Thomas Krüger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie bewohnen ein Reihenhaus in einem Wohngebiet, Sie kommen abends nach Hause und finden die Zufahrtsstraße zu Ihrem Haus versperrt. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Auf Nachfrage erfahren Sie, dass die Gemeinde es seinerzeit versäumt hat, die Straße, die zu Ihrem Haus führt, vom Bauträger zu erwerben. Damit erfolgte auch keine Widmung der Straße für den öffentlichen Verkehr. Stattdessen ist die Straße nun in Privatbesitz eines Dritten gelangt und dieser verlangt jetzt eine hohe Maut und sperrt die Straße zu. Genau dies ist Anwohnern einer Ringstraße in Elmenhorst passiert. Seit dem Jahre 2012 sind sie mit Wegsperrungen, Drohungen und Geldforderungen des Straßeneigentümers konfrontiert. Da die Gemeinde und die beteiligten Behörden keine Möglichkeit der Abhilfe sahen beziehungsweise die Bewohner mit ihren Problemen alleinließen, wandten sich die Anwohner im Jahr 2017 an den Petitionsausschuss. Diesem war es mit viel Geduld und Ausdauer nach unzähligen Anschreiben, Beratungen und einem Ortstermin gelungen, eine Lösung zu finden. Wir konnten sowohl die Gemeinde als auch die beteiligten Behörden davon überzeugen, einen Bebauungsplan zu erlassen. In diesem Bebauungsplan konnte dann die Privatstraße als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden. Nachdem der B-Plan aufgestellt worden war, veräußerte der Eigentümer die Straße an die Gemeinde. Diese konnte die Zuwegung für den öffentlichen Verkehr widmen. Meine Damen und Herren, diese Petition ist ein erfolgreiches Beispiel für unsere geduldige Arbeit. Sie finden diese Eingabe zusammen mit 49 weiteren Petitionen in der Sammelübersicht auf der Drucksache 8/4769. Die Sammelübersicht umfasst den Berichtszeitraum vom 01.11.24 bis 28.02.25. In diesen vier Monaten hat der Petitionsausschuss insgesamt 50 Eingaben behandelt. Zu jeder dieser Eingaben empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss jene Sachbeschlüsse, die Sie in der Sammelübersicht entnehmen können. In 6 Fällen war es dem Petitionsausschuss gelungen, dem Anliegen der Petentinnen und Petenten in vollem Umfang zu entsprechen, 6 weitere Petitionen wurden der Landesregierung überwiesen, verbunden mit der Aufforderung, das Anliegen noch einmal zu überprüfen beziehungsweise die Petition als Material für Gesetzesvorhaben, Untersuchungen oder Initiativen zu verwenden. In 28 Fällen konnte der Petitionsausschuss zumindest eine Kompromisslösung erzielen oder das Verwaltungshandeln nachvollziehbar erläutern und damit für Aufklärung sorgen. In 8 Fällen konnte dem Anliegen nicht entsprochen werden. Im Berichtszeitraum vom 01.11.24 bis 28.02.25 hat der Ausschuss sechs Sitzungen durchgeführt, in deren Verlauf elf Petitionen mit Vertretern der zuständigen Ministerien beraten wurden. Zu zwei dieser Petitionen fanden im Berichtszeitraum Vor-Ort-Termine mit den beteiligten Behörden und mit den Petenten statt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass Sie die Empfehlungen des Petitionsausschusses und die einzelnen Beschlussempfehlungen zur Kenntnis genommen haben. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zur vorhandenen Beschlussempfehlung, die im Petitionsausschuss im Übrigen einstimmig verabschiedet worden ist. Danken, meine Damen und Herren, möchte ich den Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss, denn wir arbeiten in aller Regel sehr kollegial zusammen. Danken möchte ich aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sekretariats, ohne die unsere Arbeit nicht möglich wäre. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
