Horst Förster
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zur wenig objektiven Einbringung des Vorsitzenden des Rechtsausschusses schließe ich mich dem an, dass ich dazu nichts sage. Der vorliegende Antrag zeugt von einem profunden Unverständnis des Wesens einer Verfassung, denn eine Verfassung ist zwar nicht in Stein gemeißelt, aber sie ist auf Dauer angelegt, gewissermaßen von vornherein ein nachhaltiges Produkt. Die Antragsteller gehen jedoch mit der Verfassung so um, als ob sie nach den Launen des Zeitgeistes umgeschrieben werden könnte. Kürzlich wurde hier im Hohen Hause der ehemalige Landtagspräsident Prachtl als einer der Väter der Landesverfassung zu Recht gerühmt. Mit Blick auf die später eingefügten Artikel 17a und 18a muss man sich jedoch fragen, ob die Verfassung in ihrer Ursprungsfassung lückenhaft war. Haben Prachtl und seine Mitstreiter Wichtiges übersehen oder handelt es sich um ganz neue Problemfelder? Natürlich nicht! Denn die Grundgedanken der beiden späteren Artikel sind bereits in der Präambel in vortrefflicher Sprache verankert. Dort heißt es: „… erfüllt von dem Willen, … dem inneren und äußeren Frieden zu dienen“ und weiter „die Schwachen zu schützen“. Bedurfte es da des Nachtrags von Artikel 17a, der den Schutz von alten Menschen und Menschen mit Behinderung hinzufügt? Natürlich nicht! Denn der Schutz der Schwachen umfasst alle, die des Schutzes bedürfen. Vor allem umfasst er auch die Kinder, die in der Neufassung schmerzhaft fehlen. Das war der erste Sündenfall von im Zeitgeist verfangenen Politikern. Der zweite erfolgte mit der Einfügung des Artikels 18a, wo doch tatsächlich die Verpflichtung des Staates, „dem inneren und äußeren Frieden zu dienen“, wortgleich wiederholt wird. Derselbe vom Unverständnis des Wesens einer Verfassung getragene Ungeist führt jetzt die Feder bei der weiteren Ergänzung des Artikels 18a. Obwohl dort rassistisches und anderes extremistisches Gedankengut ausdrücklich genannt werden, sollen jetzt nationalsozialistisches und antisemitisches Gedankengut hinzugefügt werden, als ob dieses nicht bereits vom extremistischen Gedankengut erfasst worden wäre. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Damit wird ein Katalog geächteten Gedankenguts aufgemacht, der bereits jetzt, je nach der politischen Großwetterlage, nach einer weiteren Ergänzung ruft. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Der Artikel 17a wurde 2006, der Artikel 18a 2007 eingefügt, dessen weitere Ergänzung erfolgt jetzt im Jahr 2025. Nach der bisherigen Logik werden weitere folgen. Damit wird eine Verfassung entwertet. Und wenn schon ein solcher Katalog aufgemacht wird, warum fügen Sie das gegen die unter dem Nationalsozialismus ebenso verfolgten Sinti und Roma gerichtete antiziganistische Gedankengut nicht hinzu? Das sollten die Antragsteller noch erklären. Und was veranlasst die Antragsteller, das uns alle, aber vor allem die Juden, das in einem bisher nicht geahnten Ausmaß bedrohende islamistische Gedankengut nicht in den Katalog geächteter Gesinnung aufzunehmen? Auch hier ist eine Erklärung fällig. Allerdings täte es der Verfassung gut, nicht nur die beantragte Verschlimmbesserung aufzuheben oder aufzugeben, sondern den 18a ganz zu streichen und damit die Ursprungsfassung wiederherzustellen, denn eine gute Verfassung gibt vor, wie das Rechtsfundament des Landes positiv aussehen soll, und braucht keinen Katalog unerwünschten beziehungsweise geächteten Gedankenguts. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Zudem gehören Gesinnungsverbote, ganz gleich, in welche Richtung sie gehen, grundsätzlich nicht in eine freiheitliche Verfassung. Ebenso problematisch ist der beantragte neue Absatz 3, mit dem als neues Staatsziel der Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur genannt werden. Natürlich ist es die Aufgabe des Staates, jüdisches sowie das Leben aller Bürger zu schützen. Das ist vollkommen selbstverständlich. Die Aufgabe des Staates, menschliches Leben zu schützen, gilt für alle ihm anvertrauten Menschen. Hier kann und darf es keine Hierarchien geben, erst recht nicht, innerhalb der deutschen Staatsbürger. Mit der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands lässt sich vieles, aber nicht eine Priorisierung beim Lebensschutz begründen. Was wollen Sie eigentlich mit dieser Verfassungsänderung erreichen? Was haben all die vielen Bekenntnisse und Resolutionen gebracht? Sie entlarven sich als bloße Lippenbekenntnisse, die für die Sicherheit jüdischen Lebens und die Bekämpfung von Extremismus keinerlei reale Bedeutung haben. Sie lenken von den wirklichen Problemen ab. Wir holen Millionen der schlimmsten Feinde Israels, die mit dem Hass gegen Israel und die Juden auf die Welt kommen, in unser Land und wundern uns, dass das alltägliche Leben für unsere jüdischen Mitbürger in bestimmten Regionen immer bedrohlicher wird. Dagegen unternehmen Sie nichts. Im Gegenteil, hier haben Sie jahrelang weggesehen, weil es nicht in Ihre politische Agenda passt. Dafür versuchen Sie mit einer unsinnigen Klausel im Staatsbürgerrecht, der antisemitischen Einstellung von Migranten bei der Einbürgerung auf die Spur zu kommen. Die Anforderung einer Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse wurde in Paragraf 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes gestrichen. Darauf wird also kein Wert mehr gelegt. Dafür wird jetzt ein Bekenntnis zur besonderen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, verlangt. Die Antragsteller sollen sich also zu etwas bekennen, mit dem sie herkunftsbezogen überhaupt nichts zu tun haben. Und was ist ein solch erpresstes Bekenntnis bei denen wert, die zu 99 Prozent eine antiisraelische und nicht gerade judenfreundliche Einstellung haben? Hier muss doch jedem klar sein, dass nichts als Lippenbekenntnisse zu erwarten sind. Und jetzt soll zur Überprüfung auch noch die KI eingesetzt werden. Das Ganze ist eine unerträgliche Vermischung und Gewichtung von Dingen, die nichts miteinander zu tun haben, und letztlich eine pure Heuchelei. Wir lehnen die Gesetzesänderung ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
