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Rainer Albrecht

SPD 30.01.2025 Sitzungen 8/97

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Feststellung im Antrag, dass die Bereitstellung finanzieller Anreize wie steuerliche Entlastung ein zentraler Hebel ist, um den Zugang zu Wohneigentum für alle Bevölkerungsschichten zu verbessern, ist schlichtweg falsch. Gerade wenn man den Durchschnittsverdienst in M-V betrachtet, ist dies eine Botschaft an die Besserverdienenden, (David Wulff, FDP: Da braucht man Wirtschaftswachstum.) und zwar nur an diese. (Zuruf von David Wulff, FDP) Jegliche finanzielle Untersetzung des Antrages ist Fehlanzeige. (Torsten Renz, CDU: Was sind Besserverdienende? Können Sie uns das mal definieren?) Können wir gerne nachher im Anschluss, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zum Ende machen, ne. (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Landtagsabgeordnete. – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Enrico Schult, AfD) Alles in allem ist dieser Antrag Teil des Wahlprogrammes der FDP zur Bundestagswahl. Die Unterstützung zum Erwerb und Beschaffung von Eigenheimen ist kein vordringliches Ziel der SPD-Fraktion. (Marc Reinhardt, CDU: Nicht?) Stattdessen setzen wir uns als zentrale Aufgabe für die Schaffung von sozialem, bezahlbarem Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung ein. (Torsten Renz, CDU: Das eine schließt das andere nicht aus.) Und das haben wir auch mit entsprechenden Förderprogrammen untersetzt, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) bezahlbarer Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung: (Torsten Renz, CDU: Das eine schließt das andere doch nicht aus. – Zuruf von Thore Stein, AfD) Der Bund hat die Finanzhilfen für die Förderung des Wohnungsbaus aus Artikel 104d Grundgesetz schrittweise von 1 Milliarde Euro in 2020 auf 3,5 Milliarden Euro in 2025 erhöht. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wo fließt das hin?) So wurden die Mittel für den sozialen Wohnungsbau in Mecklenburg-Vorpommern auf 127 Millionen Euro in 2025 erhöht. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Der Bund hat bereits für die Unterstützung von Wohneigentum einige Förderungen aufgelegt. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Torsten Renz, CDU) Hier seien zum Beispiel genannt das Förderprogramm für Wohneigentum für Familien, klimafreundliches Bauen, … (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Hören Sie doch einfach mal zu! … klimafreundliches Bauen, auch für Familien mit mittleren Einkommen, oder auch das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ für den Erwerb und die Sanierung von Bestandsimmobilien genannt. Meine Damen und Herren, die Forderung nach flächendeckender digitaler Bauantragstellung ist derzeit schon in der Landesbauordnung sichergestellt. In der Bauvorlagenverordnung Mecklenburg-Vorpommern ist geregelt, dass der Antrag mit den zugehörigen Bauvorlagen elektronisch in Textform bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen ist. Die unteren Bauaufsichtsbehörden, die Landkreise, kreisfreien Städte und die großen kreisangehörigen Städte nehmen diese Aufgabe der Bauaufsichtsbehörden im übertragenen Wirkungskreis wahr und sind somit für den Vollzug dieses Gesetzes sowie anderer öffentlicher Vorschriften zuständig. In der aktuellen Fassung der Landesbauordnung ist bereits für das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach Paragraf 63 Landesbauordnung geregelt, dass über den vollständigen Bauantrag innerhalb von drei Monaten zu entscheiden ist. Der Bauminister ist darauf eingegangen. Für das Baugenehmigungsverfahren nach Paragraf 64 Landesbauordnung bestehen keine Fristen aufgrund der Komplexität der Prüfung und des Beteiligungsverfahrens anderer Ämter. Und in der aktuellen Novelle der Landesbauordnung beginnt die Dreimonatsfrist mit dem Antragseingang beziehungsweise mit dem Eingang der nachgeforderten Unterlagen, die in den ersten drei Wochen nachgefordert wurden. Damit wird die Bearbeitungszeit von Bauanträgen im vereinfachten Genehmigungsverfahren reduziert, indem auch die unteren Bauaufsichtsbehörden schneller Entscheidungen treffen müssen. Meine Damen und Herren Abgeordnete, dem Baulandmangel, wenn es diesen denn gibt, muss nicht gemeinsam mit den Kommunen entgegengewirkt werden, sondern hier greift die kommunale Selbstverwaltung. Die kommunale Ebene weiß sehr wohl, wo und wie sie Bauland im Bestand sichert und zur Verfügung stellt oder auch neu ausweist. (Torsten Renz, CDU: Ich finde die Ablehnung schon ausreichend begründet.) Wohnungsmangel gibt es in unserem Land hauptsächlich in den Universitätsstädten und in den Tourismusschwerpunktregionen. Einen Mietendeckel gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht, die Modernisierungsumlage ist bundesgesetzlich geregelt. Die Mietpreisbremse wirkt in Mecklenburg-Vorpommern in Rostock und Greifswald. Insbesondere die Mietpreisbremse ist wichtig, um bezahlbaren Wohnraum in Städten mit hoher Wohnungsnachfrage zu erhalten. Keines, keines dieser Instrumente stellt ein Hindernis oder eine Erschwernis für die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum dar. (Beate Schlupp, CDU: Quatsch!) Leider konnte die Fortführung der Mietpreisbremse aufgrund des Ampel-Aus nicht mehr beschlossen werden, wie auch die Novelle des Baugesetzbuches und der Gebäudetyp E, der einfaches Bauen ermöglichen soll. Meine Damen und Herren, im letzten Absatz fordert die FDP-Fraktion die Landesregierung auf, sicherzustellen, dass Klimaschutzmaßnahmen so gestaltet werden, dass sie wirtschaftlich umsetzbar sind und keine unnötige Verteuerung des Neubaus oder der Sanierung von Immobilien verursachen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Hört sich gut an, Herr Wulff. Dazu hätte ich gern Vorschläge von Ihnen. So bleibt es nur ein Wahlkampfslogan. Zum Abschluss möchte ich noch folgende Anmerkungen machen: Nicht jeder Traum vom Eigenheim geht in Erfüllung, denn das ist Wunschdenken. Es kann auch sonst zum Albtraum werden. Aber wir als SPD-Fraktion setzen uns seit Jahren dafür ein, breite Schichten der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und dies, meine Damen und Herren, ist heute mehr denn je das Gebot der Stunde und wird von den Koalitionsfraktionen kontinuierlich fortgeführt. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Der Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN umfasst zwar einige richtige Aussagen und Ansätze, macht diesen Antrag aber deshalb trotzdem nicht zustimmungsfähiger. Und deshalb können wir ihm leider nicht zustimmen, da wir dem Antrag auch mit den Änderungen nicht zustimmen können. Die SPD-Fraktion lehnt den vorliegenden Antrag der FDP entschieden ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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