Daniel Seiffert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Zweite Lesung unseres Gesetzes steht heute an. Wir haben schon ganz viel zu den Inhalten gehört. Ich werde sie nur noch mal ganz schlaglichtartig ansprechen. Also die Ursache für diesen Prozess war natürlich diese europarechtliche Regelung, dass wir dort unbedingt eingreifen müssen, auch um ein Straf-, also ein Verletzungsverfahren, Vertragsverletzungsverfahren zu umgehen, das uns hätte teuer zu stehen kommen können. Insofern war dort auch ein gewisser Zeitdruck dabei. In diesem Zusammenhang wurde es angegangen und einige weitere Verbesserungen mit eingebaut. Die ganze Logik hinter dem Vertragsverletzungsverfahren ist natürlich der europäische Arbeitsmarkt und dass sozusagen der Zugang für Arbeitskräfte aus dem Ausland hier in Deutschland auch sozusagen fair geregelt werden wollte. In dem Zusammenhang kam dann auch das Thema „kleine beziehungsweise eingeschränkte Bauvorlageberechtigung“ ins Spiel. Das war eine Einigung auf Bundesebene zwischen den Ländern. Wir haben es gehört, 14 Länder haben es schon eingeführt. Man kann da durchaus kritisch zu stehen. Wir hatten dazu eine, also ich glaube, das war der Punkt, der am kontroversesten in der Anhörung war. Alle anderen Punkte, alle anderen Erleichterungen wurden eigentlich alle super – macht noch mehr. Das „noch mehr“ wollen wir ja dann in der größeren Novellierung alles mitmachen. Da haben wir ja auch viele Ideen aufgegriffen. Die sollen dann möglichst gleich in die Novellierung eingreifen. Aber zur kleinen Bauvorlageberechtigung war die ganze Diskussion schon deutlich kontroverser. Am Ende haben wir uns entschlossen, das so durchzuziehen, auch gegen die Bedenken der Architekten und Ingenieure, die befürchtet haben, dass es zu starken Einschränkungen kommt. Allerdings war das auch widersprüchlich. Also dieselben, ich sage mal, das Bauwesen und die Handwerkskammern, meinten, ja, das wird doch einerseits eine ganz tolle Lösung, die ganz vielen Leuten das jetzt ermöglicht. Auf der anderen Seite, die anderen sollen mal nicht so Sorge haben, das wird schon nicht so viele treffen. Wir werden sehen, wie sich das in der Realität am Ende auswirkt. Wir haben jetzt eine weitere Option. Inwieweit die dann am Ende wirklich gezogen wird von den Handwerksbetrieben, werden wir sehen. Was uns wichtig war, ist, dass am Ende alles gehaltvoll und qualitätsvoll passiert. Deshalb haben wir auch vergleichbar den Schulungsvorschriften der Ingenieurinnen und Ingenieure und Architektinnen und Architekten eine Regelung geschaffen, dass diejenigen mit einer eingeschränkten Bauvorlageberechtigung sich genauso weiter schulen lassen müssen. Wir haben das Thema mit den Dachgeschossausbauten, das war ja so ein zentrales. Es ist jetzt keine riesige Änderung, aber es ist gerade im dicht bebauten Bereich eine weitere Möglichkeit eröffnet, sozusagen weiteren Wohnraum zu erschließen und das einfacher zu machen. Ganz wichtig war das Thema „erneuerbare Anlagen“, einmal Photovoltaik auf Dächern, insbesondere auf Reihenhäusern, um da eine Erleichterung zu bekommen, und beim Thema Wärmepumpen. Das ist ganz wichtig, damit die Menschen, die sich auf den Weg machen wollen und das auch können, da sozusagen nicht an rechtlichen Hürden scheitern. Davon gibt es nämlich auch ganz viele, die sich auf den Weg machen und dann im Dickicht der Bürokratie hängen bleiben. Das wollen wir auch erweitern. Dann haben wir das Thema mit den Ämtern. Das ist auch eine gute Lösung jetzt, die wir gefunden haben. Dem können wir auf jeden Fall auch nur zustimmen. Grundsätzlich haben wir das ganze Vorhaben, das Planungsrecht und Baurecht zu vereinfachen und den Zugang zu Bauvorhaben für verschiedene Akteure zu erleichtern. Das ist auch weiter das Ziel, das wir betreiben wollen, das wir weiter anbringen wollen, aber in diesem Zusammenhang, dass es am Ende nicht an der Qualität dann, die Qualität nicht leiden darf. Also die Qualitätsstandards und die Sozialstandards dürfen am Ende nicht, und vor allem die Sicherheitsstandards, denn das ist ja oft die Grundlage aller Baustandards, insbesondere, wenn wir im Bereich Brandschutz oder Ähnliches denken, das ist nach wie vor wichtig und darf auf keinen Fall unter den Tisch fallen. Deshalb möchte ich noch einmal abschließend betonen, dass wir eben großen Wert auf die Einhaltung von Standards in der Bauplanung, im Bauwesen legen. Die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren ist richtig, darf jedoch nicht zu einer Aushöhlung führen. In diesem Sinne unterstützen wir die Grundausrichtung des Gesetzes, werden aber jedoch weiterhin sicherstellen, dass ökologische und soziale Aspekte nicht aus den Augen verloren gehen. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, wie denn?) Denn klarzustellen ist, dass die Planung von Gebäuden eine verantwortungsvolle Aufgabe ist und bleibt, die Kompetenz, Erfahrung und Umsicht erfordert und entsprechend zu honorieren ist. Es müssen auch künftig Planungs- und Baukosten als eigenständige Leistungen transparent und vergleichbar bleiben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
