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Stephan J. Reuken

AfD 13.12.2024 Sitzungen 8/95

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion beschäftigt sich mit zukunftsfähiger Mobilität, genauer gesagt mit dem autonomen Fahren. In der Drucksache 7/2100 aus dem Mai 2018 habe ich bereits damals Anfragen zum autonomen Fahren an die damalige Landesregierung gerichtet. Zum einen wollte ich wissen, welche Ministerien sich mit der Thematik überhaupt befassen und welche Organisationen sich in Mecklenburg-Vorpommern mit der Forschung hierzu beschäftigen. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, so war die Antwort, hatte den Einsatz autonomer Fahrzeuge in der Landwirtschaft zu bearbeiten und das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung befasse sich nicht nur mit konkreten Anwendungen, sondern darüber hinaus auch grundsätzlich mit dem Thema, so hieß es. Und bei der Frage nach den Organisationen wurde es dann doch etwas dünner. Eine Technologieforschung war damals nicht bekannt. Die Hochschule Stralsund forschte an der Informatik einer unbemannten Drohne. Aber es hieß, „In vielen Bereichen“, hieß es lediglich, „In vielen Bereichen wird sich … mit der potenziellen Anwendung des autonomen Fahrens in Mecklenburg-Vorpommern“ beschäftigt, was immer das dann auch zu bedeuten hatte. Sehr geehrte Damen und Herren, die FDP bringt mit ihrem Antrag ein Thema auf die Tagesordnung, vor dem sich in Zukunft wohl niemand wird verschließen können und was in Mecklenburg-Vorpommern leider noch ein wenig ein Schattendasein fristet. Der ÖPNV wird in Zukunft auf jede technische Errungenschaft angewiesen sein, die ihn effizienter und damit vor allem auch kostengünstiger macht. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Sechs Jahre nach meiner Kleinen Anfrage sieht die Lage nun ein klein wenig besser aus. Die Beispiele wurden vom Minister und von Herrn Wulff schon genannt, das will ich jetzt hier nicht noch einmal wiederholen. Aber wir werden uns noch ein bisschen gedulden müssen, mindestens bis 2026, bis wir hier wirklich erste Ergebnisse sehen. Der vorliegende Antrag stößt bei mir und meiner Fraktion grundsätzlich durchaus auf Zustimmung, auch wenn es natürlich ein paar kleine Kritikpunkte gibt. Aber grundsätzlich stimmen wir Ihnen zu, dass der rechtliche Rahmen weit hinter dem technischen Fortschritt zurückliegt. Der Verband der Verkehrsunternehmen hat einen ganzen Katalog von rechtlichen Fragen aufgestellt, den es immer noch zu regeln gäbe, um Initiativen auf sichere rechtliche Füße zu stellen. Und das würde dann vor allem auch bei der Langfristigkeit von Projekten helfen, wenn eben nicht alles durch Ausnahmeregelungen geregelt werden muss. In diesem Falle wäre dann in der Tat einmal der Gesetzgeber gefragt, um Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Frage zu Haftungs- und Schadensfällen sowie Betriebserlaubnissen und vieles Weitere wären dann noch zu klären. Und in der erwähnten Kleinen Anfrage habe ich auch danach damals gefragt. Da sagte man, nein, man bereite das nicht vor, und verwies auf das Internationale Wiener Übereinkommen zum Straßenverkehr aus dem Jahre 1968, beziehungsweise natürlich aus der Fassung von 2016. Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag führt erst im allerletzten Punkt einen Hauptschwachpunkt in unserem Bundesland auf. Ich möchte die Entwicklungen in dem Bereich Neue Technologien keineswegs bremsen, nur bin ich der Ansicht, dass manche Dinge Schritt für Schritt geschehen sollten. Bevor wir im ländlichen Raum autonom fahrende ÖPNV-Fahrzeuge einführen, wäre es angebracht, wenn man eben in diesem ländlichen Raum genügend Handyempfang hätte, um auch die Fahrpläne zu studieren oder bei Shuttlebusangeboten diese auch rufen zu können. Zusammenfassend kann man sagen, dass hier ein Stück weit eine Entwicklung verschlafen wird, die in anderen Bundesländern schon vor vielen Jahren aufgegriffen wurde. Und obwohl der Antrag stellenweise versucht, den zweiten Schritt vor dem ersten zu machen, werden wir heute zustimmen, denn das Thema wird auch in Zukunft deutlich mehr Aufmerksamkeit von uns hier im Landtag erfordern. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)

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