. Einen neuen Aspekt bringt der Antrag von den LINKEN und der SPD mit ein, das ist die elektronische Aufenthaltsüberwachung, in der Umgangssprache die elektronische Fußfessel. Diese – das konnte man bisher sehen – dient als weiteres Mittel zur Verhütung von Gewalt und hat sich etabliert. Wir sehen das auch im Bereich der häuslichen Gewalt, dass hier der Abschreckungseffekt durch die elektronische Fußfessel weiter vorangebracht wird. Deshalb bin ich dem Innenminister sehr dankbar, dass hier im Rahmen der aktuell anstehenden Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes die Hinweise aus der Praxis zur Verbesserung des Schutzes von Betroffenen von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt berücksichtigt werden und hier die Aufnahme der elektronischen Fußfessel geprüft wird. Sehr geehrte Damen und Herren, eine weitere Forderung ist mehr Öffentlichkeitsarbeit. Auch das machen wir. Wir haben die jährlichen Aktionswochen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Wir haben den One-Billion-Rising-Day, an dem sich die Landesregierung beteiligt. Wir haben auch am Theater beispielsweise im letzten Monat ein wunderbares Schauspiel erleben dürfen, wo die Betroffenen von häuslicher und sexualisierter Gewalt auch im Bereich der Kultur dargestellt werden. Ich kann nur jeden und jede auffordern oder sensibilisieren, bekommen Sie in Ihrem Umfeld mit, dass es da eine Betroffene von häuslicher oder sexualisierter Gewalt gibt, bitte verweisen Sie sie an das Hilfe- und Beratungssystem und lassen Sie sie nicht alleine! Und jeden und jede, die von Gewalt betroffen ist, kann ich nur ermutigen, bitte wenden Sie sich an unser Hilfe- und Beratungsnetz! Sie sind damit nicht allein, Ihnen wird geholfen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
