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Paul-Joachim Timm

AfD 30.01.2025 Sitzungen 8/97

Ja, schönen guten Tag, Frau Landtagspräsidentin! Schönen guten Morgen, Herr Innenminister! Zunächst gestatten Sie mir die Vorbemerkung, dass es das verfassungsgemäß verbriefte Recht eines Abgeordneten ist, Informationen von der Landesregierung zu bekommen, um die parlamentarische Kontrolle zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere auch sensible Informationen, auch im Hinblick auf virtuelle Agenten, Fake Accounts, die durch den Verfassungsschutz betrieben werden, oder, wie es im Beamtendeutsch heißt, operativ erstellte Internetidentitäten für die Nutzung in sozialen Medien mit dem Ziel, Informationen zu gewinnen unter Einsatz gesetzlich definierter nachrichtendienstlicher Mittel. An dieser Stelle möchte ich auf zwei Drucksachen rekurrieren. Das ist einmal die Parlamentsdrucksache 8/4357. Das ist die Beantwortung auf meine Kleine Anfrage, was vielmehr eigentlich eine Nichtbeantwortung war, die ich an dieser Stelle ausdrücklich rügen möchte. Und zum anderen möchte ich rekurrieren auf das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 20.11.2024, das ist die Nummer 21/23, wo dieser Verfassungsgerichtshof ausdrücklich tenoriert hat, dass, solange keine Quellen gefährdet sind, es durchaus statthaft und der parlamentarischen Kontrolle zugänglich sein muss, dass a) die Anzahl der genutzten Accounts genannt werden kann, b) die Anzahl der damit betrauten Beamten und auch c) die Plattformen, auf denen der Verfassungsschutz – zumindest in Thüringen – tätig ist, und dass auch ein Verweis auf die Parlamentarische Kontrollkommission hier nicht statthaft ist, um die parlamentarischen Rechte der Abgeordneten auszuhebeln. Diesen Beitrag zur Fragestunde können Sie quasi als abgespeckte Nachbesserung meiner Kleinen Anfrage betrachten. Hier noch mal an Sie die Frage, ob Sie inhaltlich gewillt sind, die drei Parameter zu beantworten. Wie viele Beamte sind mit wie vielen Fake Accounts auf welchen Plattformen tätig?

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