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Stephan J. Reuken

AfD 12.03.2025 Sitzungen 8/99

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzentwurf ist in dieser Form schlichtweg notwendig, wie es die Begründung ja auch bereits angibt, da ansonsten schlimmstenfalls Strafzahlungen seitens der EU drohen. Der feine Unterschied zwischen kleiner, mittlerer und großer Bauvorlageberechtigung ist wohl eher was für Bürokratie-Gourmets, aber an einer Regelanpassung durch die EU ist hier an dieser Stelle im Landtag wohl eher nicht zu rütteln. Wichtiger sind ohnehin die angedachten Entlastungen beziehungsweise Vereinfachungen in der Landesbauordnung. Dazu – wir haben es schon gehört – werden wir uns dann im Herbst noch mal unterhalten. Am meisten Zustimmung erhalten Sie von unserer Fraktion natürlich für die Sorte Änderungen, die darauf abzielen, Genehmigungspflichten abzuschaffen. Nur als Beispiel sei hier an dieser Stelle die Genehmigungspflicht genannt für den Ausbau des Innenbereichs des Dachstuhls zu Wohnzwecken, dass die eben wegfällt. Grundsätzlich könnte man sich hier die Frage stellen, warum in den eigenen vier Wänden das überhaupt jemals einer Regulierung unterlegen hat. Ebenso sinnvoll, finden wir, sind die Änderungen in der Kommunalverfassung. Kleinsten Gemeinden ohne größere Verwaltung ist eine Wärmeplanung schlicht nicht zuzumuten. Ob sich über größere Flächen der Planung dann Synergien ergeben, wie es in der Begründung genannt ist, das sei dahingestellt, aber die Übertragung auf die Ämter ist schlichtweg folgerichtig. Sehr geehrte Damen und Herren, leider schießen Sie mit einem Punkt aber deutlich übers Ziel hinaus. Der Gesetzentwurf sieht nämlich vor, Außeneinheiten von Wärmepumpen, wenn sie nicht größer als, also höher als zwei und breiter als drei Meter sind, von Abstandsflächen zu befreien. Das bedeutet ja letzten Endes, dass man auch in engeren Baugebieten genau auf die Grundstücksgrenze zum Nachbarn einen großen Kasten setzen darf, der den ganzen Tag vor sich hin brummt. Wir befürchten, dass die Nachbarschaftsstreitigkeiten mehr als vorprogrammiert sind. (Beifall Horst Förster, AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, noch kurz zur EU und zum Vertragsverletzungsverfahren. Kaum etwas ist derart durchreguliert in diesem Land wie das Baurecht. Die Folge sind horrende Baukosten, da schon die Planung eine absurde Menge an Zeit beansprucht. Der Umstand, dass das Baurecht zum einen Teil Bundes-, zum anderen Teil Landesrecht ist und am Ende auch noch die Gemeinden mit örtlichen Bauvorgaben spezifizieren können, das tut dann sein Übriges. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Sehr geehrte Damen und Herren, die Verordnung der EU, auf der das Vertragsverletzungsverfahren fußt, hat ja letztlich damit zu tun, dass die EU mehr Klarheit darüber haben möchte, wer und mit welcher Qualifikation berechtigt ist, welche Bauvorlage und in welchem Umfang einzureichen. Sehr geehrte Damen und Herren, vor 25 Jahren sollten Abschlüsse durch den sogenannten Bologna-Prozess vereinheitlicht werden. Das ist bis heute nicht wirklich geschehen und die EU versucht nun, diesen Makel mit Verordnungen auszugleichen. Aber wo die Europäische Kommission ihre Finger im Spiel hat, werden Dinge durch Vereinheitlichungen leider oft komplizierter. Sehr geehrte Damen und Herren, wir erkennen an, dass Sie die Gelegenheit nutzen, einem eher unschönen Vorgang seitens der EU noch etwas Nützliches abzugewinnen, aber die Konsequenzen, die die Befreiung der Wärmepumpen von Abstandsflächen mit sich bringen, gehen uns deutlich zu weit, und deswegen werden wir uns heute enthalten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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