Rainer Albrecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Nachdem der Landtag nach Erster Lesung diesen Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse des Landtages überwiesen hat, haben die Ausschüsse dann nach der öffentlichen Anhörung im federführenden Innenausschuss die schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen ausgewertet und beraten. Ich gehe später noch auf die Anhörung und einige dabei gemachte Hinweise und Anregungen ein. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Anzuhörenden für ihre Hinweise und Anregungen recht herzlich bedanken. Ich möchte jetzt noch einmal auf die Schwerpunkte der vorliegenden Änderungen kurz kommen: – So wird die Anpassung der Regelungen zur Bauvorlageberechtigung in der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern entsprechend den Kritikpunkten der Kommission angepasst. – Im Rahmen des Paktes für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung wird eine kleine Bauvorlageberechtigung für bestimmte Handwerksmeister und Techniker eingeführt. – Wegen unzureichender Richtlinienumsetzung der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft 2005/36, Verhinderung eines Vertragsverletzungsverfahrens, werden folgende Änderungen vorgenommen: die Einführung des Verzeichnisses der Bauvorlageberechtigten. Die in das neue Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlageberechtigten Einzutragenden verfügen nicht über eine zweijährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden, jedoch Beschränkung auf bestimmte Vorhaben, hier Gebäudeklasse 1 und 2, die keine Sonderbauten sind. Weitere wichtige Änderungen im Rahmen der Energiewende sind: – keine Abstandsflächen mehr bei Wärmepumpen bei einer Höhe von bis zu zwei Metern und einer Breite bis zu drei Metern. – Die Pflicht zur Herstellung von Spielplätzen für Kleinkinder kann durch einen von der Gemeinde zweckgebunden zu verwendenden Geldbetrag abgelöst werden. – Solarthermie und Photovoltaikanlagen auf Dächern können infolge geringerer Abstände insbesondere auf Reihen- und Doppelhäusern größer dimensioniert werden. – Die Verpflichtung, notwendige Pkw-Stellplätze herzustellen, entfällt, wenn in Gebäuden Wohnungen geteilt oder Wohnraum durch Umnutzung, durch Aufstocken des Gebäudes oder durch Ausbau des Dachraumes geschaffen wird. – Der Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken im Innenbereich wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren ermöglicht. – Die Überprüfung des Bauantrages ist auch weiterhin innerhalb der Entscheidungsfrist von drei Monaten mit Fristbeginn Antragseingang, allerdings müssen Nachforderungen künftig innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Bauantrages durch die untere Bauaufsichtsbehörde erfolgen. – Die Ermächtigungsgrundlage für von der Gemeinde zu erlassende örtliche Bauvorschriften wird erweitert. Meine Damen und Herren Abgeordnete, folgende Änderungen sind im Architekten- und Ingenieurgesetz vorgesehen: Die in einem anderen Bundesland erworbene Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Stadtplaner“ gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern. Und wie schon erwähnt, muss dann auch der Paragraf 9, Bauvorlageberechtigte, infolge der vorgesehenen Änderungen in den Paragrafen 65 bis 65d in der Landesbauordnung neu gefasst werden. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz noch ein paar Worte zur kleinen Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister und Techniker sagen. Seit einigen Jahren befasst sich der Landtag immer mal wieder mit der Forderung des Bauverbandes und der Handwerkskammern Mecklenburg-Vorpommern mit diesem Thema. Nachdem jetzt bereits 14 Bundesländer – 14 Bundesländer! – die kleine oder auch eingeschränkte Bauvorlageberechtigung eingeführt haben, musste sich auch Mecklenburg-Vorpommern damit beschäftigen. Meine Damen und Herren Abgeordnete, seit Anfang 2024 hat unser zuständiger Arbeitskreis der SPD-Fraktion unter meiner Federführung intensive und konstruktive Gespräche gemeinsam mit den Vertretern aller Handwerkskammern und dem Bauverband Mecklenburg-Vorpommern sowie der Architekten- und Ingenieurkammer unter Beteiligung der Bauabteilung des Innenministeriums und selbstverständlich des Bauministers geführt. Im Juli 2024 haben wir vereinbarungsgemäß noch einmal in dieser großen Zusammensetzung getagt und die vorgesehenen Änderungen und ihre möglichen Auswirkungen besprochen. Hier kamen dann auch die notwendigen Voraussetzungen und Pflichten der Meister und Techniker zur Sprache und auch die Bedenken seitens der Architekten- und Ingenieurkammer wurden entgegengenommen. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass beide Seiten auf ihrem Standpunkt bestehen bleiben. Dies war auch bei der Anhörung so zu vernehmen. An dieser Stelle möchte ich mich auch im Namen der SPD-Fraktion bei allen Beteiligten für ihre im Interesse ihrer Vertretung fairen und respektvollen Diskussion bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, ist die große Novelle zur Landesbauordnung unter Einbeziehung aller am Bau Beteiligten gerade in Bearbeitung. Aufgrund der jetzt notwendigen Beschlussfassung des vorliegenden Gesetzes, um dem EU-Vertragsverletzungsverfahren rechtzeitig zu entgehen, haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, einen Änderungsantrag inklusive Entschließung Ihnen zur Beschlussfassung vorzulegen. Die vorgelegten Änderungen beziehen sich auf die Kommunalverfassung in Bezug auf die Wärmeplanung der Gemeinden und Ämter und dienen so, wie bei der Anhörung vorgetragen, zur Klarstellung. Auch mussten aufgrund von Zeitänderungen entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. In unserer Begründung zum Änderungsantrag können Sie diese dann auch noch nachlesen. Meine Damen und Herren Abgeordnete, mit unserer Entschließung wollen wir die Landesregierung auffordern, die in der Anhörung zum Gesetzentwurf gegebenen Hinweise, Anregungen und Vorschläge in die anstehende umfassende Überarbeitung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern sowie in den bereits laufenden Beteiligungsprozess einfließen zu lassen. Insbesondere sollen die Vorschläge zur Neuregelung des Abstandsflächenrechts, der Anforderungen an Wohnungen, weitere Genehmigungsfreistellungen, die Einführung von Fachregistern, freiwillige Mitgliedschaften im Architektenrecht sowie die Wahlmodalitäten zur Vertreterversammlung geprüft werden, um nur einige Schwerpunkte zu nennen. Meine Damen und Herren, dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN können wir nicht zustimmen, da wir zu den Spielplätzen bereits Freiräume geschaffen haben. Mit den hier vorgeschlagenen Änderungen würden diese dann wieder aufgehoben beziehungsweise verschärft werden (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja, kinderfeindliche Politik ist das ja, kann man nicht anders sagen.) und das Bauen, gerade in urbanen Räumen, wieder teurer oder auch nicht möglich werden. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch dem heute vorgelegten Änderungsantrag der Fraktion der FDP können wir nicht zustimmen, da Ihre Forderungen bereits in unserem Entschließungsantrag, wie ich gerade ausgeführt habe, sich befinden und in der Überarbeitung dann sicherlich nach der Sommerpause den Landtag erreichen werden. Und wir werden dann im Herbst über die große Novelle der Landesbauordnung hier im Landtag und in den Ausschüssen sprechen. Die SPD-Fraktion stimmt dem vorgelegten Gesetz mit der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu. Damit werden wir sicherstellen, dass wir Schritt für Schritt rechtliche Hürden reduzieren und somit das Bauen einfacher, schneller und günstiger werden kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
