Dirk Bruhn
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich auch relativ kurzfassen und ein bisschen abweichen von meinem Manuskript und uns raten oder vielleicht ins Buch schreiben, dass Sie natürlich den Populismus bisschen beiseitelassen. Wenn so gesagt, wie von dem CDU-Kollegen eben vorgetragen, bei gleicher Lage, bei gleichem Grundstück, bei gleicher Bebauung es einen Unterschied im Faktor zehn gibt, ist etwas falsch gelaufen. Das ist niemals vorgesehen gewesen und das muss man halt überprüfen. Für meine Gemeinde kann ich sagen, wir haben auch arg Zeitdruck, weil wir noch nicht mal 70 Prozent der neuen Messdaten haben. Also die können noch gar keinen Hebesatz festlegen, den wir ausdifferenzieren können. Und ich warne davor, diese differenzierten Hebesätze zu gebrauchen, weil das Risiko eines Gerichtsurteils dann voll aufseiten der Gemeinde liegt. (Enrico Schult, AfD: Da können sie doch drüber entscheiden, Herr Bruhn.) Bitte? (Enrico Schult, AfD: Da können sie ja dann drüber entscheiden, ob sie die gebrauchen oder nicht. Ist ja keine Pflicht.) Habe ich ja nicht gesagt. Also wie gesagt, es ist ein Bundesgesetz. Und der Bundesgesetzgeber hat angekündigt, dieses – im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens –, die Evaluation vorzunehmen. Und ich glaube, daran sollten wir uns halten und die Daten zusammentragen. Ich habe im Netz nur einmal was gefunden, und zwar über Berlin. Da könnte man ja denken, dass das mit den Gewerbegrundstücken ziemlich krass ist. Aber da ist es gerade nicht so, da ist die Belastung für die Wohneigentümer an dem Hundertprozentsatz von 57 auf 65 Prozent gestiegen und für die Gewerbestücke von 42 auf 30 Prozent gefallen. Und erst, wenn wir diese Daten haben, kann man ja konkret sagen, was noch verändert werden muss. Solange man das nicht hat, ist es wie Fahren bei Nebel vielleicht. Okay, vielleicht so weit. Und da muss man den Leuten auch sagen, warum es Veränderungen gibt. Das wurde ja vom Gesetz als verfassungswidrig dargestellt. Und irgendwas musste man ja machen, um die Verfassungswidrigkeit abzuschaffen. Und da wurde bei Wohngrundstücken das Ertragswertverfahren und bei Gewerbegrundstücken das Sachwertverfahren gewählt. Es ist halt so, wenn ein Wohngrundstück in guter Lage ist und diese gute Lage teuer ist, fällt es eben auch auf die Grundsteuer ab. Wie gesagt, lassen Sie uns Daten zusammentragen und, wenn Sie diese zusammenhaben, erneut beraten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Enrico Schult, AfD: Dann können Sie ja dem Antrag zustimmen.)
