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Dr. Heiko Geue

13.03.2025 Sitzungen 8/100

Ja, sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Frau Abgeordnete, das kann ich noch nicht beantworten, weil ich nicht weiß, wie die Grundgesetzänderung sein wird, ob dafür dann eine Änderung der Landesverfassung notwendig wäre oder es so formuliert ist, dass Bundesrecht das Landesrecht dann bricht. Das wird man dann sehen. Ich habe gestern schon gesagt, einen Verschuldungsspielraum für schwierige finanzielle Krisensituationen halte ich für richtig, den gibt es auch auf der Bundesebene, dass das auch für die Landesebene da ist. Ich habe aber auch gesagt, dass es aus meiner Sicht nicht das Richtige wäre, dann das zum Dauerzustand zu machen und jedes Jahr vollständig auszuschöpfen. Gegenwärtig ist es ja so – so war es die ganze Legislaturperiode –, planen wir auch den gegenwärtigen Nachtragshaushalt ohne neue Schulden, und wir werden den auch für 25 entsprechend hinbekommen. Und den nächsten Doppelhaushalt, werden wir dann sehen unter den neuen Rahmenbedingungen, wie wir den aufgestellt bekommen. Aber noch mal, es ist alles noch so sehr im Vagen, dass ich da jetzt Konkreteres noch nicht dazu sagen kann.

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