Martina Tegtmeier
Das kommt ja auf die Spitzabrechnung an. Und wenn diese 200 und, was Sie da gesagt haben, die da schon aufgetreten sind: Deckt sich das mit 31 Prozent? Das ist ja hier die Frage, weil festgelegt sind laut Gesetz diese 31 Prozent, und dann kann man sich die Differenz ja leicht ausrechnen. (Der Abgeordnete Torsten Renz spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) So, also noch mal: Ziel des Gesetzes ist und bleibt die gerechtere Verteilung der Kosten auf der kommunalen Ebene. Die gewünschte Vereinfachung der Abrechnung durch die Pauschalen hat sich eben nicht bewährt. Aber das Entscheidende ist ja, dass die Bestandteile des Gesetzes mit der kommunalen Ebene verhandelt und geeint sind. Und darüber hinausgehende Verbesserungen am KiföG, deren Notwendigkeit bei der Befassung mit dem Entwurf zutage traten und auch bei der Anhörung angesprochen wurden, wurden diesem Gesetz in einer Entschließung angefügt, die Auswirkungen auf die nächste Novelle, die noch in diesem Jahr aufgesetzt werden soll, haben wird. Und das wurde auch schon gesagt, damit soll zum Beispiel auch erreicht werden, dass die Kosten der Kinderbetreuung in unserem Land nicht aus dem Ruder laufen und auch zukünftig eine gute, qualitativ hochwertige Betreuung aller Kinder in Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet wird. Außerdem – das wurde auch schon natürlich mehrfach gesagt – soll das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Es war ja von einigen gewünscht, dass das noch mal ein Jahr verschoben wird. Im Bildungsausschuss ist diese Änderung beschlossen und zur Annahme empfohlen worden. Wir, die Koalitionsfraktionen, hatten uns eine schnellere Verabschiedung des Gesetzes gewünscht, das hatte ich schon gesagt. Sie waren dagegen. Also bitte ich heute, der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses folgend noch einmal um eine Unterstützung für dieses Gesetz zum Wohle unserer Kinder und zur finanziellen Stabilität unserer Gemeinden. Den heute von der CDU vorgelegten Antrag lehnen wir allerdings ab. (Torsten Renz, CDU: Begründung?!) Da haben Sie auch immer noch nichts zu gesagt. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und mich wundert das auch so ein bisschen, weil nach der Debatte zum Nachtragshaushalt ist es schon wirklich verwunderlich, dass Sie hier mal eben 20 Millionen Euro – und das wurde ja im Bildungsausschuss auch schon gesagt – Mehrausgaben beantragen, ohne da den geringsten Deckungsvorschlag zu machen. Also, ich bitte noch einmal um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf in der Fassung des Bildungsausschusses und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
