Dr. Sylva Rahm-Präger
Sehr verehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! „Schutz von Mensch und Umwelt – Anwendung von … polyfluorierten Alkylsubstanzen in Mecklenburg-Vorpommern begrenzen“ – vor diesem Hintergrund der Artikel im Februar, die wir ja alle noch vielleicht im Blick haben, und Herr Terpe, Dr. Terpe hat es hier auch schon genannt, die Schäume gerade in Kühlungsborn am Strand, hört sich das jetzt hochaktuell an, und ich würde mich anschließen der Einschätzung von Frau van Baal, ich nehme Ihnen das auch ab, dass Sie sich wirklich um die Menschen in unserem Land Sorgen machen. Und wir wissen alle, dass Ewigkeitschemikalien schädlich für die Umwelt sind. Aber der Titel ist schwierig, den Sie gewählt haben – die Anwendung von PFAS in Mecklenburg-Vorpommern begrenzen. Sie schreiben in Ihren Feststellungen ja unter Punkt 1, dass diese Substanzen in zahlreichen Produkten eingesetzt werden. Also das betrifft, wie hier schon genannt, wetterfeste Kleidung, das betrifft Taschen, Rucksäcke, Baustoffe, Löschschäume – gut, das ist jetzt Einschränkung –, Beschichtungsmaterialien wie das Antifouling – das hatte ich auch schon in der Aussprache zum Schiffsrecycling genannt –, Medizintechnik, die Kabelbäume in der Automobilindustrie und die erneuerbaren Energien natürlich. Überall kommen PFAS zum Einsatz, 10.000 bekannte Stoffe. Die Schädlichkeit vieler dieser Chemikalien ist natürlich unstrittig, da sie in der Natur nicht vorkommen, und es gibt, also sozusagen die Natur hat keine Möglichkeit, diese Chemikalien abzubauen. (Petra Federau, AfD: Genau!) Es gibt keine Möglichkeit, sie zu kompostieren, sie in irgendeiner Form zu beseitigen. Das ist unser Problem, sie bleiben da. In der Historie gibt es immer wieder Regulierungen nach neuen Erkenntnissen. Die Perfluoroctansäure in Antihaftbeschichtungen ist in der EU reguliert und im Rahmen der Stockholm-Konvention verboten worden. Die Perfluoroctansulfonsäure ist in Imprägnierungen, Textilien und Feuerlöschern bereits stark reduziert. Also immer wieder wird dann, werden bestimmte Stoffe auch wieder reguliert, wenn man feststellt und neue Erkenntnisse dazu vorliegen. In Ihrem Punkt 4 der Feststellung schreiben Sie, dass die Europäische Chemikalienagentur einen Vorschlag zur Begrenzung von PFAS eingereicht hat. Die Frau Ministerin Drese hat das schon klargestellt, das ist nicht ganz richtig. Die Behörden aus Dänemark, Deutschland, Schweden, Niederlande, Norwegen haben das REACH-Dossier eingereicht. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also so rum ist es richtig. Und natürlich sorgen dieses Dossier und die daraus mit Sicherheit folgenden Regulierungen auch für einen Aufschrei in der chemischen Industrie, an der Erzeugung dieser Chemikalien hängen ganze Werke in Deutschland. Und spannend finde ich die Aufforderung an die Landesregierung, sich auf Bundes- und EU-Ebene für durch den Bund eingebrachte Beschränkungsforderungen von PFAS einzusetzen. Der Bund hat es vorangetrieben und wir sollen jetzt den Bund antreiben. Das finde ich ein bisschen widersprüchlich. Am 09.10.2024 hat Frau Dr. Bettina Hoffmann, sie ist Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, zu genau diesen Fragen im Bundestag Rede und Antwort gestanden – das kann man nachlesen auf Drucksache 20/13176, falls jemand Bedarf hat. Und der Bund arbeitet an der Umsetzung neuer Grenzwerte für Trinkwasser, auch das wurde hier schon korrigiert. Diese Grenzwerte wurden am 03.12. – das hat Herr Seiffert hier schon genannt – festgelegt, und er liegt dann bei 0,1 Mikrogramm pro Liter. Und dieser Wert wird ab 12.01.26 in Kraft treten, und das bedeutet, dass natürlich unsere Behörden dann auch verpflichtet sind, diesen Wert zu kontrollieren im Trinkwasser. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Und ich komme jetzt zu einer Forderung – routinemäßige Untersuchungen von Luft und Böden. Das überschneidet sich ja letztendlich etwas mit dem Antrag der Fraktion der AfD. Diese Stoffe gibt es in der Natur nicht, das hatte ich schon gesagt, und sie sind aber überall vorhanden und Verursacher sind nicht nachweisbar. Die Frage ist, ist es die Regenbekleidung, war es der Löschschaum oder das Imprägnierspray auf den Schuhen. Also all das, was wir täglich mit uns führen, um uns herum haben, tragen, benutzen, kann diese PFAS enthalten. Und trotzdem sind wir in Mecklenburg-Vorpommern noch gut dran, das muss man hier einfach sagen. Und die Monitoringwerte und die Ergebnisse davon hat der Abgeordnete Herr Seiffert schon vorgestellt. Wir haben bei 4.800 Grundwasseruntersuchungen nur zwei kleine Überschreitungen der Messwerte festgestellt. Und die Fischproben, die ja letztendlich für die Gewässergüte … – also in Wasser das zu messen, ist wesentlich teurer, als sozusagen eine Anreicherung im Lebewesen des Wassers zu messen, deswegen wird auf Fischproben natürlich zurückgegriffen –, da sind die Überschreitungen auch nur bei zwei, bei zwei Proben festgestellt worden. Also wir haben dieses Problem nicht und vorsorgende und anlassbezogene Untersuchungen werden natürlich durchgeführt im Land. Also macht dieses dichte Monitoringnetz eigentlich keinen Sinn. Ihre Forderung unter Punkt 3 bringt uns auch in Schwierigkeiten, ich muss es mal so sagen, denn PFAS sind nicht deklariert. Das ist ein großes Problem. Wir haben natürlich, natürlich gibt es Hinweise, worauf man achten sollte, was man kaufen soll oder was nicht, aber es ist nicht deklariert. Und ich sage mal so, wenn es auf der Einwegverpackung bei McDonald’s draufstehen würde, dass da PFAS in der Beschichtung ist, glaube ich, würden sich vielleicht einige der Fans von McDonald’s wahrscheinlich ihre Brotdose mitbringen und sich dann dort den Burger reinlegen lassen. (Martin Schmidt, AfD: Das sollte man gar nicht essen. Die Inhalte sind viel schlimmer.) Also das sind, das sind die Fragen, die wir natürlich hier haben, weil es eben in der Umwelt ist. Und vielleicht würde sich der eine oder andere auch den Regenmantel nicht kaufen, wenn er wüsste, dass er mit PFAS beschichtet ist. Frankreich ist hier weiter gegangen, als wir es im Moment tun und als auch gerade die Europäische Union das tut, und hat in der Nationalversammlung ein Gesetz verabschiedet, welches die Herstellung, den Export, Import und Verkauf von Kosmetikprodukten, Kleidung und Schuhen, die PFAS enthalten, ab dem 01.01.2026 verbietet. Also Frankreich geht als Staat selber diesen Schritt. Dänemark hat ebenfalls einen Plan für das PFAS-Verbot in wasserabweisender Kleidung und Schuhen erarbeitet. Es soll Mitte 25 beschlossen werden. Ich glaube, da kann man dann mal hingucken, ob das gelingt und wie weit diese Länder dann damit kommen. Und grundsätzlich ist Ihre Forderung nach Entwicklung von Alternativen genau die richtige, also wir brauchen die Alternativen dazu und das passiert aber kontinuierlich. Natürlich ist auch die Industrie gefordert, diese Alternativen bereitzustellen, weil sie haben ja auch ein ureigenes Interesse natürlich, weiter zu produzieren. Vielleicht dazu ein ganz kleines Aber: Jedes Bundesland hat ja eine Regionale Innovationsstrategie, die sozusagen den ELER füttert. Und in der Innovationsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt spielt die Chemieindustrie die größte Rolle, also dort ist die Chemie im Mittelpunkt oder steht im Mittelpunkt als Forschungsschwerpunkt, und das ist unser Kompetenzzentrum im Osten für genau diese Fragestellungen. Und deswegen arbeiten natürlich auch unsere Forschenden viel mit Sachsen-Anhalt – Leuna, Buna –, mit diesem Kompetenzzentrum dort zusammen. Unser Schwerpunkt beim ELER liegt tatsächlich anders, ist anders gelagert, wir haben das Cluster „Medizintechnik und Maschinenbau“ in den Vordergrund gestellt. Und ich sage mal, mit Medizintechnik haben wir so ein ganz klein wenig die Torte im Gesicht, weil dort lässt sich PFAS erst mal nicht ersetzen so schnell. Also das ist wahrscheinlich nicht möglich. Jetzt noch einmal kurz zu Ihrem Antrag, zum Antrag der Fraktion der AfD und zu den Rotorblättern von Windkraftanlagen. Also Sie fordern eine Studie, um den Materialabrieb – das ist erst mal Mikroplastik, in denen PFAS drin sind – an den Rotorblättern von Windkraftanlagen zu messen und dort enthaltene PFAS zu quantifizieren. Das ist ja mal eine Forderung, das muss ich jetzt mal so sagen! (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Es gibt Schätzungen und Hochrechnungen für den Abrieb an Mikroplastik. Frau van Baal hat das jetzt schon ganz kurz einmal angerissen, der Abrieb bei Autoreifen liegt bei 102.000 Tonnen im Jahr, bei Schuhsohlen wird er geschätzt auf 9.000 Tonnen im Jahr, bei 31.000 Windkraftanlagen wird er auf 1,4 Tonnen im Jahr geschätzt. Bei 31.000 Windkraftanlagen! Also das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen von den Größenverhältnissen, und dafür eine umfangreiche Studie zu machen, ich glaube nicht, dass das angemessen ist und dass diese Forderung überhaupt begründet ist. Wenn ich zusammenfasse, würde ich feststellen, erstens, PFAS sind durch uns Menschen über Jahrzehnte in die Umwelt gelangt und nicht abbaubar. Zweitens, wir müssen PFAS Schritt für Schritt aus den Produkten nehmen, und das tun wir, das ist auf dem Weg. Und drittens, wir dürfen den Wirtschaftsstandort Deutschland nicht in Gefahr bringen, und deshalb werden wir uns an Übergangsregularien halten. Wenn wir aber bereit wären – und das würde ich als vierten Punkt gerne hinzufügen –, es bei den Wirtschaftsgütern, wo es nicht zwingend notwendig ist, Eigeninitiative zu verbieten, dann wäre ich da dabei, dass wir uns Frankreich und Dänemark anschließen und uns das mal genau anschauen, wie das dort gemacht wird. Und an Sie gerichtet, verehrte Kollegen der Fraktion der AfD, also dieser Antrag suggeriert die Windkraft erst einmal als eine große Gefahrenanlage und unterstellt dieser Windkraft ein Vergiftungspotenzial der Bevölkerung. Und ich glaube, den Deckmantel des Bevölkerungsschutzes drüberzulegen und die Wirtschaft zu gefährden, das finde ich scheinheilig. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir lehnen beide Anträge ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
