Daniel Seiffert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der heutigen Debatte zu den Anträgen zur Anwendung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, kurz PFAS, in M-V möchte ich mir Mühe geben, die Sache möglichst sachlich und differenziert zu bewerten. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Aha!) Grundsätzlich bekennen wir uns als LINKE immer zu dem Ziel, (Wolfgang Waldmüller, CDU: Umsonst.) die Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Allerdings sollten wir bei der konkreten Ausgestaltung der Maßnahmen stets die Verhältnismäßigkeit und die tatsächlichen Gegebenheiten in unserem Bundesland berücksichtigen. Die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen, wie sie in den Drucksachen 8/1873 und 8/4174 dargelegt wurden, lieferten mir dabei wichtige Erkenntnisse. Zunächst zeigt sich, dass PFAS im überwachten Grundwasser keine kritischen Belastungen aufweisen, und das, obwohl zu der Gruppe über 10.000 Verbindungen und obwohl sie auch, zählen, und obwohl sie auch in zahlreichen Industrieprodukten Verwendung finden. So wurden in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Landesmessnetzes zu über 4.800 Grundwasserwerten lediglich zwei Messwerte an einer Messstelle knapp über der Bestimmungsgrenze erfasst, während alle anderen Werte unterhalb liegen. Ebenso bestätigen Fischproben, dass keine der untersuchten Proben den Grenzwert von 9,1 Mikrogramm pro Kilogramm Frischgewicht überschreitet. Diese Ergebnisse belegen, dass unsere Umwelt derzeit nicht in dem Maße gefährdet ist, wie es ein pauschales, flächendeckendes Verbot suggerieren würde. Ich möchte zudem darauf hinweisen, dass PFAS in der derzeit gültigen Trinkwasserverordnung nicht als untersuchungspflichtige Stoffe gelistet sind, ein Umstand, den man einerseits nicht gutheißen muss, der aber andererseits auch den bestehenden Datenbestand widerspiegelt. Zukünftig sollen ab 2026 beziehungsweise 28 auch im Trinkwasser entsprechende Untersuchungen erfolgen. Doch basierend auf den aktuellen Ergebnissen besteht auch hier aus wissenschaftlicher Sicht kein dringender Handlungsbedarf. Ein weiterer Aspekt, den die Antworten der Landesregierung beleuchten, betrifft die regionalen Besonderheiten. Die von Medienberichten aufgerufenen Hotspotdarstellungen – etwa mit bis zu 25 Mikrogramm PFAS in Fischproben – entbehren bei genauerer Betrachtung der Daten einer fundierten Basis. Nach Umrechnung der Messwerte aus Trockengewicht auf Frischgewicht liegen die Werte deutlich unterhalb der Umweltqualitätsnormen. Auch werden Verdachtsflächen etwa an Standorten, an denen PFAS-haltige Löschmittel eingesetzt wurden, differenziert erfasst und bedarfsgerecht untersucht. Diese differenzierte Herangehensweise verhindert, dass pauschale und flächendeckende Maßnahmen über das Ziel hinausschießen, eine Menge Personal beschäftigen und viel Geld kosten. Besonders bemerkenswert fand ich, dass die Landesregierung in ihrer Antwort klarstellt, dass die bestehenden Monitoringmaßnahmen sowohl im Bereich der Oberflächengewässer als auch im Grundwasser den aktuellen Anforderungen entsprechen und dass eine umfassende zusätzliche Erhebung, wie sie der Antrag vorsieht, in keinem angemessenen Verhältnis zu den vorhandenen Belastungen und Risiken steht. Angesichts der begrenzten Ressourcen ist es notwendig, Maßnahmen finanziell und administrativ sinnvoll abzuwägen. Es geht nicht darum, Umweltschutz zu vernachlässigen, sondern darum, ihn auf Basis fundierter Daten und in Abstimmung mit bundes- und europaweiten Regelungen umzusetzen. Aus europarechtlicher Sicht befindet sich der Bereich der PFAS-Regulierung in einem laufenden Abstimmungsprozess, es wurde schon einiges dazu gesagt. Die im Januar 2023 eingereichten Dossiers bei der Europäischen Chemikalienagentur und die damit verbundenen Konsultationsverfahren werden in den kommenden Jahren zu konkreten Beschränkungen führen. Auch hier zeigt sich, dass ein vorgezogener landesspezifischer Eingriff in ein bereits koordiniertes Verfahren nicht zielführend ist und im Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip stehen würde. Zudem bleiben Sie uns, werte Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, mal wieder die Finanzierung solcher Vorhaben schuldig. Derweil unterstützt die Landesregierung den EU-Vorschlag und setzt auf die Bundes- und europäische Zusammenarbeit, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten. Es gibt eben derzeit schlicht keine belastbaren oder belastenden Erkenntnisse über eine signifikante Anreicherung von PFAS in der Bevölkerung von M-V. Auch in anderen Bundesländern gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung. Dies untermauert unsere Auffassung, dass die Einführung eines pauschalen, flächendeckenden Verbots in Mecklenburg-Vorpommern überzogen wäre und die tatsächlichen lokalen Gegebenheiten verkennt. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, den Antrag abzulehnen und stattdessen auf eine fortlaufende, wissenschaftlich fundierte und rechtskonforme Handhabung des Themas zu vertrauen. Tut Politik dies nicht, tun wir dies nicht, tragen wir dazu bei, die Bevölkerung auf einem weiteren Gebiet zu verunsichern und Ängste zu schüren. (Torsten Renz, CDU: Das ist richtig.) Das ist das Geschäft der AfD, die sich davon mal wieder politische Gewinne erhofft. Wir aber wollen Gesundheitsschutz, Umweltschutz und wirtschaftliche Vernunft in unserem Land in Einklang bringen. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig!) Nun noch kurz zum Antrag der AfD selbst, der inhaltlich deutlich dünner ausfällt als der Antrag der GRÜNEN zum Thema. Eine Studie zur Untersuchung von Umweltbelastungen durch PFAS, wie sie die AfD fordert, brauchen wir nicht. Hier gelten die gleichen Argumente, die ich bezüglich des Antrags der GRÜNEN ins Feld geführt habe, zumal eine Studie immer nur eine Momentaufnahme abbildet. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Und wenn Sie dazu noch quasi im Huckepackverfahren gegen den weiteren Ausbau der Windenergie in M-V zu Felde ziehen, finde ich Ihren Antrag regelrecht absurd. Warum gehen Sie nicht vergleichbar gegen die gesamte Schiffbaubranche vor, die nicht zu knapp zum Beispiel Antifoulinganstriche einsetzt, oder die Hersteller von medizinischen Produkten wie Klappenventile oder Schläuche, wie sie derzeit sehr erfolgreich in der Herzchirurgie eingesetzt werden? Wir werden heute beide Anträge ablehnen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ich möchte aber betonen an dieser Stelle, dass ich die vorliegenden Anträge sehr unterschiedlich bewerte. Den GRÜNEN glaube ich ihre zum Teil durchaus berechtigten Sorgen um Gesundheits- und Umweltgefahren, die mit dem Einsatz von PFAS verbunden sind beziehungsweise verbunden sein könnten. Den Antrag der AfD, der Antrag der AfD versucht in meinen Augen aber nur einen neuen Aufhänger zu finden, um es, um es, wenn es um deren Kampf gegen Windkraft geht. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Das macht den ganzen Antrag einfach vollkommen unglaubwürdig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
