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Horst Förster

AfD 29.01.2025 Sitzungen 8/96

Ja, vielen Dank! Frau Ministerpräsidentin, bis zu Beginn Ihrer Rede war ich davon ausgegangen, dass wir alle in diesem Hause geeint sind, in dem, was von diesen fürchterlichen Verbrechen zu halten ist, und – das Wort übernehme ich seit jeher – dass wir jenseits aller Schuld in der historischen Verantwortung stehen. Davon bin ich ausgegangen. Ich bin entsetzt über Ihre unsäglichen boshaften Unterstellungen mir persönlich gegenüber und meiner Fraktion gegenüber. Damit – das ist mein Vorwurf – instrumentalisieren Sie dieses Unrecht, dieses fürchterliche Unrecht aus irgendwelchen parteipolitischen Gründen oder sonst was, (Julian Barlen, SPD: Wie bitte?!) dass Sie uns das andichten. Ich glaube, in dieser ganzen Legislaturperiode habe ich mit keinem Wort und meine Fraktion den Anlass gegeben, uns so etwas anzudichten. Und im Übrigen kann man natürlich verschiedener Meinung sein, wie man mit der Verfassung umgeht. Ich habe versucht darzulegen, dass hier keine Lücke bestand. Ich habe auch nicht Herrn Prachtl irgendwie vereinnahmt. Ich kenne Herrn Prachtl sehr gut, habe mit ihm viele Gespräche geführt, und ich gehe davon aus, dass er – zumindest für diese Erwägungen verfassungsrechtlicher Art – sehr offen gewesen wäre. Es bestand keine Lücke. Der alte 18a und schon die Präambel ächtet ganz eindeutig extremistisches Gedankengut. Und natürlich bestand ein zeitlicher Anlass. Der Vorschlag kam von einer Bischöfin im Zusammenhang – alles nachvollziehbar – dieser fürchterlichen Hamas-Überfälle. Das war der akute Anlass. Und es bestand vorher, nochmals, keine Lücke in der Verfassung. In der Verurteilung nationalsozialistischen Gangs sind wir hier in diesem Hause alle je einig gewesen. (Enrico Schult, AfD: Ja, richtig!) Der Anlass war dieser Hamas-Überfall, und der Anlass kam von außen, von dieser Bischöfin, was ja auch legitim ist. Insofern ist es schon eine Änderung, die aufgrund – ich will nicht sagen, des Zeitgeistes, das hört sich vielleicht zu oberflächlich an –, aufgrund der aktuellen Ereignisse Anlass gegeben hat für diese Verfassungsänderung, für die rechtlich und inhaltlich, auch vom Ansatz her, überhaupt keine Notwendigkeit bestand. Aber darauf gehen Sie ja gar nicht ein. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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