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Martina Tegtmeier

SPD 12.03.2025 Sitzungen 8/99

Nein. Die Wahrnehmung des Demonstrationsrechts kann als Protest, Unmut oder Unverständnis gegenüber anderen zum Ausdruck bringen, was ein legitimer und notwendiger Bestandteil unserer demokratischen Kultur eben ist. Und der Landtag hier, ich denke mal, bis auf die AfD, steht für dieses Recht wehrhaft ein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD) Und, und was Sie ja als Superdemokraten auch mal bedenken sollten, oder das hat damals schon Otto von Bismarck sogar gesagt, dass auch diejenigen, die eine andere Meinung haben, also nicht unbedingt von Verstand befreit oder nicht guten Willens sind. Also Protest, ganz egal wogegen, ist ein legitimes Mittel, und das wurde auch immer, auch immer schon so gesehen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und natürlich ist es inakzeptabel und illegitim, Demonstrationen mit persönlichen Bedrohungsszenarien oder tätlichen Angriffen, egal welcher Art, auf politische Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Personen bestimmter Parteien oder auch Berufsgruppen zu verbinden. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Für uns ist aber auch logisch, dass eine Demokratie, für die Parteien eine tragende Rolle spielen, die Versammlungsfreiheit und die Möglichkeit der öffentlichen Demonstration auch für Parteien als Träger mitunter gegenteiliger Meinung schützt. Parteien stehen unter dem Schutz des Artikels 21 unseres Grundgesetzes als wichtige Säule der politischen Willensbildung in unserem sozialen demokratischen Bundesstaat. Das gilt für uns als Koalitionsparteien ebenso wie für die AfD als Opposition. Und eine Verpflichtung der Landesregierung, darauf hinzuwirken, dass die Mitglieder der sie tragenden Parteien nicht an bestimmten Versammlungen teilhaben oder teilnehmen, ist weder mit der hohen Bedeutung der Versammlungsfreiheit noch mit dem staatlichen Neutralitätsgebot vereinbar. Das Demonstrationsrecht ist aber auch für diejenigen eine Möglichkeit des friedlichen Ausdrucks, ihren Willen oder Protest zu zeigen, die noch keine deutschen Staatsbürger sind. Ihnen würde die AfD ja das Demonstrationsrecht am liebsten komplett absprechen. Einen entsprechenden Antrag hatten sie mindestens im saarländischen Landtag 2023 eingebracht: Demonstrationsrecht nur für Deutsche – German only. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das ist damals abgewiesen worden, natürlich mit Hinweis auf Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 3 des, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Erzählen Sie doch keine alten Geschichten, haben wir heute auch schon gehört.) ja, des Grundgesetzes und dem Bundesversammlungsgesetz. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich erzähle hier, was ich will. Ich habe eine freie Mandatsausübung und lasse mir von Ihnen bestimmt nicht sagen, was ich hier zu diesem Thema sagen darf oder nicht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SDP und DIE LINKE – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir unterstützen die Sicherheits- und Ordnungskräfte bei der Gewährleistung. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Was Sie machen, ist immer rumquaken. – Glocke der Vizepräsidentin) Wir unterstützen die Sicherheits- und Ordnungskräfte bei der Gewährleistung des Demonstrationsrechts zum Schutze unserer Demokratie (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und verbinden das mit der Erwartung, regelwidrigem oder gar kriminellem Handeln und weiteren Radikalisierungen Einhalt zu gebieten. Rechtsverstößen jedweder Art muss selbstverständlich konsequent nachgegangen werden, und Blockaden im Rahmen von Demonstrationen müssen nach konkreter Ausgestaltung bewertet werden und nicht verallgemeinernd verboten. Und wie unser Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier einmal gesagt hat, noch gar nicht lange her: „Wir brauchen die Demokratie – aber ich glaube: Derzeit braucht die Demokratie vor allem uns!“ Dem kann ich mich nur anschließen. Aber was unsere Demokratie garantiert nicht braucht, das ist Ihr scheinheiliger Antrag, den lehnen wir ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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