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Jeannine Rösler

Die Linke 12.03.2025 Sitzungen 8/99

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bildungspolitik ist nicht abstrakt. Sie hat immer konkrete Auswirkungen auf alle daran Beteiligten. Sie entscheidet darüber, ob Kinder und Jugendliche mit Freude zur Schule gehen, ob Lehrkräfte motiviert unterrichten können, ob Eltern ihre Kinder gut aufgehoben wissen und ob es Planungssicherheit gibt. Und genau hier setzen wir an, damit Lernen noch besser gelingt, chancengerecht, unabhängig von Wohnort, sozialem Hintergrund oder individuellen Bedürfnissen. Wir haben bei dieser Schulgesetznovelle die Hinweise aus der öffentlichen Anhörung zu einem großen Teil eingearbeitet. Und wir wissen, Bildung ist ein dynamisches Feld, das von Lehrkräften, von Eltern und Schülervertretungen und von verschiedenen Verbänden sehr eng begleitet wird. Ihre Expertise ist uns wichtig, lassen sich doch so notwendige Regelungen auch praxisnah gestalten. Meine Damen und Herren, überall – aber vor allem in ländlichen Regionen – sind Schulen eben nicht nur ein Ort des Lernens, sie sind ein sozialer Ankerpunkt, sie sind oft das Herz der Gemeinschaft. Sie sind ein gewichtiger Grund, warum Familien sich für einen Wohnort entscheiden und auch bleiben. Von der Schule hängt nicht selten ab, wie sich eine Gemeinde oder eine Stadt entwickelt. Und wir sind uns einig, dass Schulen gut erreichbar sein müssen für die Kleinen wie für die Großen. Und deshalb erhalten wir die kleinen Schulen, auch wenn die Schülerzahlen sinken – eine Regelung, die Planungssicherheit, ja, eine Perspektive gibt. Wir reduzieren die Mindestschülerzahlen für Grundschulen auf 15 und setzen generell Schulschließungen bis mindestens 2030 aus. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Meine Damen und Herren, wir alle erinnern uns an die Herausforderungen des digitalen Unterrichts während der Corona-Pandemie, die unterschiedlichen, ja ungleichen Bedingungen für viele Kinder. Viele hatten noch keine Laptops oder Tablets, manche mussten auf dem Handy versuchen, ihre Hausaufgaben zu erledigen, während andere ganz problemlos an Videokonferenzen teilnehmen konnten. Hier hat sich in den letzten Jahren eine ganze Menge getan. Wichtig ist, dass alle die digitalen Möglichkeiten auch nutzen können, egal, wo sie wohnen, und egal, welchen familiären Hintergrund sie haben. Und deshalb verankert dieses Gesetz digitale Lehrwerke und digitale Lernprogramme als festen Bestandteil des Unterrichts. Doch damit ist es nicht genug getan, Schulen brauchen auch die Infrastruktur und gut ausgebildete Lehrkräfte, um digitale Bildung sinnvoll umzusetzen. Digitalisierung muss durchdacht sein und sie muss pädagogisch sinnvoll in den Unterricht integriert werden. Und hier helfen die Änderungen des Schulgesetzes. Hier hilft der DigitalPakt Schule und die Anstrengungen der Schulträger, die ihre Schulen natürlich gut ausstatten wollen. Gesetzlich verankert wird auch die Digitale Landesschule. Sie wird stetig ausgebaut und ist bundesweit in dieser Form einmalig. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Schülerinnen und Schüler haben Zugang zu hochwertigen digitalen Bildungsangeboten. Sie können über eine zentrale digitale Plattform auf Unterrichtsmaterialien, interaktive Lernformate oder sogar Liveunterricht mit qualifizierten Lehrkräften zugreifen. Die Digitale Landesschule ermöglicht damit nicht nur eine bessere Unterrichtsversorgung, sondern schafft auch mehr Flexibilität im Schulalltag. Inklusion bleibt eines der wichtigsten Themen unserer Zeit. Das Ziel ist klar, jedes Kind soll die gleichen Chancen auf Bildung haben, unabhängig von individuellen Unterstützungsbedarfen. Das klingt gut, aber in der Praxis, das wissen wir, gibt es noch viel zu tun. Mit dieser Reform wird die schrittweise Auflösung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bis 2030 gesetzlich verankert. Die Übergangsfristen werden flexibler gestaltet. Das bedeutet, dass Schulträger mehr Zeit bekommen, um auch die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Diese Änderung ist deshalb so wichtig, weil Inklusion eben nicht par ordre du mufti umgesetzt werden kann, sondern konkret vor Ort passieren muss. Und deshalb ist es richtig, dass wir mit dieser Änderung reagieren und niemand überfordert wird – weder die Kinder noch die Lehrkräfte, noch die Schulträger. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und, meine Damen und Herren, Demokratie beginnt eben nicht erst mit dem Wahlrecht. Sie beginnt bereits im frühen Kindesalter, wird in der Kita geübt und in der Schule lernend fortgesetzt. Und wenn wir junge Menschen ernst nehmen wollen, müssen wir sie an Entscheidungen beteiligen. Und deshalb werden erstmals die Schülerinnen und Schüler künftig ab der 3. Klasse aktiv an Schulkonferenzen teilnehmen können. Damit dies gelingt, erhalten sie besondere Unterstützung durch Lehrkräfte, insbesondere durch Vertrauenslehrerinnen und Vertrauenslehrer. Diese begleiten die Kinder bei den Vorbereitungen, erklären Abläufe und helfen ihnen, ihre Anliegen klar zu formulieren. Der Landesschülerrat hat darauf hingewiesen, dass insbesondere die Kleineren natürlich altersgerecht an demokratische Prozesse herangeführt werden müssen, sodass sie ihre Interessen vertreten können, ohne sich überfordert zu fühlen. Und dies stärkt auch ...

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