Henning Foerster
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist jetzt zehn Jahre her, dass der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland das Licht der Welt erblickte. Und bis es so weit war, musste in den Gewerkschaften, in den Unternehmen, in der Bevölkerung und natürlich auch in der Politik hart darum gerungen werden. Ich kann mich noch sehr gut erinnern, wie ich als Betriebsrat 2006 gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen von ver.di und der NGG am Schweriner Pfaffenteich stand und am Mindestlohn-Mobil für eine Lohnuntergrenze in Höhe von seinerzeit 7,50 Euro geworben habe. Selbst in den Industriegewerkschaften und bei Teilen der SPD war das Thema seinerzeit noch höchst umstritten, denn die Aushandlung von Löhnen über Tarifverhandlungen war und ist bis heute nun einmal das Butter- und-Brot-Geschäft jeder Gewerkschaft. Und da tat das Eingeständnis, in bestimmten Branchen, vor allem im Dienstleistungsbereich, nicht mehr über die notwendige Schlagkraft zu verfügen, durchaus weh. Als jemand, der in unterschiedlichsten Funktionen fast 13 Jahre in einem Callcenter tätig war, weiß ich auch genau, wovon ich rede, denn während in meinem eigenen Betrieb, einem Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG, Tarifverhandlungen geführt wurden und wir die Standards für unsere Belegschaft Schritt für Schritt verbessern konnten, gelang es eben in vielen anderen Betrieben – teilweise trotz Streiks – nie, einen Tarifvertrag zu erkämpfen. Und deshalb war der gesetzliche Mindestlohn notwendig. Er schob sittenwidrigen Dumpinglöhnen einen Riegel vor, sorgte für ein Stück mehr Fairness und ist bis heute ein wichtiges Instrument bei der Bekämpfung von schlechten Arbeitsbedingungen. Damit er wirkt, muss er allerdings auch konsequent durchgesetzt werden, und dazu bedarf es auch regelmäßiger Kontrollen. 2023 wurden bundesweit 42.631 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt, rund 20 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Gleichzeitig stieg die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz jedoch von 5.900 auf über 7.000. Übersetzt heißt das, nach rund jeder sechsten Kontrolle wurde ein Verfahren eingeleitet, und die Dunkelziffer ist noch deutlich höher. Zwischen 750.000 und 3 Millionen Menschen sind laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung vom Mindestlohnbetrug betroffen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und deshalb rühre ich auch gern die Werbetrommel für das Portal www.mindestlohnbetrug.de, auf dem Arbeitnehmer Verstöße melden können. Nach Prüfung werden die Hinweise anonym an den Zoll weitergeleitet. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Meine Damen und Herren, trotz der Horrorszenarien, die CDU, FDP und auch manche Ökonomen seinerzeit an die Wand malten, wurde der Mindestlohn eben kein Jobkiller. Im Gegenteil, seit er gilt, ist die Zahl der Arbeitsplätze gestiegen, vor allem sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat sich gut entwickelt. Über sechs Millionen Menschen profitieren vom Mindestlohn, vor allem natürlich in Niedriglohnbranchen wie Einzelhandel, Gastronomie, Reinigung und Pflege, also bei den Beschäftigten, die den Laden schlussendlich am Laufen halten. Bereits die Mindestlohnanhebung auf 12 Euro pro Stunde half in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 116.000 Menschen. Nun ist der Mindestlohn zum Jahreswechsel auf 12,82 Euro pro Stunde gestiegen. Für viele Beschäftigte war dieses mickrige Plus von gerade einmal 41 Cent jedoch ein Schlag ins Gesicht, vor allem angesichts der hohen Inflation der letzten Jahre. Im Juni wird die Mindestlohnkommission nun erneut beraten, um Vorschläge über die Mindestlohnhöhe für die Jahre 2026 und 2027 auf den Tisch zu legen. Und für meine Fraktion und die Gewerkschaften ist dabei klar, die EU-Mindestlohnrichtlinie muss endlich konsequent Anwendung finden. Diese sieht vor, dass ein angemessener Mindestlohn bei mindestens 60 Prozent des mittleren Einkommens von Vollzeitbeschäftigten liegt. Würde man diesen Maßstab für Deutschland anlegen, müsste der Mindestlohn künftig auf 15 Euro pro Stunde steigen. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Wie viel?) Das ist nicht nur fair, sondern vor allem notwendig, um Menschen vor Arbeit, die trotz harter Arbeit – vor Armut, Entschuldigung –, die trotz harter Arbeit kaum über die Runden kommen, zu schützen, denn „Arbeit muss sich lohnen“, so steht es im Titel dieser Aussprache. Und, ja, wer arbeitet, der soll am Ende auch mehr im Geldbeutel haben als jemand, der auf staatliche Hilfen angewiesen ist. Ein Rezept dafür ist ein höherer Mindestlohn, ein weiteres wäre eine steigende Tarifbindung. Meine Damen und Herren, in diesem Hohen Hause wurde in den vergangenen Wochen und Monaten häufig davon gesprochen, dass sich Arbeit und auch Leistung wieder lohnen sollen. Im Kern habe ich an dieser Aussage auch nichts zu kritisieren. Nur sollte man immer sehr genau hinschauen, was damit auch konkret gemeint ist. Und wenn ich dann in die Reihen der Mitte-rechts-Parteien schaue, dann klingen mir Forderungen nach schärferen Sanktionen, Nullrunden, Kürzungen des Regelsatzes, Arbeitszwang oder gar Abschaffung des Bürgergeldes in den Ohren. Selbsternannte Rechtsstaatsparteien ignorieren dabei permanent selbst höchstrichterliche Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, in der Hoffnung, durch das Nach-unten-Treten und das Verbreiten von Stammtischparolen weitere Wählerstimmen gewinnen zu können. Die meisten Forderungen sind hoffentlich ohnehin nicht mehr als ein Pfeifen im Walde, denn eine pauschale Kürzung der Regelsätze ist gesetzlich gar nicht ohne Weiteres möglich. Wenn man die Berechnungsgrundlage ändern wollte, dann müsste man nämlich eine Formel finden, die das im Grundgesetz garantierte Existenzminimum niedriger definiert, als es heute der Fall ist, und diese Berechnung dann anschließend auch vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigen. Klagen dürften vorprogrammiert sein. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Man kann es aber an Bedingungen knüpfen.) Ebenso wenig wird es eine komplette Streichung des Bürgergeldes für sogenannte Totalverweigerer geben. Bislang sind maximal Kürzungen des Regelsatzes um 30 Prozent für maximal drei Monate möglich. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dafür gibt es Gutscheine, habe ich schon mal drüber gesprochen, und Arbeitsgericht.) Und daran wird sich vermutlich, Herr de Jesus Fernandes, auch nicht viel ändern, denn das Bundesverfassungsgericht hat 2019 entschieden, dass Kürzungen um 100 Prozent nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. (Horst Förster, AfD: Das muss aber nicht richtig sein.) Das ist auch nur logisch, denn das Bürgergeld soll ja das Existenzminimum sichern, (Zuruf von Horst Förster, AfD) und das gilt nun mal auch für Menschen, die nicht arbeiten wollen, ob es einem nun passt oder nicht. Und deshalb hoffe ich mal, dass sich für den Fall, (Horst Förster, AfD: Das muss man doch mal hinterfragen dürfen! – Petra Federau, AfD: Genau!) dass uns im Wahljahr 2025 tatsächlich ein „Merz im Februar“ ereilt, womöglich nur eines ändert, nämlich der Name. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Statt „Bürgergeld“ heißt es dann eben „neue soziale Grundsicherung“. Die rechtlichen Hürden hindern die Mitte-rechts-Parteien allerdings nicht daran, Niedriglohn- und Transferleistungsempfänger plump aufeinanderzuhetzen, denn mal ehrlich, nach Ihrer Logik sollen doch eigentlich möglichst viele Kolleginnen und Kollegen weiter im Niedriglohnbereich verharren. Damit diese sich dennoch etwas gerechter behandelt fühlen, (Zuruf von Christian Winter, SPD) muss es dann den Bürgergeldbeziehenden an den Kragen gehen. Was das damit zu tun haben soll, dass sich Arbeit und Leistung wieder lohnen, das müssten Sie vielleicht noch einmal erklären. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) CDU, FDP und AfD sind es auch, die permanent hier im Parlament Krokodilstränen vergießen, wenn es um fehlende Arbeits- und Fachkräfte in den Unternehmen oder die vermeintlich fehlende Arbeitsmoral der jungen Generation geht. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nee.) Und dann schauen wir uns doch mal Ihre Angebote an diejenigen an, die ihre Arbeitskraft zu Markte tragen sollen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die Jugend ist ja auch die Zukunft.) Die tägliche Höchstarbeitszeit soll von derzeit zehn Stunden erhöht werden, also soll abgeschafft werden. CDU, FDP und AfD verstecken dieses Vorhaben dann immer gern hinter der wohlfeilen Formulierung von mehr Flexibilität. (Horst Förster, AfD: Natürlich!) Das Renteneintrittsalter soll auf 70 steigen. Abschläge für Kolleginnen und Kollegen, die früher in Rente gehen müssen, will man hingegen drastisch anheben. Am ersten Krankheitstag soll es keine Lohnfortzahlung mehr geben, und wer sich das Bein gebrochen hat und im Büro tätig ist, der kann gern wahlweise mit Gips oder Schiene (Horst Förster, AfD: Ja, habe ich auch gemacht.) auf dem Wege einer Teilzeitkrankschreibung nach skandinavischem Vorbild weiterarbeiten. Zudem wollen Sie auch Feiertage wie den Internationalen Frauentag wieder abschaffen. (Sandy van Baal, FDP: Korrekt!) Tja, ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber für mich klingt das so gar nicht danach, dass sich Arbeit und Leistung wieder lohnen. Tatsächlich sollen doch hart erkämpfte Arbeitnehmerrechte geschliffen werden. Das ist dann die Idee, die Neoliberale, Konservative und Rechtspopulisten eint. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Lass uns doch mal über Lohnnebenkosten reden!) Und deshalb muss man das auch genau als das benennen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) was es ist, nämlich letztlich als Plan für einen Sozialabbau ungeahnten Ausmaßes. Die Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung hat davon am Schluss gar nichts. Und deshalb ist es auch wichtig, dass es nach dem Wahltag weiterhin eine Stimme im Bundestag gibt, die das genauso klar artikuliert. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)
