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Michael Noetzel

Die Linke 29.01.2025 Sitzungen 8/96

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt auf Drucksache 8/4534 die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor. Eine Verfassungsänderung ist stets etwas Besonderes, nicht nur, weil hierfür Mehrheiten und Kompromisse notwendig sind, die über die Grenzen einer Regierungskoalition hinausgehen. Insofern danke ich allen, die diesen Weg konstruktiv begleitet haben und dies ermöglichen. Ich danke den Mitgliedern des Rechtsausschusses auch dafür, dass wir die Verfassungsänderung in dieser Sitzungswoche zur abschließenden Beratung in den Landtag einbringen konnten, nur wenige Tage, nachdem sich die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz zum 80. Mal jährte. Aber auch wenn wir die Verfassungsänderung voraussichtlich in dieser symbolträchtigen Woche beschließen werden, ist diese nicht bloßes Papier. Sie ist auch keine Reaktion auf tagesaktuelle Ereignisse oder auf kriegerische Auseinandersetzungen in Nahost. Sie ist eine Weiterentwicklung angesichts eines beunruhigenden Dauerzustands. Antisemitische Äußerungen und Bestrebungen, insbesondere unterhalb der Strafbarkeitsschwelle, waren nach der Befreiung von Auschwitz nie weg. Unsere Landesverfassung soll hierauf künftig eine deutliche Antwort finden. Das gilt – gestatten Sie mir diese persönliche Anmerkung – umso mehr, wenn von extremen Rechten Ausweisung von Millionen von Menschen aus Deutschland diskutiert wird oder über die Aberkennung staatsbürgerliche Rechte, so, wie es zum Beispiel die Elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz 1941 für jüdische Deportierte vorsah. Der Schutz jüdischen Lebens und die Förderung der jüdischen Kultur wird auch aus dieser historischen Verantwortung heraus nunmehr zum Staatsziel. Meine Damen und Herren, die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird in Artikel 18a ergänzt. Dieser 18a war seinerzeit das Ergebnis einer Volksinitiative. Er wird nun ergänzt um das Zurückdrängen nationalsozialistischer und antisemitischer Bestrebungen. In diesen Zeiten, in denen nichts mehr selbstverständlich ist, eine notwendige Ergänzung und Klarstellung. Verbunden damit wird die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und die Verantwortung jedes Einzelnen, den verfassungswidrigen Handlungen entschieden entgegenzutreten. Und das Staatsziel, das ich gerade ausgesprochen hatte, gehört dazu. Im Rechtsausschuss hatten wir eine Beratung mit dem Beauftragten für das jüdische Leben und gegen Antisemitismus in Mecklenburg-Vorpommern, Herrn Staatssekretär a. D. Nikolaus Voss. Hervorgehoben wurden dabei der Wert der Verfassungsänderung und die weitreichende und gesamtgesellschaftliche Bedeutung. Auch Gesetzgebung und Rechtsprechung könnten dadurch beeinflusst werden. Kritik gab es vonseiten der AfD dahin gehend, dass zukünftig die Verfassung an aktuelle Problematiken und Ereignisse angepasst werden müsse. Ferner könne es beim Schutz des menschlichen Lebens keine Hierarchie geben. Einen Kommentar dazu erspare ich mir. (Heiterkeit bei Horst Förster, AfD – Zurufe von Thore Stein, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU – Thore Stein, AfD: Sie können doch auch neutral berichten als Ausschussvorsitzender.) Vonseiten der Fraktion der FDP wurde auf die sprachliche Gestaltung hingewiesen, da die Verfassung für längere Zeit gelte. Durch die einbringenden Fraktionen wurde die historische Verantwortung für das jüdische Leben und die jüdische Kultur betont. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Sie sollten als eigenständiger Bestandteil der Gesellschaft gefördert und nicht nur im Kontext der Antisemitismusbekämpfung betrachtet werden, es gehe auch um den Handlungsauftrag, der damit verbunden sei. Nationalsozialistisches und antisemitisches Gedankengut müsse ebenfalls als verfassungswidrig gekennzeichnet werden. Es gehe um die Stärkung der Werte eines weltoffenen und toleranten Bundeslandes sowie um ein friedliches Zusammenleben aller Bevölkerungsgruppen. Im Ergebnis empfiehlt der Rechtsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Gegenstimme seitens der Fraktion der AfD die Annahme des Gesetzentwurfes in der unveränderten Fassung. Dieser Empfehlung schließe ich mich gerne an. Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle ganz ausdrücklich dem Beauftragten Herrn Nikolaus Voss danken, der uns mit seinen Fachbeiträgen unterstützt hat. Und ich möchte mich bei allen Abgeordneten im Rechtsausschuss für die aktive Unterstützung bedanken. Am Montag, den 27. Januar, hat sich die Befreiung des größten deutschen Konzentrationslagers und Vernichtungslagers Auschwitz bereits zum 80. Mal gejährt. Lassen Sie uns mit dieser Verfassungsänderung ein Gedenken eigener Art setzen. Meine Damen und Herren, auch vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Michael Noetzel Protokoll ↗