Constanze Oehlrich
Danke, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Meine Frage geht in eine ähnliche Richtung. Weil das Thema jetzt ein bisschen diffus geblieben ist, versuche ich das noch mal ein bisschen zu konkretisieren. Nach dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD, der heute Mittag im Deutschen Bundestag in Erster Lesung beraten wird, soll die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse gelockert werden. Danach soll künftig von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten der Betrag abzuziehen sein, um den die Verteidigungsausgaben ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts überschreiten. Zudem soll die Ländergesamtheit unabhängig von der konjunkturellen Lage einen eng begrenzten strukturellen Verschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts erhalten, und über die tatsächliche Nutzung dieses Spielraums und die konkrete Verwendung von entsprechenden finanziellen Mitteln sollen die Länder im Rahmen ihrer Haushaltsautonomie entscheiden können. Dies soll dann einen möglichst passgenauen Mitteleinsatz ermöglichen vor dem Hintergrund örtlicher Gegebenheiten Und ein Drittes ist, nach einem neu einzufügenden Artikel 143h Grundgesetz soll der Bund ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für Investitionen in die Infrastruktur mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten können. Aus diesem Sondervermögen sollen den Ländern 100 Milliarden Euro für Investitionen in deren Infrastruktur zur Verfügung stehen. Jetzt meine Frage …
