landtag-mv.de ↗

Jacqueline Bernhardt

29.01.2025 Sitzungen 8/96

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf in Erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichtes Hamburg einbringen. Das vorliegende Zustimmungsgesetz ist gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Ratifikation und Transformation des Staatsvertrages in Landesrecht notwendig. Der Staatsvertrag, der von allen Partnerländern unterzeichnet worden ist, zielt darauf ab, dass sich Mecklenburg-Vorpommern an einem gemeinsamen Zollsenat beim Finanzgericht in Hamburg beteiligt. Bereits im Jahre 1981 haben die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein durch einen Staatsvertrag einen gemeinsamen Senat des Finanzgerichts Hamburg errichtet. Dieser Senat ist insbesondere für Rechtsstreitigkeiten aus den Bereichen des Zoll-, des Marktordnungsrechts sowie des Verbrauchsteuerrechts zuständig. Diese Streitigkeiten sind geprägt von einer hohen Komplexität, weil hier EU-Recht, eine Vielzahl von Verordnungen und Richtlinien maßgeblich sind, die zudem häufig kurzlebig sind. Gleichzeitig sind die betreffenden Rechtsstreitigkeiten für die Wirtschaftsbeteiligten, aber auch für die Zollverwaltung in der Regel von ganz erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben daher den gemeinsamen Zollsenat errichtet, um die betreffenden Streitigkeiten zu konzentrieren und über das größere Fallvolumen im Sinne der Verfahrensbeteiligten einen hohen Grad an Spezialisierung herbeizuführen, also für alle schnelle und qualitativ hochwertige Urteile in den betreffenden Sachen herzustellen. Demgegenüber ist beim Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern wegen der geringen Eingangszahl – wir sprechen hier von sieben bis elf Eingängen pro Jahr – eine Spezialisierung aufgrund der Fallzahlen nicht möglich. Das hat zur Folge, dass sich das hiesige Finanzgericht jedes Mal völlig neu in diese oft umfangreiche und schwierige Materie einarbeiten muss. Sehr geehrte Damen und Herren, durch die Beteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern an einem gemeinsamen Zollsenat beim Finanzgericht Hamburg können die mit der Spezialisierung verbundenen Vorteile genutzt werden. So können die Ressourcen des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern effizienter eingesetzt werden, da der stark erhöhte Arbeitsaufwand bei den wenig genannten Streitigkeiten wegfällt. Dadurch wiederum können die frei werdenden Kapazitäten für die übrigen Verfahren genutzt werden. Zum anderen können die genannten Streitigkeiten durch den gemeinsamen Zollsenat schneller entschieden werden, da dieser Senat durch die Spezialisierung über besondere Kompetenzen verfügt. Das ist im Sinne für die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten sowie für die Zollverwaltung wegen der hohen, häufig großen wirtschaftlichen Bedeutung der Verfahren wichtig. Ich bitte Sie daher um Überweisung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Jacqueline Bernhardt Protokoll ↗