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Constanze Oehlrich

GRÜNE 09.04.2025 Sitzungen 8/102

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Das Beratungs- und Hilfenetz in Mecklenburg-Vorpommern hat über die Jahre große Löcher bekommen. Einst waren wir deutschlandweit Vorreiter, heute werden die bestehenden Bedarfe bei Weitem nicht mehr gedeckt. Als ich vor einigen Wochen ein Frauenhaus besuchte, standen mir Mitarbeiter/-innen gegenüber, die täglich Entscheidungen treffen müssen, die eigentlich niemandem zumutbar sind: Welcher Frau soll das eine freie Zimmer angeboten werden? Derjenigen, die sich nach vielen Jahren häuslicher Gewalt endlich getraut hat anzurufen und ein kurzes Fluchtfenster sieht? Derjenigen, die derzeit auf der Straße lebt und zu Hause nur einen gewalttätigen Mann vorfindet? Oder derjenigen, die sich gerade in der Stadt versteckt, weil ihr Expartner droht, sie mit Benzin zu übergießen? Nach der Istanbul-Konvention soll es in einer Region einen Familienplatz in einem Frauenhaus pro 10.000 Einwohner/-innen geben. In Mecklenburg-Vorpommern sind wir davon weit entfernt. In der Mecklenburgischen Seenplatte, den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg liegt das Verhältnis bei 30.000 bis 54.000 Einwohner/-innen pro Familienplatz. Etwas besser mit unter 20.000 Einwohner/-innen pro Familienplatz ist die Lage in den Städten Rostock und Schwerin sowie im Landkreis Vorpommern-Rügen. Um der Istanbul-Konvention zu entsprechen, müssten sich die Frauenhausplätze in Mecklenburg-Vorpommern mindestens verdoppeln. Auch die Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking stehen unter Druck. In einem Schreiben an meine Fraktion heißt es dazu, ich zitiere: „Alle Gewalteinrichtungen im Land arbeiten am Limit, personell und finanziell. Die Bedarfe an Beratung und Begleitung steigen stetig. Doch die Träger können sich zusätzliches Personal schlichtweg nicht mehr leisten. Besonders die Interventionsstellen in Schwerin und Rostock, die die höchsten Fallzahlen und die größten Einzugsbereiche haben, stoßen aufgrund des wachsenden Fallaufkommens an ihre Belastungsgrenzen.“ Die Verfasser/-innen des Schreibens weisen darauf hin, dass auch die jährliche Dynamisierung der Landesmittel in Höhe von 2,3 Prozent seit 2018 bei Weitem nicht ausreiche, um die steigenden Kosten durch die Inflationsraten sowie die tariflichen Steigerungen für das Personal zu decken. Jetzt werden Sie sicher argumentieren, dass das Land nicht allein für die Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes zuständig sei. Auch Gelder der Kommunen, selbst erwirtschaftete Mittel und Eigenmittel der Träger seien Teil der Finanzierungsstruktur. Und in der Tat ist das aktuell richtig. Fakt ist aber auch, dass die jährlichen kommunalen Fördermittel je nach Landkreis stark variieren. Die kommunale Kofinanzierung schwankt zwischen 27 Cent bis 2,07 Euro pro Kopf. Ob eine von Gewalt betroffene Frau die Unterstützung erhält, die sie braucht, darf jedoch nicht davon abhängen, aus welcher Kommune sie stammt. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau.) Wir alle wissen, dass die kommunalen Kassen leer sind. Wir alle haben gehört, dass auch seitens des Landes Einschnitte in die soziale Infrastruktur geplant sind. Aber, sehr geehrte Kolleg/-innen, der Schutz vor Gewalt ist staatliche Pflichtaufgabe. Keine Frau, die von Gewalt betroffen ist, darf alleingelassen werden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das gilt im Übrigen auch für die Kinder der betroffenen Frauen. Studien zeigen, dass Jungen, die in Familien Gewalt erlebten oder beobachteten, im Erwachsenenalter oft selbst zu Tätern werden, während Mädchen als erwachsene Frauen häufig selbst Opfer häuslicher Gewalt werden. Um diese Spirale der Gewalt zu durchbrechen, müssen wir jetzt handeln. An dieser Stelle muss ich mich auch an die FDP wenden. Bei aller Dankbarkeit für Ihren Antrag, der, um zunächst positiv zu beginnen, die Landesregierung ja auch auffordert, schneller als bisher vorgesehen die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu verabschieden, und dem wir dementsprechend auch zustimmen werden, aber bei dem Thema „Verantwortung für den Gewaltschutz von Frauen“ möchte ich doch darauf hinweisen, dass das Gewalthilfegesetz auch schon weit früher den Bundestag hätte passieren können. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Bund und Ländern ist es über Jahrzehnte nicht gelungen, in einem Gewalthilfegesetz die Finanzierung und die Sicherung von Zufluchtsorten zu verankern. Wie auf einem Verschiebebahnhof haben sich Bund und Länder die Zuständigkeit hin und her gereicht. Das ist für alle Fraktionen ein beschämender Befund. Jetzt gibt es eine konkrete Lösung, die mithilfe der FDP aber schon lange hätte Wirklichkeit werden können. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Der im Gewalthilfegesetz verankerte Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bedeutet einen Paradigmenwechsel und ist endlich ein klares Signal für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Rot-Rot ist hier und heute gefordert, die Frauenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern aktiv durch Landesmittel auszubauen, damit der Rechtsanspruch ab dem Jahr 2032 auch eingelöst werden kann. In der Finanzierung allein auf den Bund zu verweisen, reicht nicht aus. Wir haben heute zu wenig Frauenhausplätze. Erst 2032 die entsprechenden Hilfen bereitzustellen, ist für viele viel zu spät. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung, verschlafen Sie das jetzt nicht! Werden Sie jetzt aktiv und setzen Sie sich auch mit den Kommunen in Verbindung, um die kommunalen Förderhöhen pro Kopf in Mecklenburg-Vorpommern endlich in einheitlicher und bedarfsgerechter Höhe anzugleichen! Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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