Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die Landesverfassung ändert man nicht bloß so nebenbei. Das geschieht auch nicht aus tagespolitischen Anlässen. Natürlich wollen wir es nicht hinnehmen, dass sich die Anzahl der antisemitischen Straftaten hier bei uns im Land verdoppelt hat, aber eine Verfassungsänderung braucht eben auch einen Moment des Innehaltens. Und das fällt gerade diese Woche zusammen mit einem Tag, der an das schlimmste Verbrechen der Menschheit erinnert. Am Montag war der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Vor genau 80 Jahren wurde das Konzentrationslager Auschwitz befreit. Wenn wir an diesem Tag innehalten, dann erinnern wir zuerst an die Millionen Ermordeten, aber wir denken auch daran, welche Folgen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft für die Überlebenden hatte. Und es ist klar, daraus erwächst Verantwortung, daraus erwächst eine Aufgabe für uns. Es sind Geschichte und Gegenwart, die uns zu der Überzeugung bringen, für unser Zusammenleben in Mecklenburg-Vorpommern, für unser Selbstverständnis als Staat und als Gesellschaft ist es wichtig klarzustellen, jüdisches Leben und jüdische Kultur sind ein integraler Bestandteil davon. Es ist unser aller Aufgabe, sie zu schützen und zu fördern. Daran haben wir keinen Zweifel, und darum schreiben wir das in unsere Landesverfassung. Der Schutz und die Förderung jüdischen Lebens lassen sich nicht allein mit einer Verfassungsänderung erreichen. Es braucht viel mehr und es geschieht auch mehr. Das zeigt nicht nur der Aktionsplan gegen Antisemitismus, der uns vorliegt. Der Beauftragte für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus in Mecklenburg-Vorpommern, Nikolaus Voss, hat im Rechtsausschuss eindrucksvoll beschrieben, wie vielfältig sich die Menschen in unserem Land für jüdische Kultur engagieren, wie sie sich für jüdisches Leben einsetzen. Und Herr Voss hat treffend das Argument entkräftet, eine Verfassungsänderung sei nur Symbolpolitik, indem er sagte, Staatszielbestimmungen entfalten ihre Wirkung langfristig und beeinflussen auch Gesetzgebung und Rechtsprechung. Und ich möchte auf einen weiteren Einwand eingehen, der gegen die Verfassungsänderung angeführt wurde. Es ist der Vergleich mit anderen Gruppen. Wir können gerne darüber reden, in welcher Lage Sinti und Roma in unserem Land sind und inwiefern daraus ein besonderer Schutzauftrag folgen sollte. Aber ich widerspreche dem Argument, wir dürften in unserer Landesverfassung nicht einzelne Teile der Bevölkerung besonders in den Blick nehmen. Unsere Landesverfassung verweist auf den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Und seit 1949 steht in Artikel 3 des Grundgesetzes nicht nur: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, sondern es werden bestimmte Formen der Diskriminierung explizit verboten, wegen des Geschlechts, der Abstammung und so weiter. Wir erkennen an, nicht alle Menschen sind in der gleichen Lage, manche brauchen besonderen Schutz. Das nehmen wir ernst und das hat Folgen. Und das gilt auch für die Jüdinnen und Juden hier bei uns im Land. Man könnte auch fragen, warum jüdisches Leben und jüdische Kultur nicht schon früher einen verfassungsrechtlichen Status hatten. Das hat sicher viele Gründe, und es gibt verschiedene Formulierungen, wie eine Verfassung das ausdrücken kann. Das zeigen Bremen und Hamburg, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Ich bin jedenfalls den Kolleg/-innen aus den demokratischen Fraktionen dankbar, dass wir uns auf eine Formulierung einigen konnten, die sich in die Verfassungsentwicklung unseres Landes einfügt. Ich habe meine Rede mit einem Blick auf Geschichte und Gegenwart begonnen, doch die Verfassungsänderung richtet sich an die Zukunft. Wir legen eine Grundlage dafür, dass jüdische Kultur in Mecklenburg-Vorpommern lebendig bleibt. Wir blicken nach vorne, wenn wir den Jüdinnen und Juden in unserem Land sagen, wir sind an eurer Seite. Wir machen deutlich, antisemitische Angriffe richten sich gegen unsere Grundwerte und damit gegen uns alle. Deswegen stellen wir uns auch gemeinsam dagegen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf selbstverständlich zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
