Constanze Oehlrich
Wenn der Gesetzentwurf dann so oder so ähnlich kommt, wird es ja einen Verschuldungsspielraum geben für die Länder. Inwiefern können Sie sich vorstellen, als Landesregierung von diesem Verschuldungsspielraum Gebrauch zu machen? Und wird es dann notwendig sein, die Landesverfassung entsprechend zu ändern?
