Sebastian Ehlers
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Landesverfassung ist die Grundlage für unsere Demokratie und Freiheit hier in Mecklenburg-Vorpommern. Der lange Gestaltungsprozess, den wir im vergangenen Jahr, glaube ich, in vielfacher Form gewürdigt haben, gipfelte 1994 in einem beeindruckenden Votum der Bürgerinnen und Bürger für unsere Verfassung mit mehr als 60 Prozent in der entsprechenden Volksabstimmung. Und dieser hohe Zuspruch für die Verfassung verpflichtet den Landtag aus meiner Sicht auch, nur Änderungen vorzunehmen, die absolut notwendig sind. Und dass das der Landtag tut und das auch mit Zweidrittelmehrheit tun muss, das lässt sich schon allein daran ablesen, dass wir heute die sechste Änderung Ihnen hier vorlegen. Es ist daher keine Selbstverständlichkeit, dass heute in einem breiten Konsens ein Gesetzentwurf verabschiedet wird, der insbesondere erreichen will, den Schutz und die Förderung des jüdischen Lebens und der jüdischen Kultur als Staatsziel in die Landesverfassung aufzunehmen. Die Verankerung des Schutzes jüdischen Lebens in unserer Landesverfassung ist ein wichtiges Signal. Mecklenburg-Vorpommern steht kompromisslos für Freiheit, Demokratie und Menschenwürde, auch gegen Antisemiten, die diesen Werten den Kampf angesagt haben. Und deswegen hat meine Fraktion seinerzeit, im Jahre 2019, die Berufung eines Antisemitismusbeauftragten initiiert. Ich durfte damals für die Fraktion hier gemeinschaftlich den Antrag einbringen, und ich glaube, das war damals gut und richtig und hat sich auch bewährt. Und deswegen unterstützen wir heute auch aus tiefstem Herzen und voller Überzeugung diese Verfassungsänderung. Und ich möchte Ihnen dafür zwei Gründe anführen: Erstens, unsere Geschichte. Am Montag dieser Woche jährte sich die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz zum 80. Mal. Auschwitz steht für die Gräueltaten der Nationalsozialisten und für die Verbrechen des Holocaust. Und auch mich bewegt mein Besuch dieser Hölle auf Erden vor vielen Jahren noch bis heute. Daran zu erinnern, bleibt die Aufgabe unseres Landes. Dabei kann Erinnerung nur ein Versuch sein, das Ausmaß der Unmenschlichkeit begreiflich zu machen. Deutlich wird dieses Ausmaß durch eine Einordnung: Würden wir für jeden im Holocaust ermordeten jüdischen Menschen eine Schweigeminute abhalten, würden wir die nächsten elfeinhalb Jahre mit Schweigen verbringen. Die Präambel unserer Landesverfassung weist darauf hin, dass sich die Bürger Mecklenburg-Vorpommerns die Landesverfassung im Bewusstsein der Verantwortung aus der deutschen Geschichte gegeben haben. Verantwortung bedeutet nicht, wegen unserer Geschichte in Scham oder gar in Hass auf unser Land zu verfallen, unsere Verantwortung ist vielmehr, mit allen Mitteln dafür einzutreten, dass derartiges Grauen niemals wieder geschieht, weder bei uns in Deutschland noch irgendwo sonst auf der Welt, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, FDP und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das führt mich zum zweiten Grund, weshalb wir die Verfassungsänderung unterstützen, die Gegenwart. Am 7. Oktober 2023 fielen Tausende selbsternannte Gotteskrieger der Hamas in Israel ein, sie töteten mehr als 1.000 Menschen, entführten 250 Geiseln. Und wie wir wissen, befinden sich auch jetzt noch israelische Menschen dort in Geiselhaft. Die Menschen, die die Hamas-Truppen 2023 in Israel ermordeten, starben aus dem gleichen Grund wie die Menschen, die die Nazis in Deutschland und in den besetzten Gebieten ermordeten – sie waren Juden. Zur Wahrheit gehört, dass eine Änderung unserer Landesverfassung Gräueltaten in anderen Ländern niemals verhindern kann, das ist natürlich klar, aber unser Einfluss auf das, was bei uns geschieht, ist groß genug, um dem Aufruf „Nie wieder ist jetzt!“ endlich entschieden Nachdruck zu verleihen. Dass es notwendig ist, eine deutlichere Sprache zu sprechen, haben wir an den Reaktionen auf den 7. Oktober hier in Deutschland gesehen. Die Solidaritätsbekundungen mit Israel im öffentlichen Raum waren leider sehr überschaubar, auch hier in Mecklenburg-Vorpommern. Was allerdings nicht zu übersehen ist, ist der Zulauf, den die radikal-islamistische Szene seit dem 7. Oktober 2023 erhalten hat. So wurden die Hamas-Mörder am Tag des Angriffs auf Israel durch Islamisten in Berlin auf offener Straße gefeiert, statt Anteilnahme für Terroropfer gab es Süßigkeiten für kleine Kinder. (Daniel Peters, CDU: So ist es.) Wir müssen auch erleben, dass es in Deutschland mittlerweile zu islamistischen Großdemonstrationen kommt, auf denen neben der Vernichtung Israels auch die Einführung des Kalifats gefordert wird. (Horst Förster, AfD: Warum wird das nicht aufgenommen?) Das Bundesamt für Verfassungsschutz schätzt die Gefährdungslage im Zusammenhang mit dem Jahrestag (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) des Angriffs auf Israel so ein, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Zitat: „Bei einer weiteren Lageverschärfung ist eine Zunahme an Straftaten, möglicherweise auch gegen jüdische/israelische Einrichtungen, durch Einzelpersonen vor allem aus dem extremistischen palästinensischen Spektrum zu erwarten.“ Der Schutz jüdischen Lebens ist deshalb kein Symbol, sondern eine Notwendigkeit, gerade in einer Zeit, in der eine neue Generation von Antisemiten ihren Hass ungefiltert in die Gesellschaft trägt. Dieser Entwicklung, meine Damen und Herren, muss mit aller Härte begegnet werden. Und dazu gehört für uns als Fraktion auch – natürlich – das Existenzrecht Israels, und wer dieses Existenzrecht Israels infrage stellt, der stellt sich außerhalb unserer Gesellschaft und wird auch niemals ein Teil unserer Gesellschaft werden können, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Jeannine Rösler, DIE LINKE) Insofern ist es wichtig, dass wir uns mit dieser Verfassungsänderung auf einen gemeinsamen, wichtigen und auch deutlichen Schritt einigen können. Wir sagen mit dieser Verfassungsänderung deutlich, dass jüdisches Leben und jüdische Kultur einen festen Platz in unserer Gesellschaft haben, und wir sorgen dafür, dass die Worte „Nie wieder ist jetzt!“ etwas bewirken. Und das ist und bleibt eine große Verantwortung. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bemerkung sei mir abschließend noch gestattet: Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit müssen dann auch zusammenpassen. Und deswegen, sehr geehrter Herr Innenminister, erwarte ich dann auch, dass nicht einfach die Kommunen beim Thema Einbürgerung und „Bekenntnis zum Schutz des jüdischen Lebens“ dann die Antwort aus Ihrem Hause bekommen, da gibt es gute Beispiele mit ChatGPT und da sollen die sich mal bitte alleine darum kümmern. Da, meine sehr verehrten Damen und Herren, erwarte ich dann auch von der Landesregierung, dass Sie hier bei diesem sehr wichtigen und sehr sensiblen Thema – und Sie wissen, dass wir diese Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts sehr, sehr kritisch gesehen haben und immer noch sehen –, aber dass man zumindest den Versuch unternimmt, zu unterbinden, dass wir hier reihenweise Antisemiten und Menschen, die das Existenzrecht Israels ablehnen, bei uns einbürgern. Da, meine Damen und Herren, sehe ich auch die Verantwortung der Landesregierung. (Daniel Peters, CDU: Jawoll!) Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP)
