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René Domke

FDP 31.01.2025 Sitzungen 8/98

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele von Ihnen sind wie ich auf der kommunalpolitischen Ebene auch aktiv, und ich kann mir vorstellen, Sie sind wahrscheinlich genauso frustriert wie ich, weil genau das, was wir die ganze Zeit beschrieben haben, wovor wir gewarnt haben, genau das tritt ein. In diesen Tagen flattern die ganzen Grundsteuerbescheide ins Haus. Eine Anekdote, der Neujahrsempfang der Hansestadt Wismar, es war genau der Morgen, wo die Grundsteuerbescheide zugestellt waren. Das meiste, das wichtigste Thema an dem Tag mit den Leuten, mit denen ich mich unterhalten habe, war, wie viel musst du jetzt zahlen. Alle haben verglichen, was kommt dabei raus. Meine Damen und Herren, das ist natürlich jetzt auch endlich der Bescheid, wo die Menschen wissen, woran sie sind, denn viele konnten ja mit den Grundsteuerwertbescheiden und den Grundsteuermessbescheiden noch nicht so richtig viel mit anfangen, das war ja eher was für die Feinschmecker. Und nicht nur die Eigentümer sind ja betroffen, sondern auch die Mieter werden jetzt so nach und nach erfahren, was das Ganze gebracht hat. Ich höre verschiedene Fälle – natürlich beklagen sich die am wenigsten, die weniger Grundsteuer zahlen müssen –, aber es gibt auch Fälle, wo sich die Grundsteuer vervielfacht hat. Das Problem dabei ist, dass viele der frustrierten Bürgerinnen und Bürger die Kommunalpolitik dafür verantwortlich machen und auch die Verwaltung vor Ort, die muss es jetzt abfangen. In den … Ja, im Moment ist das vielleicht auch noch nachvollziehbar, weil die Leute wie gesagt gar nicht wissen, wie das Ganze mal entstanden ist. Wer weiß denn schon, dass die Grundsteuerreform ursprünglich vom Bundesfinanzminister Olaf Scholz erarbeitet wurde? Wer weiß denn schon, dass die Länder (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) zusammen mit der Opposition eine Öffnungsklausel erstritten haben, um eben nicht das Bundesmodell anwenden zu müssen? Wer weiß denn schon, dass die Landesregierung M-V sich dennoch entschieden hat, dieses Bundesmodell zu wählen? Wer weiß denn schon, dass die Forderungen der Opposition – insbesondere der FDP –, zum Beispiel eine Hebesatzbremse einzuführen, zum Beispiel ein Transparenzregister einzuführen, ignoriert wurden? Und genau wie die ersten Erkenntnisse über die erwartbaren Verwerfungen der Reform auch kaum Erkenntnisse, die geteilt werden und die Tatsache, dass man doch die Möglichkeit gehabt hätte, daran etwas zu ändern, am Ende blieb es bei den kommunalen Vertretern, sie mussten die Reformen umsetzen, sie hatten überhaupt gar keine Möglichkeit, Ungerechtigkeiten zu beseitigen oder Verwerfungen abzumildern. So, was können wir jetzt hier im Landtag tun? Das ist das Mindeste, was ich erwarte, dass wir eine ehrliche Evaluation vornehmen der Ergebnisse. Und ich möchte, ganz offen gestanden, nicht wieder die Peinlichkeit einer Landesregierung erleben, die monatelang darauf verweist und sich der Diskussion nicht stellt, weil es eine angeblich mangelnde Datengrundlage gab, und sich im Grunde nur über die Kommunalwahl gerettet hat. Denn das wäre nämlich der Punkt gewesen, wo die Bürgerinnen und Bürger durchaus Interesse daran gehabt hätten, zu erfahren, was auf sie zukommt. In dieser Evaluation sollten wir uns auch die Bundesländer ansehen, die ein abweichendes Modell aufgrund der Öffnungsklausel gewählt haben, denn wir sollten schon vergleichen, wo ist es zu Verwerfungen gekommen, wo konnte man nachsteuern und nachbessern. Meine Damen und Herren, die Landesregierung darf sich hier nicht weiter aus der Verantwortung stehlen. Wir hatten immer irgendwie die Situation, dass es hieß, ja wieso, das war ja eine Bundesreform, die mussten wir irgendwie umsetzen. Und am Ende können ja die Kommunen – nee, die Kommunen können gar nichts, die Kommunen können … (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und wir haben es erlebt in der Stadtvertretung in Wismar, wir haben es erlebt in der Stadtvertretung in Wismar, der Unmut war so groß, dass es in der ersten Beschlussfassung zu einer Ablehnung gekommen wäre. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Nur weil es noch mal in den Finanzausschuss verwiesen werden konnte – und da danke ich jetzt allerdings auch dem Finanzministerium –, unter fachkundiger Begleitung in dieser Finanzausschusssitzung haben wir uns dazu durchgerungen, zähneknirschend das zu akzeptieren, aber auch gesagt, die Evaluation bis zum 31.12.25 möchten wir vorgelegt bekommen, weil wir möchten wissen, wie es damit weitergeht. Und man musste überhaupt auch kein Visionär sein, um zu verstehen. Wer das wissen wollte, konnte es ahnen und konnte sich das im Grunde auch schon ausrechnen, was da passiert. Ich plädiere weiterhin für ein transparentes und unbürokratisches Modell in Verantwortung der Kommunen. Ich glaube, man hat die Chance, die durch die Verfassungswidrigkeit, durch die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eröffnet wurde, nicht genutzt. Man hat auf ein altes Modell gesetzt, man hat ein paar Stellschrauben verändert, die kaum ein Mensch nachvollziehen konnte. Sie müssen sich mal vorstellen, Sie können sich im Grunde gegen die Feststellung der Gutachterausschüsse kaum wehren, Sie haben noch nicht mal eine Einspruchsmöglichkeit, gegen bestimmte Wertfeststellungen vorzugehen. Dass das nach Verfassungswidrigkeit erneut riecht, (Tilo Gundlack, SPD: Das stimmt doch gar nicht, das stimmt doch gar nicht!) das eröffnet sich doch jedem. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und das wird auch so kommen. Ich kann Ihnen das jetzt schon sagen, dass das Ausgang dieses Verfahrens sein wird. Warum, meine Damen und Herren, warum sollen wir uns überhaupt noch an einem Einheitswert, an einem Ertragswertverfahren orientieren? Ich mache an dieser Stelle Stopp. Ich werde allerdings schon beantragen namentliche Abstimmung. Ich habe gehört, die Landtagsverwaltung ist sehr gut darauf vorbereitet und ich möchte hier heute wirklich diesen Evaluationsauftrag mit einer namentlichen Abstimmung versehen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Marc Reinhardt, CDU)

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