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Prof. Dr. Robert Northoff

SPD 29.01.2025 Sitzungen 8/96

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder unseres Parlaments! Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf begehrt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eine Erweiterung der Verfassung unseres Landes. Sie möchten, dass dort die Themen Klimaschutz und Moore verankert werden. Vieles ist dazu schon gesagt worden. Ich kann mich, glaube ich, hier kompakt dazu dann noch äußern. Der Klimaschutz ist für mich – und ich glaube, für uns fast alle – zweifelsohne eine wichtige aktuelle Herausforderung, eine tatsächliche Herausforderung. Ich will jetzt gar nicht weiter betonen oder ausführen, gäbe es nicht auch in diesem Hause Stimmen, die den Klimawandel zumindest teilweise infrage stellen. Aber es ist auch klar, durch die Nutzung fossiler Energien, zuletzt das, was wir von Trump hören – „Drill, baby, drill!“ –, angefeuert, durch die Rodung von Wäldern, die Erwärmung unseres Planeten wird beschleunigt, und wenn die Erderhitzung steigt über 1,5 Prozent, dann haben wir Extremwetterlagen, verlorene Ernten, großflächige Waldbrände, schmelzende Gletscher und so weiter. Auch die Wiedervernässung der Moore ist ein wichtiger Ansatz in dem Zusammenhang, denn Moore speichern eben mehr Kohlendioxid als andere Ökosysteme. Und sie sind außerdem effektive Wasserspeicher, die helfen, Überschwemmungen und Flutkatastrophen zu verhindern. Insofern, die von Ihnen aufgerufenen Themen sind wichtig, darüber besteht kein Streit. Die sozialdemokratische Perspektive ist insofern etwas weniger dogmatisch als die grüne. Für Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind Probleme immer in ihrem Kontext zu betrachten und zu analysieren. Klimaschutz sollte nicht nur ökologisch sinnvoll, er sollte auch sozial gerecht und wirtschaftlich tragfähig sein. Klimaschutz kostet Geld, das muss sozial verträglich sein, so, wie der Transformationsprozess nach meiner Überzeugung prinzipiell richtig ist und war. Wir konnten am Beispiel des Umbaus von Heizungen von der Nutzung fossiler Brennstoffe hin zu erneuerbaren Energien beobachten, das darf nicht zu allgemeinen Ängsten führen und das braucht eine gesellschaftliche Akzeptanz. Die Menschen müssen motiviert werden und sich das auch leisten können. Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss auch wirtschaftlich tragfähig sein. Wir haben daher das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz auf den Weg gebracht und damit bundesweit Maßstäbe gesetzt. Wir planen die schrittweise Wiedervernässung der Moore. Wir wollen dabei die Interessen der Landwirtschaft betrachten. Es gibt sogar einen Antrag aus der Fraktion zur Inwertsetzung der Moore für die Flächeneigentümer. Man soll also, vielleicht auch durch die Doppelnutzung mit Photovoltaikanlagen, dort also Einkommen generieren können. Und ich glaube, Falko Beitz – ich weiß gar nicht, ob er gerade da ist – (Falko Beitz, SPD: Ja.) hat das in einer Pressemitteilung auf den Punkt gebracht: Wir brauchen Klimaschutz mit Augenmaß. Und damit gerät dann auch die Frage, ob wir den Klimaschutz in der Verfassung verankern sollten, um die es hier ja vor allem geht, in ein neues Licht. Zunächst mal, eine Verfassung regelt ja den grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, aber ja auch die grundlegenden Werte. Artikel 12 – also an prominenter Stelle – schützt den Umweltschutz oder regelt den Umweltschutz, 20a Grundgesetz schützt die natürlichen Lebensgrundlagen nach Maßgabe von Gesetz und Recht. Da taucht natürlich die Frage auf, die ist ja auch schon mehrfach diskutiert worden, ob nicht der Klimaschutz beim Schutz der Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen schon einbezogen ist. Ich interpretiere das am Anfang schon erwähnte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes so: In der Tat, seine Entscheidung vom 24. März zu 20a Grundgesetz „schließt die Notwendigkeit ein, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten“. Oder mit kürzeren Worten ausgedrückt, Klimaneutralität hat damit Verfassungsrang, bereits jetzt, und rechtzeitiger Klimaschutz ist Grundrechtsschutz. Und diese Entscheidung, meine ich, muss man auch übertragen. Die hat auch sinngemäß Bedeutung für unser Land. Und das ist auch wichtig für die Interpretation des Begriffes „Umweltschutz“, Staatsziel bei uns in der Verfassung. Einer besonderen weiteren Erwähnung in der Verfassung bedarf es deswegen wohl auch nicht. Es gibt noch zwei/drei kleine pragmatische Gründe, die sind hier auch schon aufgezeigt worden: Wer eine Verfassungsänderung in den Blick nimmt, der geht normalerweise im Vorfeld auf die übrigen Beteiligten zu, weil er weiß, dass er dafür eine verfassungsändernde Mehrheit braucht, und tritt dann nicht als Einzelkämpfer mal völlig überraschend sozusagen ins Licht. Und auch hier hätte ich mir vorher Absprachen vielleicht gewünscht. Ein zweiter Punkt. Herr Ehlers hat das ganz gut auch herausgearbeitet. In der Präambel über globale Erderwärmung zu sprechen, ist ein schwieriger Begriff in einer Landesverfassung. Sie haben das ausgeführt, das brauche ich hier nicht weiter zu betonen. Und vielleicht noch ein Letztes: Sie wissen, es gibt einen Abstimmungsprozess natürlich im Hause zu dem Landesklimaschutzgesetz. Das könnte vielleicht noch mal irgendwie in Bewegung weiter kommen. Aber ich weiß, es gibt diesen Abstimmungsbedarf, und das müssen wir, glaube ich, dann auch respektieren. Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann mich also an dieser Stelle kurzfassen und zusammenfassen: Lassen Sie uns gemeinsam an einer Umsetzung des Klimaschutzes arbeiten! Da sind wir an Ihrer Seite. Lassen Sie uns die Bürgerinnen und Bürger überzeugen und mitnehmen auf diesem Weg! Eine verfassungsbasierte Symbolpolitik brauchen wir aber jetzt nicht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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