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René Domke

FDP 29.01.2025 Sitzungen 8/96

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage, wie wir die Klimakrise lösen, ist natürlich eine der drängendsten unserer Zeit. Und das Anliegen, Klimaschutz als Staatsziel in unsere Landesverfassung aufzunehmen, zeigt sicherlich gute Absichten. Aber die FDP-Landtagsfraktion lehnt diesen Vorschlag ab, nicht etwa, weil wir den Klimaschutz ablehnen, sondern weil dieser Ansatz, den Sie gewählt haben, ineffektiv ist und redundant und auch rein symbolisch bleibt. Ich will ein paar Argumente darlegen, die Sie vielleicht so jetzt auch noch nicht gehört haben: Natürlich befassen wir uns als Liberale auch immer mit der Erklärung der Freiheit. Und da haben wir Vordenker, die alle die Freiheit als zentralen Wert formuliert haben. Und diese Freiheit bleibt natürlich auch heute unser Maßstab, aber eben Freiheit darf auch kein Freibrief sein, auf Kosten anderer zu handeln. Und sie endet dort, wo sie andere einschränkt. Dieses Prinzip gilt eben nicht nur für unser Handeln heute, sondern eben auch für kommende Generationen. Dieser Verantwortung sind wir uns durchaus bewusst. Es ist unsere Verantwortung, der nächsten Generation Freiheit zu lassen, ebenfalls handeln zu können. Kommt Ihnen vielleicht bekannt vor, ist auch immer die Frage der Generationengerechtigkeit in der Haushaltspolitik. Das nennt im Übrigen das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimaschutzurteil eine „intertemporale Freiheitssicherung“. Doch, meine Damen und Herren, diese Freiheit sichern wir eben nicht durch symbolische Änderungen in der Verfassung, sondern durch kluge, zukunftsorientierte Maßnahmen. Klimaschutz – und das klang hier schon durch – ist ja schon Teil der Verfassung. Meine Damen und Herren, in der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern haben wir im Artikel 12 den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen des jetzigen und künftigen Lebens längst enthalten. Und renommierte Juristen wie Sauthoff und so weiter bestätigen, dass Klima doch selbstverständlich Teil dieses Schutzes auch ist. Also warum brauchen wir jetzt eine Doppelung? Ich komme auch gleich drauf zu sprechen, warum das kompliziert werden kann. Es hat keinen Mehrwert, es schafft Rechtsunsicherheit. Unsere Verfassung ist doch kein Werkzeug für Einzelthemen und für eine Symbolpolitik. Das müssen Sie doch auch einsehen! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Die Aufnahme eines gesonderten Staatsziels Klimaschutz birgt doch auch erhebliche Risiken. Sie haben Priorisierungskonflikte, wenn Klimaschutzmaßnahmen immer Vorrang dann haben müssen vor anderen Umweltschutzzielen oder Umweltzielen – Erhalt Biodiversität, Bodenschutz und so weiter, Gewässerschutz. Wenn wir jetzt jedes Mal abwägen müssten, was hat Vorrang, na, ich weiß nicht, ob das in Ihrem Sinne wäre. Rechtsunsicherheit, auch wenn wir Klima- und Umweltschutz voneinander abzugrenzen versuchen, dann haben wir neue juristische Konflikte eigentlich, die auch politische Entscheidungen lähmen würden: Zunahme von Klagen – Bürgerinnen und Bürger könnten jede Maßnahme, die sie als klimaschädlich empfinden, vor Gericht anfechten. Ich möchte nicht wissen, wie die Gerichte damit überlastet werden würden, wenn sie auch immer noch mit Verfassungsrang an der Stelle arbeiten müssten in diesen Abwägungen, was hat jetzt Vorrang, wenn zum Beispiel bestimmte Dinge verschiedene Auswirkungen haben. Also, meine Damen und Herren, Klimaschutz braucht klare Maßnahmen, dazu bekennen wir uns auch. Es gibt eine Verantwortung auch für die Freiheit der nachfolgenden Generationen, und das ist auch der Schutz der Lebensräume. Und Klimaschutz unterscheidet sich aber eben auch von den klassischen Umweltschutzaufgaben durch seinen globalen Charakter.

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