Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sind buchstäblich dazu bereit, für die Sicherheit und den Schutz der Bürger/-innen unseres Landes durchs Feuer zu gehen. Dafür gebührt ihnen und natürlich auch der professionellen Feuerwehr unser Respekt und unser Dank. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Marc Reinhardt, CDU, und René Domke, FDP) Feuerwehrleute sind eine tragende Säule in der Gefahrenabwehr und müssen für ihre wichtige Aufgabe ausreichend ausgebildet und ausgestattet sein. Die Landesregierung hat mit einem 50-Millionen-Euro-Programm die Fahrzeugausstattung der Freiwilligen Feuerwehren verbessert. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Patrick Dahlemann, SPD: Sehr gut!) Wenn man schon ein solches Programm auflegt, muss man auch dafür sorgen, dass es jemanden gibt, die/der diese Fahrzeuge auch fahren kann, meine sehr geehrten Kolleg/-innen! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Rainer Albrecht, SPD: Gibt es ja auch.) So ist zum Beispiel im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte jedes zweite Fahrzeug des Landkreises ein mehr als 7,5-Tonner, der nur mit einem Lkw-Führerschein gefahren werden darf. Nach Angaben des dortigen Kreiswehrführers gibt es jedoch immer weniger Menschen, die über einen solchen Führerschein verfügen – zum einen, weil die Führerscheinklassen neu sortiert wurden, zum anderen, weil die Feuerwehrleute, die den Lkw-Führerschein noch besitzen, gerade nach und nach in den Ruhestand gehen. Um den Erwerb des Lkw-Führerscheins zu fördern, hat die Landesregierung zur Unterstützung des Landesfeuerwehrverbandes im Jahr 2018 insgesamt 200.000 Euro und im Jahr 2019 insgesamt 373.000 Euro aus den Mitteln des Strategiefonds bereitgestellt. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig, da mit den Sozialdemokraten.) Und die CDU-Fraktion will nun die Landesregierung dazu auffordern, für die Förderung von Lkw-Führerscheinen im Jahr 2025 375.000 Euro aus Verstärkungsmitteln zur Verfügung zu stellen und die gleiche Summe im Haushaltsentwurf für die Jahre 25 und 26 einzuplanen. Die Förderung von Lkw-Führerscheinen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren kann an Bedingungen geknüpft werden. Dafür gibt es verschiedene Modelle, entweder durch die Formulierung von Förderkriterien auf Landesebene – Sachsen zum Beispiel fördert nach der Richtlinie Feuerwehrförderung seit 2018 den Erwerb von jährlich bis zu zwei Fahrerlaubnissen der Klasse C oder CE in Höhe von 1.000 Euro pro Gemeinde, soweit diese von Angehörigen ihrer Freiwilligen Feuerwehr zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen erforderlich sind – oder durch den Abschluss von Einzelvereinbarungen. Die Stadt Neustadt-Glewe etwa übernimmt grundsätzlich die Kosten für die Lkw-Führerscheine der Mitglieder ihrer Freiwilligen Feuerwehr, sichert sich aber vertraglich ab. Wer von der Stadt den Führerschein bezahlt bekommt, muss sich auch für einige Jahre an die Feuerwehr binden, sonst muss er/sonst muss sie die Kosten wieder zurückzahlen. Die Landesregierung darf nicht tatenlos dabei zusehen, wie das Risiko von Jahr zu Jahr immer größer wird, dass einzelne Wehren mangels Lkw-Führerschein nicht mehr ausrücken können. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Landesregierung sollte daher die Kosten für den Erwerb des Lkw-Führerscheins durch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr übernehmen und in Erwägung ziehen, die Kostenübernahme etwa nach den von mir genannten Beispielen an Bedingungen zu knüpfen. Wir stimmen dem Antrag der CDU und auch dem Änderungsantrag zu, und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
