René Domke
Ich habe keine tumultartigen Zustände beschrieben, sondern ich habe auf die Gefahr hingewiesen, dass wir mit Zielkonflikten arbeiten müssen, dass es Prioritäten gibt, die Sie festlegen wollen in der Verfassung. Und die wollen wir nicht mittragen, weil wir sagen, das können Konflikte sein, wo Sie Sachen gegeneinander abwägen müssen ... (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Bitte? (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Ja, und deswegen wollen wir es nicht in die Verfassung, Sie wollen es in die Verfassung. Es ist ja auch legitim, ist ja Ihr Ansatz, ist ja Ihr Antrag. Aber wir werden ja begründen dürfen, warum wir da ein Problem sehen – und genau das habe ich gerade getan –, weil ich meine, dass der Artikel 12 für diesen Bereich ausreichend ausgestaltet ist. Jetzt weiß ich gar nicht mehr, wo ich war. Aber im Grunde geht es ja darum, dass Deutschland bereits durch das Pariser Abkommen, Bundesklimaschutzgesetz mit klaren Zielen verpflichtet ist. Mecklenburg-Vorpommern, wir hören es immer wieder, trifft auch einzelne Maßnahmen. Darüber kann man sicherlich streiten, ob das ausreichend ist. Man kann darüber streiten, ob das schnell genug geht, man kann darüber streiten, ob es die richtigen Maßnahmen sind, aber, meine Damen und Herren, eine zusätzliche Verfassungsregelung an dieser Stelle bringt uns nicht weiter. Deswegen werden wir es ablehnen. Freiheit und Klimaschutz sind für uns keine Gegensätze. Ganz im Gegenteil, das ist, Klimaschutz ist auch Voraussetzung für langfristige Freiheit, aber, meine Damen und Herren, eine Verfassungsänderung braucht es dafür nicht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
