Petra Federau
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Häusliche Gewalt ist eine bittere Realität. Etwa jede vierte Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben körperliche Misshandlung durch einen Partner. Aber auch seelische Gewalt, massive Drohungen, Nötigungen gehen einher mit dieser Gewalt. Es ist eine bedauerliche Tatsache, dass selbst in unserem Bundesland Frauenhäuser als Zufluchtsort für Frauen vor häuslicher Gewalt zu einem unverzichtbaren Bestandteil unseres Sozialsystems geworden sind. Der Verein Frauenhauskoordinierung e. V. stellt dazu fest, dass 2023 von 406 Frauenhäusern in Deutschland 176 an deren statistischer Erhebung und Auswertung teilgenommen haben. Danach haben 2023 in Deutschland 6.264 Frauen und 7.043 Kinder Schutz vor häuslicher Gewalt gesucht. Hochgerechnet auf ihre Gesamtzahl haben diese 406 Frauenhäuser 2023 circa 10.000 Frauen und über 11.000 Kindern Schutz gewährt. Diese Zahlen sind bedrückend, doch sind sie nur die Spitze des Eisbergs, denn im selben Jahr mussten die Frauenhäuser bundesweit weitere 16.000 Frauen abweisen, allein 10.200 davon mit Kindern, weil sie bereits voll belegt waren. Auch die Frauenhäuser in M-V mussten 2022 wegen Überfüllung mehr als 300 Frauen abweisen, weil einfach kein Platz mehr war. Viele davon waren mit einem oder mehreren Kindern gekommen. Insgesamt konnten die Frauenhäuser in M-V 2023 nur 225 Frauen neu aufnehmen. Damit haben wir einen Punkt erreicht, an dem unsere Frauenhäuser hier in M-V mehr schutzsuchende Frauen abweisen mussten, als sie aufnehmen konnten. Fakt ist, die Kapazitäten unserer Frauenhäuser reichen angesichts der ständig steigenden Zahl derzeit bei Weitem nicht aus. Und das ist ein unhaltbarer Zustand, den wir dringend ändern müssen. Unsere Landesregierung argumentierte bislang damit, dass sie die Finanzierung von Frauenhäusern um 17 Prozent erhöht habe. Aber was bleibt davon angesichts von Inflation, Lohnsteigerungen, Energiekosten und der bis heute ungebremsten Migration übrig? Und genau dies ist ein großer Knackpunkt, denn 2023 waren 69 Prozent der Frauen, die ein Frauenhaus aufsuchten, nicht in Deutschland geboren und 63 Prozent besaßen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sondern stammten aus Syrien, Afghanistan, der Türkei, der Ukraine und dem Irak, wie der Verein Frauenhauskoordinierung e. V. berichtet. Damit waren sie nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung sechsfach überrepräsentiert. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Welche Relevanz haben diese Zahlen?) Dieser entstandene Mangel an Plätzen in Frauenhäusern ist ein Problem, welches wir unbedingt lösen müssen, denn es betrifft Frauen und Kinder aller Bevölkerungsschichten, gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Istanbul-Konvention der UN Women fordert von der Bundesrepublik 21.000 Schutzplätze in Frauenhäusern, aber Deutschland hat keine 21.000 Plätze, sondern nur 7.700, und ganze 152 davon befinden sich in Mecklenburg-Vorpommern. Das reicht, ursächlich insbesondere durch die Migrationsströme, vorne und hinten nicht. Doch weder ich noch Sie kennen den unter den aktuellen Umständen notwendigen Bedarf an Frauenhausplätzen in Mecklenburg-Vorpommern. Hinzu kommt, dass wir für diese Diskussion bislang auf die Zahlen und Angaben eines privaten Vereins angewiesen sind, weil wir selbst als Land keine eigenen aufgeschlüsselten Daten erheben. Meine Damen und Herren, das muss sich ändern. Unser Antrag fordert daher ein verbindliches Monitoring durch das hiesige Sozialministerium, das kontinuierlich und praxisnah untersuchen soll, welche Frauen die Frauenhäuser aus welchen Gründen nutzen und wie sich das auf die vorhandene Kapazität auswirkt, zumal die durchschnittliche Verweildauer im Frauenhaus mittlerweile sechs Monate beträgt, was dazu führt, dass praktisch alle vorhandenen 152 Stellen permanent belegt sind. Unsere Kommunen stehen durch die Pflicht, alle Migranten aufzunehmen, die ihnen vom BAMF zugeteilt werden, unter einem enormen finanziellen Druck, der auch vor den vorzuhaltenden Frauenhäusern nicht Halt macht. Doch wer den Druck erzeugt, muss dafür auch die finanzielle Verantwortung übernehmen. Und da die Effekte der ungebremsten Migration die Frauenhäuser erheblich belasten, sollten Bund und Land diese gestiegenen finanziellen Belastungen deutlich mehr tragen als bisher, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) um die Kommunen bei den derzeitig wachsenden Aufgaben finanziell zu entlasten. Neben dem finanziellen Aspekt fordern wir mit unserem Antrag aber auch, eine schwerwiegende Lücke bei den bisherigen Aufnahmen in Frauenhäusern zu schließen. Es geht um Mütter mit Söhnen, die älter als 13 Jahre sind. Während Töchter ihre Mütter bis zur Volljährigkeit begleiten können, werden Jungen in den allermeisten Fällen nur bis zum Alter von 13 Jahren mit aufgenommen und danach somit abgewiesen. Die Mütter haben dann entweder die Wahl, ihren Sohn bei einem gewalttätigen Partner zu lassen oder ihn über das Jugendamt anderweitig unterbringen zu lassen oder aber doch beim gewalttätigen Partner zu bleiben. Und genau diese bisherige Regelung treibt diese Mütter oft zurück in die Hände ihrer gewalttätigen Partner. Und deshalb fordern wir die Landesregierung auf, Voraussetzungen zu schaffen, damit auch Frauen mit Söhnen über 13 Jahren Zuflucht vor häuslicher Gewalt in Frauenhäusern beziehungsweise in Schutzwohnungen finden können. Meine Damen und Herren, ich weiß, dass Frau Bernhardt den Bund in der Vergangenheit aufgefordert hat, versprochene Finanzhilfen auch endlich bereitzustellen. Bitte tun Sie dies weiter auch mit Nachdruck! Und mit dem am 31. Januar im Bundestag beschlossenen Gewalthilfegesetz wird dies nun hoffentlich auch gelingen. Ich freue mich auf eine dem Thema angemessene sachliche Debatte und bitte natürlich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
