Beate Schlupp
Damit ist also auch der Tagesordnungspunkt 43 erledigt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 44 : Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gemäß Paragraf 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages – Gemeindeöffnungsklausel gemäß Paragraf 245e Absatz 1 und 5 des Baugesetzbuches, Drucksache 8/4218. Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gemäß § 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages Gemeindeöffnungsklausel gemäß § 245e Absatz 1 und 5 des Baugesetzbuches – Drucksache 8/4218 – Die Kleine Anfrage ist der Landesregierung am 14. Oktober 2024 zugeleitet worden. Die Antwort auf die Kleine Anfrage ist am 20. November 2024 beim Parlamentssekretariat eingegangen. Herr Damm, Sie haben jetzt die Möglichkeit, gemäß Paragraf 64 Absatz 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung zu Ihrer Anfrage zwei zusätzliche mündliche Fragen zu stellen. Bitte schön!
