René Domke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Verfassungsänderung ist weit mehr als nur eine Änderung der Verfassung. Wir können gar nicht deutlich genug betonen, wie wichtig der Schutz und die Förderung jüdischen Lebens immer waren und noch heute sind. Diese Verfassungsänderung ist Verantwortung, sie ist Verpflichtung, sie ist Haltung, sie ist Chance, sie ist Auftrag und sie ist Hoffnung zugleich, in einer Zeit, in der antisemitische Tendenzen wieder an der Oberfläche durchschimmern. Jüdisches Leben hatte in Mecklenburg-Vorpommern eine lange Tradition, fand inmitten der Gesellschaft statt. Zwischen 1845 und 1945 gab es 45 jüdische Gemeinden mit rund 7.000 Mitgliedern, mindestens 42 Synagogen. Jüdische Kultur prägte die Gesellschaft unserer Großeltern noch maßgeblich mit. Doch dieser kulturelle und gesellschaftliche Reichtum wurde während der Zeit des Nationalsozialismus nahezu vollständig ausgelöscht, systematisch und brutal, und das Erschreckende, ohne nennenswerten Protest, ohne nennenswertes Bedauern der Gemeinde, der Stadtgesellschaft. Was uns erschüttert, ist nicht nur das Handeln der Täter, sondern auch das Schweigen der vielen. Nicht nur die Nationalsozialisten trugen dazu bei, sondern auch diejenigen, die wegsahen, die stillschweigend zuließen, dass Nachbarn und Freunde diffamiert, enteignet, entmenschlicht, deportiert und ermordet wurden. Diese Verfassungsänderung ist daher mehr als ein formuliertes rechtliches Staatsziel. Sie ist ein Versprechen: Nie wieder! Nie wieder dürfen wir als Gesellschaft zulassen, dass Hass und Ausgrenzung in unserer Gesellschaft Platz finden! Aber wir wissen, eine Verfassungsänderung allein reicht natürlich nicht aus. Sie muss mit Leben gefüllt werden. Diesen Punkt werden wir in der Debatte über den Landesaktionsplan gegen Antisemitismus vertiefen, denn das Staatsziel verlangt natürlich konkrete Maßnahmen. Schulen, Hochschulen, Polizei, Justiz – das ist alles angesprochen worden –, Vereinsleben und Kultur, aber eben auch wir alle im Privaten, wir müssen deutlich stärker für Antisemitismus sensibilisiert werden und ihm in jeder Form entgegentreten. Erinnerungsarbeit muss verstärkt werden. Jüdisches Leben muss aktiv geschützt und gefördert werden. Der 27. Januar markierte den 80. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz, wirklich eines der erdrückendsten Symbole des Holocausts. Dieses Gedenken mahnt uns, dass Antisemitismus aber nicht nur Vergangenheit ist. Es ist eine reale Bedrohung, die wieder an Boden gewinnt, in lauten und gewalttätigen Formen, aber eben leider auch in leisen und subtilen. Dieses Gedenken ist zugleich eine Verpflichtung, sich entschieden gegen jede Form von Antisemitismus zu stellen, in der Vergangenheit, in der Gegenwart und in der Zukunft. Es ist alarmierend, dass antisemitische Äußerungen und Haltungen leider wieder salonfähig werden, zunehmend Eingang in die Gesellschaft finden. Diese Entwicklung dürfen wir weder in Mecklenburg-Vorpommern noch sonst wo hinnehmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es liegt in unserer Verantwortung, jüdisches Leben zu schützen, es sichtbar zu machen. Und das, meine Damen und Herren, umfasst auch die Feststellung, dass jüdisches Leben und jüdische Kultur mehr ist als eine Geschichte von Verfolgung, Vernichtung von Holocaust und Jahrhunderten des Hasses. Es ist eben auch die Geschichte von Leben, von Freude, von Lebensgefühl, von Familien, von Freundschaft. Und es ist an uns, auch diese Geschichte zu erzählen, gemeinsam mit unseren jüdischen Freunden und Mitbürgern. Lassen Sie uns mit dieser Verfassungsänderung ein starkes Zeichen setzen für die Vergangenheit, für die Gegenwart und für die Zukunft! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
